Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  

Predigtreihe: Pflichten gegen den Nächsten (Teil 13)

10. Januar 1999

Die Pflichten in der Ehe

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

In den Sonntagen vor Weihnachten hatten wir überlegt, welche Pflichten der einzelne Mensch dem anderen schuldet. Wir waren damit noch nicht zu Ende gekommen. Wir müssen vor allem jenes Verhältnis bedenken, in dem Menschen innig miteinander verbunden werden, nämlich die Ehe. Was schuldet ein Ehegatte dem anderen? Das ist die Frage, die wir uns heute stellen wollen.

Die Ehe ist bekanntlich die Gemeinschaft zwischen zwei geschlechtsverschiedenen Personen, die sich gegenseitig zu unauflöslicher Lebensgemeinschaft übergeben mit dem Ziel, die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes zu gewährleisten. Die großen Theologen der Kirche haben den Inhalt der Ehe in die drei Güter und in die Zwecke der Ehe gefaßt. Als Güter der Ehe werden seit Augustinus genannt: die Treue, die Nachkommenschaft und die Sakramentalität. Mit der Treue ist das gesamte gegenseitige Liebesverhältnis gemeint, mit der Nachkommenschaft ist die Ausrichtung auf das Kind, auf die Kinder, auf den Kindersegen angezielt, und mit der Sakramentalität wird angespielt auf die Abbildhaftigkeit der Ehe, die sie in sich trägt, Abbildhaftigkeit gegenüber der Verbindung Christi mit seiner Kirche, die eben darin gipfelt, daß sie nicht aufgelöst werden kann.

Der heilige Thomas, gewöhnlich etwas nüchterner als der heilige Augustinus, spricht von den Zwecken der Ehe, und zwar von den Zwecken, die Gott mit der Ehe verbunden hat, nicht die Zwecke, die Menschen in die Ehe hineinzulegen versuchen. Er erwähnt an erster Stelle den Zweck der Nachkommenschaft, und zwar deswegen an erster Stelle, weil der Mensch diesen Zweck teilt mit allen Lebewesen. Alle Lebewesen trachten danach, sich fortzupflanzen; so ist auch der Mensch in der Gemeinschaft der Fortpflanzung, die wir Ehe nennen, gehalten, sich daran zu beteiligen. Als zweiten Zweck nennt er die Gemeinsamkeit der Betätigung. Er greift damit zurück auf das, was schon Aristoteles sagte. Die Menschen finden sich eben zusammen, um gemeinsam das Leben zu bewältigen, um gemeinsam in allen Fährnissen sich zur Seite zu stehen. Als dritten Zweck erwähnt der heilige Thomas die aus der Sakramentalität der Ehe fließende Unauflöslichkeit. Schon die Naturehe hat die Hinrichtung auf die Unauflöslichkeit, aber zu einer absoluten Unauflöslichkeit wird sie erst in der sakramentalen Ehe kraft der Abbildhaftigkeit, der normativen Abbildhaftigkeit, welche die Ehe zu dem Verhältnis Christi und der Kirche in sich trägt. Als letzten Zweck der Ehe erwähnt der heilige Thomas das Heilmittel und Schutzmittel gegen die Begierlichkeit. Weil der Mensch dieses Trieb in sich trägt, soll er ihn in einer geordneten und in einer geheiligten Weise ausüben, eben in der Ehe. Das wird also von den großen Lehrern der Kirche als der Inhalt der Ehe angegeben, die drei Güter und die vier Zweck. – Wir wollen aus diesen Gütern und Zwecken drei herausgreifen, nämlich

1. die Einehe,

2. die Unauflöslichkeit,

3. die Nachkommenschaft.

Die Ehe ist eine Einehe. Das heißt: Es ist die Verbindung eines Mannes und einer Frau. Ja, meine lieben Freunde, muß es nicht so sein? Wenn sich der eine Partner in der Ehe dem anderen übergibt, dann hat er ja nichts mehr, was er einem Dritten geben könnte. Er ist verschenkt. Seine Schenkungsmöglichkeit ist aufgebraucht, weil er sich eben, der eine Mann der einen Frau, die eine Frau dem einen Manne übergeben hat. Die Einehe ist also von der Natur der Ehe, von ihrem Wesen gefordert.

Die Mehrehe tritt in zwei Formen auf, nämlich als Vielmännerei und als Vielweiberei. Die Vielmännerei besagt, daß eine Frau mehrere Männer zu sogenannten Ehemännern hat. Auch diese Verirrung kommt vor, kommt heute noch vor. Sie widerspricht, wie gesagt, dem Wesen der Ehe, sie läßt sich aber auch aus anderen Gründen als inakzeptabel deutlich machen. Denn wenn eine Frau mehrere Männer hat, dann ist ungewiß, wessen Kinder die Nachkommenschaft sind, ob sie von diesem oder von jenem Manne stammen. Die Vaterschaft ist ungesichert. Selbstverständlich leidet darunter auch die Autorität. Wie will ein Vater Autorität in Anspruch nehmen über ein Kind, das möglicherweise gar nicht sein eigenes ist? Außerdem führt die Vielmännerei häufig zur Unfruchtbarkeit der Frau, wie wir es an den Prostituierten sehen.

Die Vielweiberei ist häufiger. Sie besteht darin, daß ein Mann mehrere Frauen sich als sogenannte Ehefrauen nimmt. Die Vielweiberei bedeutet eine Entwürdigung der Frau, die nur eine von mehreren ist, der der Mann die Gunst zuwenden oder versagen kann. Die Vielweiberei ist auch deswegen abzulehnen, weil sie den Familienfrieden nicht zu gewährleisten vermag. Heute noch gibt es Religionsgemeinschaften, die Hunderte von Millionen  umfassen, welche die Vielweiberei gestatten. Der Islam erlaubt einem jeden Manne, vier sogenannte Ehefrauen zu haben und darüber hinaus beliebig viele Konkubinen, also Beischläferinnen. Das zeigt, auf welche einem Standard diese Religion steht. Aber auch andere, weniger verbreitete Religionen lassen die Vielweiberei zu, z.B. die Mormonen. Sie gestatten ihren Anhängern die Vielweiberei. Damit wäre für unseren Kulturkreis verhältnismäßig wenig ausgemacht, wenn wir nicht Millionen von Muslimen in unserem Land hätten. Und Sie dürfen mit Gewißheit darauf rechnen, daß eines Tages der Islam in Deutschland darauf bestehen wird, daß auch hier ein muslimischer Mann mehrere Frauen heiraten kann.

Leider bietet auch der Protestantismus kein Bollwerk gegen die Mehrehe. Luther hat es deutlich ausgesprochen, daß es in bestimmten Fällen gestattet sein könne, daß ein Man sich mehrere Frauen zulegt. Er hat es ja in einem berühmten Falle sogar selbst gestattet, nämlich dem Landgrafen Philipp von Hessen. Daß Fürsten Mätressen hatten, das kam damals häufig vor; aber hier ging es um etwas ganz anderes. Hier wurde einem Fürsten eine zweite Frau kirchlich angetraut; hier wurde also die Mehrehe kirchlich sanktioniert von dem Gründer des Protestantismus. Wir wollen das nicht vergessen, wenn wir die Einehe verteidigen, und uns erinnern, daß nicht zuletzt diese laxe Moral des Protestantismus ihm seine großen Erfolge im 16. Jahrhundert beschert hat.

Die Einehe verbietet dann selbstverständlich auch den Ehebruch, die eheliche Untreue; denn wenn man einem Manne und einer Frau ganz hingegeben ist, dann darf nichts diese Hingabe schädigen oder einschränken oder zurücknehmen.

An zweiter Stelle wollen wir die Unauflöslichkeit der Ehe bedenken. Wenige Dinge sind in der Heiligen Schrift so klar ausgesprochen wie die Unauflöslichkeit der Ehe. Bei den Evangelisten heißt es einmütig: „Jeder, der seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch. Und wer eine von ihrem Mann Geschiedene heiratet, begeht Ehebruch.“ – Jeder, der seine Frau entläßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch. Ja, warum denn? Weil die Ehe eben trotz Trennung weiterbesteht. Der Mann begeht deswegen Ehebruch, weil die Ehe dadurch, daß er seine Frau entlassen hat, nicht aufgelöst ist. Und ebenso ist es, wenn einer, der unverheiratet ist, eine Geschiedene heiratet. Die Geschiedene ist nach wie vor dem Manne verbunden, mit dem sie die Ehe geschlossen hat; deswegen begeht auch er Ehebruch mit der Geschiedenen.

Der Apostel Paulus hat die Verkündigung seines Herrn aufgenommen, wenn er im 1. Brief an die Korinther schreibt: „Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß die Frau sich nicht vom Manne trenne. Falls sie sich aber doch getrennt haben sollte, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit dem Manne.“ Es gibt also nur zwei Möglichkeiten bei einer Trennung von Eheleuten, entweder unverheiratet bleiben oder sich mit dem ursprünglichen Gatten versöhnen. Der Herr hat die Gründe für dieses Gebot, für dieses Gesetz uns nicht genannt. Es ist uns überlassen, durch Nachdenken, durch Eindringen in seine Gedanken die Gründe für die Unauflöslichkeit namhaft zu machen. Wir können folgendes sagen. Wenn die Ehe unauflöslich ist, dann ist erstens zu erwarten, daß der Mensch bei ihrem Abschluß mit besonderer Umsicht zu Werke gehen wird. Er muß sich ja sagen: Es gibt nur einmal eine Eheschließung. Ich muß also sehr wohl bedenken, wem ich die Hand zum Ehebunde reiche. Ich muß mich anschauen, meine Kräfte und meine Artung, und ich muß den Partner anschauen, mit dem ich die Ehe eingehen will. Die einmalige Eheschließung gebietet, mit höchster Vorsicht, mit höchster Umsicht, mit höchster Überlegung in die Ehe hineinzugehen. Die Ausschließung der Verstoßung durch die Unauflöslichkeit gibt zweitens dem Gatten die Gewähr, daß der andere ihm immer die Treue halten wird. Wenn er sich nicht trennen kann, wenn er ihn nicht verlassen darf, dann ist er in der berechtigten Hoffnung, daß sein Gatte ihm in guten und in bösen Tagen zur Seite stehen wird. Die Verstoßung der alternden Frau ist ausgeschlossen, das Verlassen des kranken Mannes ist ausgeschlossen. Eine besondere Gefährdung bedeutet die Auflösung der Ehe drittens für die Kinder. Die Kinder bedürfen der Eltern. Sie müssen einen Vater und eine Mutter, die sich zur Elternschaft verbunden haben, als Träger ihrer Erziehung haben. Wenn sich Menschen trennen, die durch die Ehe verbunden sind, dann haben die Kinder zwar weiter einen Vater oder eine Mutter, aber sie haben keine Eltern mehr, und gerade das Zusammenwirken der Eltern, das Zusammenwirken von Vater und Mutter soll die Erziehung, soll die Ausgewogenheit der Erziehung gewährleisten. Wir wissen, wie Kinder unter der Scheidung leiden. Warum sind so viele Kinder psychisch krank, warum so viele Kinder neurotisch, unkonzentriert in der Schule? Ja, wegen der häuslichen Verhältnisse! Wegen der Streitigkeiten, die der Scheidung vorangingen, und wegen des Unheils, das auf die Scheidung folgte. Die Möglichkeit der Scheidung ist viertens eine ständige Bedrohung für die Ehe. Wenn man weiß, es gibt eine Auflösung der Ehe, dann werden die Kräfte, die zum Ertragen und zum Dulden aufrufen, gar nicht erst in Anspruch genommen. Wenn’s nicht geht, laß ich mich scheiden! Das ist der Spruch, den man heute allenthalben hört. Die Möglichkeit der Ehescheidung fügt der Ehe einen Krankheitskeim ein, der bei Konflikten zur Agonie führt. Werden dagegen Unauflöslichkeit und Treue hochgehalten, dann sind viele Stürme abgeblasen. Dann sagt man sich: Wir müssen zusammenbleiben, also müssen wir uns auch vertragen. Wir gehören zusammen und wir müssen zusammengehören, also sind auch Zwistigkeiten überwindlich. Die Möglichkeit der Ehescheidung war in der abendländischen Christenheit beseitigt, bis der Protestantismus kam. Erst im 16. Jahrhundert hat die Ehescheidung wieder Eingang gefunden in das abendländische Christentum. Das hat dem Protestantismus seine großen Erfolge beschert, daß er den Männern gestattete, sich von ihren Frauen zu trennen. Und wie viele haben es getan! „In Nürnberg scheiden sie jetzt die Ehen“, schreibt schon zu Anfang der zwanziger Jahre ein katholischer Chronist. Ja, so war es und so ist es geblieben. Und hat man am Anfang nur wenige Gründe für die Ehescheidung zugelassen, so wurden sie mit der Zeit immer mehr vermehrt. Man sagte zunächst: Nur bei Ehebruch darf die Ehe geschieden werden. Aber bald hat man gesagt: Alles, was dem Ehebruch ähnlich ist, das berechtigt auch, die Ehe zu scheiden. Und so ist man dann zu den Scheidungsgründen des heidnischen Kaiserrechtes aus der römischen Zeit übergegangen. Und selbstverständlich hat der standesamtliche Staat mitgemacht. Er hat immer noch mehr die Ehescheidung erleichtert, zuletzt unter der sozial-liberalen Koalition mit den Herren Vogel und Brandt an der Spitze.

Die katholische Kirche weiß auch, daß es unglückliche Ehen gibt. Aber warum sind sie unglücklich? Weil die beiden Partner nicht das in die Ehe einbringen, was Gott und was der Ehebund von ihnen erwartet; weil sie sich nicht die Tugenden erworben haben, die notwendig sind, um in einer Ehe friedlich und harmonisch zu leben. Sie greifen nach einer Änderung der Institution, nämlich zur Ehescheidung, statt sich selbst zu ändern. Sie müßten sich bekehren, und dann würde es wieder zu einem erträglichen Zusammenleben kommen. Aber sie wollen sich nicht bekehren, sie wollen auf ihren Ansprüchen, Rechten und Wünschen bestehen, und so treffen die Menschen in Härte und Unerbittlichkeit aufeinander und gehen trotzig auseinander.

Die Kirche weiß, daß es für den Menschen eine Bekehrung gibt. Sie baut darauf, daß Ehepartner wieder zueinander finden können. Eine Generalbeicht, eine Kommunion, ein ständiges Arbeiten an sich selbst, ein Verzicht auf eigene Rechte, Ansprüche und Wünsche, das sind die Wege, um wieder zu einem friedlichen Zusammenleben zu gelangen. Freilich gehören dazu immer zwei, und es kann eben leider Gottes vorkommen, daß der eine wohl bereit ist, sich zu versöhnen, zu tragen und zu ertragen, aber der andere nicht – in der Mehrzahl gehen die Scheidungen von den Frauen aus –, und auf diese Weise kann es dann nicht zu einem Versöhnungsfest in der Ehe kommen. Die Kirche kennt für unglückliche Ehen nur zwei Möglichkeiten. Entweder der eine trägt in heroischer Liebe, was nur irgendwie zu ertragen ist, er duldet, er leidet, aber in dem Wissen, es ist ein gesegnetes Leiden, es ist ein geheiligtes Leiden, weil es um des göttlichen Gebotes, um des Gatten willen geschieht. Die andere Möglichkeit ist das Getrenntleben. Wenn wirklich Gefahr für Leib oder Leben des einen Gatten besteht, dann gestattet die Kirche die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bei Weiterbestehen des Ehebandes.

Häufig hört man den Einwand: Die erste Ehe ist zwar mißlungen, aber die zweite, die ist gut, sehen Sie mal! O meine lieben Freunde, wenn sich Leute in einer zweiten ungültigen Ehe wohlfühlen, dann mag das psychologisch denkbar sein, aber vor dem Gesetze Gottes kann ein solches Wohlfühlen nicht bestehen; es ist eine Täuschung, eine Selbsttäuschung. Wie kann man sich wohlfühlen, wenn man in einem ständig sündhaften Verhältnis lebt? Wie kann man sich als gläubiger Mensch glücklich fühlen, wenn man weiß: Ich lebe im Unfrieden mit meinem Gott. Außerdem werden auch viele sogenannte glückliche Zweitehen wieder geschieden. Warum lebt Herr Lafontaine denn jetzt in dritter Ehe? Warum ist denn der Herr Schröder eine vierte Ehe eingegangen? Ja, weil es in der zweiten auch nicht gegangen ist.

Schließlich haben wir noch ein Letztes zu bedenken, nämlich das Gut der Nachkommenschaft. Ehen werden geschlossen, um dem Reiche Gottes Bürger zuzuführen. Ehen werden geschlossen, um die Erde zu bevölkern und die Nachkommenschaft zu gewährleisten. Dieser Ehezweck darf nicht mißachtet werden. Wer das Recht auf den naturgemäßen ehelichen Verkehr bei der Eheschließung ausschließt, der schließt die Ehe ungültig. Wer also von vornherein sagt: Ich übergebe mich dir, aber nicht ganz. Ich gebe dir auch das Recht auf meinen Leib, aber nicht vollständig, der schließt die Ehe ungültig. Etwas anderes ist es, wenn Ehegatten sich vornehmen, mit erlaubter Methode, in erlaubter Weise die Kinderzahl zu begrenzen. Das macht die Ehe nicht ungültig, solange nicht das volle Recht auf den Leib, das dem anderen notwendig zu übertragen ist, geschmälert wird. Das ist die äußerste Grenze. Es muß dem anderen Partner das ganze, uneingeschränkte, zeitlich und auch methodenmäßig uneingeschränkte Recht auf den Leib übertragen werden. Wie dieses Recht dann benutzt wird, ändert an der Gültigkeit der Ehe nichts mehr, aber die Übertragung muß geschehen sein, wenn immer die Ehe gültig sein soll.

Auch hier steht die Kirche wieder einsam auf weiter Flur. Es gibt keine Religion, die das Prinzip der naturgemäßen ehelichen Einung so konsequent vertritt wie die katholische Kirche. Das ist eine Bestätigung dafür, daß diese Kirche nicht von Menschen gemacht ist, sondern von Gott stammt. Alle anderen Religionen kommen von unten, diese einzige kommt von oben. Daß diese Kirche sich dem Begehren und dem Trend nicht beugt trotz aller Verluste, trotz aller Anpöbelungen, die sie deswegen hinnehmen muß, das ist ein Zeichen dafür, daß Gottes Geist sie auch heute trägt und bewegt.

Wenn es gesunde Ehen gibt, meine lieben Freunde, dann ist auch ein Volk gesund. Wenn die Ehen aber krank sind, dann ist das Volk krank. Wie krank muß unser Volk heute sein, wo so viele Ehen krank sind!

Amen.

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