Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
16. Januar 2022

An Gottes Segen ist alles gelegen

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Segen ist in der Religionsgeschichte ein Wort (oder eine Formel), durch das dem Gesegneten das Heil, der Schutz und der Beistand der von ihm verehrten Gottheit zugesprochen wird. Alle Völker wissen um diesen Zusammenhang und kennen das Segnen als eine zutiefst religiöse Handlung. Das Volk Israel als das auserwählte Volk Gottes machte vom Segen vielfältigen Gebrauch. Segen ist im Alten Testament die an Gott gerichtete Bitte, das Leben des Gesegneten unter seine Heilszusage zu stellen. Segen ist nicht nur Wunsch, sondern hat exhibitiven Charakter, besagt Zuwendung. Der Segen verändert Wirklichkeit. Nachdem die Segnung über jemanden gesprochen wurde, ist dieser gesegnet (Gen 27,33). Der Segen ist Machtwort, das so lange das zugesagte Glück wirkt, als der Gesegnete seiner würdig ist und der Segen nicht von Gott widerrufen wird. Segen ist schöpfungstheologisch Ursprung und Inbegriff der Vorsehung und Fürsorge Gottes für seine Geschöpfe. Im Schöpfungssegen wird natürliches Dasein bejaht und anerkannt, gutgeheißen und gerechtfertigt. Im täglichen Leben der Israeliten wird unaufhörlich gesegnet. Der Segen beinhaltet Leben, Fruchtbarkeit, Wohlergehen, Frieden und wird erteilt bei Geburt, Hochzeit, Amtsantritt, Begrüßung und Abschied, Mahl. Gott ist vorzüglichster Spender des Segens. Er segnet die Geschöpfe, die Stammväter, die Frommen mit deren Familien und Nachkommen und das Volk Israel. Er segnet aber auch durch von ihm erwählte oder mit Autorität ausgestattete Menschen. Den Sprechakt der Segnung vollziehen Menschen. Die Segensgabe dagegen gewährt Gott allein. Er segnet alle, die mit seinen Erwählten Gemeinschaft pflegen. Die Patriarchen geben Segen weiter an ihre Nachkommen. Die Väter segnen ihre Kinder. Die charismatischen Führer, die Priester, der König segnen das versammelte Volk. Aber auch das Volk segnet den König.

Das Neue Testament steht in der Tradition des Alten. Im Neuen Testament segnet Jesus die Kinder (Mk 10,16) und die Jünger (Lk 24,50). Nach Apg 3,26 ist Jesus vom Vater gesandt worden, um zu segnen. Beim Letzten Abendmahl dankt Jesus dem himmlischen Vater (in Verbindung mit der Anamnese) für die Großtaten Gottes. Damit weiht er die Speisen zugleich als Opfergabe des Neuen Bundes. So ist Jesu Tischsegen ein Segenswort, das die Großtaten Gottes heilswirksam gegenwärtig setzt und die Opfergaben des Neuen Bundes seinen Jüngern als Unterpfand allen göttlichen Segens schenkt. Segen ist, gemäß der Herkunft des Wortes vom lateinischen signum, zunächst das Kreuzzeichen, und „segnen“ heißt hernach „etwas mit dem Kreuz bezeichnen“, um es der Erlösungsgnade teilhaft zu machen. Im Sprachgebrauch hat sich aber die Bedeutung des Wortes sinngemäß dahin erweitert, dass Segen (Segenerteilung) jede durch Worte oder symbolische Zeichen (z.B. Ausbreitung und Auflegung der Hände) oder durch beide Momente zugleich ausgedrückte Anwünschung von göttlichen Gnadengaben bezeichnet. Daneben ist „Segen“ aber auch die durch Handlung des Segners angewünschte Gnadengabe selbst und schließlich in gewissen Wortverbindungen (z.B. Segen Gottes) schlechthin so viel wie Gabe Gottes. Der Ursprung allen Segens ist auch im Neuen Testament Gott, nun aber in Verbindung mit Christus. Als Gabe Gottes ist der Segen sein Handeln in Christus (Apg 3,25f.; Gal 3,8.14). Quelle allen Segens ist die österliche Heilstat Gottes in Christus, das Pascha-Mysterium. Segen besteht in der Zuwendung des Heils, das Jesus durch Tod und Auferstehung erwirkt hat. Weil Jesus den Segen in Fülle gebracht hat, sollen auch seine Jünger segnen, sogar ihre Verfolger (Lk 6,28; Röm 12,14; 1 Kor 4,12; 1 Petr 3,9). Seinen eigentlichen Platz hat der Segen als nicht bloße Anwünschung, sondern zugleich wirksame Vermittlung göttlicher Gaben in der Liturgie, dem amtlichen Gottesdienst der Kirche. In der Liturgie wird unter Segen das wirkmächtige Zusprechen göttlicher Lebenskraft verstanden.

Quelle und vorzüglichster Spender des Segens ist Gott. Er wirkt Segen aber auch durch von ihm erwählte oder mit Autorität ausgestattete Menschen. Gott bedient sich zur Vermittlung seines Segens in erster Linie heiliger Menschen. Die Heiligen werden um ihren Segen angerufen. Sie wenden den Menschen Wohltaten zu, indem sie deren Nöte und Bedürfnisse im Gebet vor Gott tragen. Besonders intensiv ist das Vertrauen des gläubigen Volkes auf den Segen der Gottesmutter. „Segne du, Maria, segne mich, dein Kind. Dass ich hier den Frieden, dort den Himmel find! Segne all mein Denken, segne all mein Tun. Lass in deinem Segen Tag und Nacht mich ruh’n“. Auch ihr angetrauter Gatte wird angerufen um seinen Segen. „O heiliger Joseph, du halt haus und gieß des Himmels Segen aus hier über unsern kleinen Herd, dass Lieb’ und Eintracht stets sich mehrt.“

Alle Segensgewalt kommt von Gott. Träger derselben ist daher nur derjenige, dem Gott sie mitteilt und der dem zu Segnenden gegenüber als Gottes Stellvertreter erscheint. Der Liturge segnet darum auch mit der Formel Benedicat te Deus (Es segnet dich Gott) oder mit ähnlichen Worten und nicht mit den Worten: Ego te benedico (Ich segne dich). Die Erteilung des Segens ist als liturgischer Akt vorgeschrieben am Schluss der heiligen Messe, nach der Spendung der heiligen Kommunion, der Firmung und der einzelnen niederen und höheren Weihen, bei den Segnungen, Weihungen und den meisten bischöflichen Funktionen. Die Gewalt zu segnen wird verliehen durch Weihe. Wer eine Weihe empfangen hat, dem ist damit die Befähigung vermittelt worden, die Segnungen zu spenden, die seinem Stand zustehen. Die größte Segensmacht besitzt der Bischof infolge seiner Konsekration und kraft seiner hierarchischen Stellung. Die erste Amtshandlung, die der neu geweihte Bischof in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feier seiner Konsekration vorzunehmen hat, ist die Erteilung des Segens. Dem Bischof stehen jene Segnungen zu, welche die gesamte Diözesangemeinschaft betreffen. Der Priester ist ein Segenspender, dem die Segensvollmacht durch sakramentale Weihe erteilt worden ist. Die Exhortation vor der Priesterweihe hebt unter den Vollmachten und Pflichten des Priesters das Segnen eigens hervor: Sacerdotem oportet offerre, benedicere (Der Priester muss opfern, segnen) etc. Den Priestern kommen jene Segnungen zu, welche die Gemeinschaft betreffen, für deren Dienst sie bestellt sind. Auch dem Diakon ist für seinen Bereich die Befähigung, Segen vorzunehmen, durch die sakramentale Diakonatsweihe vermittelt worden. Niedere Kleriker können Segen erteilen im Bereich ihrer Zuständigkeit. Ihre Vollmacht kommt nicht aus einer sakramentalen Weihe, sondern aus den von der Kirche geschaffenen Handlungen. So dürfen Akolythen und Lektoren bestimmte Segnungen erteilen nach dem Urteil des Ortsoberhirten. Die Vollmacht zu segnen ist nicht auf die geweihten Glieder des Volkes Gottes beschränkt. Aufgrund der Befähigung durch Taufe und Firmung segnet jeder in seinem Lebenskreise, so die Eltern in der Familie. Die kirchliche Autorität hat auch Laien zur Vornahme gewisser Segnungen ermächtigt. Männer und Frauen dürfen einige Segnungen, wo es jeweils angebracht ist, spenden. Einem anderen Wünschen, dass Gott ihm gnädig sei, und ihn insofern segnen, kann jeder Mensch. Das menschliche Segnen lässt sich als von Gott selbst ermächtigte Mitarbeit des Menschen an der Erlösung verstehen. Die Segnungen wollen das irdische Leben und die Naturdinge religiös weihen, d.h. in Beziehung zu Gott und zum ewigen Ziel rücken. Hierher gehören die sogenannten Sakramentalien. Sakramentalien sind gewisse von der Kirche eingesetzte rituelle Handlungen oder bestimmte von der Kirche geweihte Dinge zum geistlichen Nutzen der Gläubigen. Die Kirche kennt unter den Sakramentalien zwei große Gruppen: heilige Handlungen und heilige Gegenstände. Die Handlungen sind entweder Beschwörungen oder Segnungen oder Weihungen.

Der Segen gilt in erster Linie den Personen. Die wohl gewichtigste Segnung erfolgt in der hl. Messe. Die Formel „Der Herr sei mit euch“ ist eine Segensformel. Bevor der Priester dem Empfänger die hl. Hostie reicht, segnet er ihn mit dem Kreuzzeichen. Am Schluss der hl. Messe erteilt der Priester unter Anrufung des dreifaltigen Gottes den anwesenden Gläubigen den Segen. Nach Beendigung des Gottesdienstes segnet der Priester die Ministranten, die ihm dabei gedient haben. Auch bei vielen anderen Gelegenheiten erbitten Gläubige den Segen des Priesters. Gläubige, die eine Reise antreten, gehen den Priester um den Reisesegen an. Darin vertrauen sie sich in besonderer Weise dem heiligen Erzengel Raphael und dem heiligen Martyrer Christophorus an. Die Segnung von Fahrzeugen ist eigentlich eine Segnung der Personen, die sie benutzen. Wer beichtet, um das Bußsakrament zu empfangen, wird von dem Beichtvater gesegnet, vor dem Bekenntnis und nach der Lossprechung. Vorher: Der Herr sei in deinem Herzen und auf deinen Lippen, auf dass du würdig und vollständig deine Sünden bekennst. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. Nachher: Das Leiden unseres Herrn Jesus Christus, die Verdienste der seligen Jungfrau Maria und aller Heiligen, was du Gutes getan und Schlimmes erduldet hast, gereiche dir zum Nachlass der Sünden, Vermehrung der Gnade und Lohn des ewigen Lebens. Amen. Besonders beliebt ist im gläubigen Volk der Primizsegen. Er wird von dem Neupriester nach der Priesterweihe und im Zusammenhang mit seiner Primizmesse gegeben. Primiz ist das erste Messopfer, das ein neugeweihter Priester nach seiner Weihe feiert. Der bei der Primiz und nach der Priesterweihe erteilte Segen gilt als besonders kräftig. Daher kommt das gläubige Volk selbst aus der weiteren Umgebung herbei, um ihn zu empfangen.

Die wichtigste und häufige Verbindung zweier Menschen ist die Ehe, von Christus zu einem Sakrament, einem Gnadenzeichen erhoben. Die Ehe ist von der Kirche mehrfach mit Segnungen ausgestattet worden. Die Brautleute schließen den heiligen Bund der Ehe in der katholischen Kirche, und zwar möglichst in Verbindung mit dem heiligen Messopfer. Der Brautsegen (benedictio nuptialis) ist richtiger als Brautleute- bzw. Trauungssegen zu bezeichnen. Er wird immer erteilt; alle Beschränkungen (des CIC/1917) sind aufgehoben. Er wird mit dem Konsensaustausch erteilt. Er macht Gottes Handeln deutlich und unterscheidet die kirchliche Trauung von dem standesamtlichen Vorgang. Dazu betet der Priester nach dem Vaterunser einen besonderen Segen; nach dem Ite, Missa est spricht er noch einmal ein Segensgebet über die nun Verheirateten. Der Muttersegen gilt der hoffenden Frau und der entbundenen Frau. Muttersegen ist vor allem die Segnung der Mutter nach der Geburt. Seit dem neuen Taufritus (1969) ist der Muttersegen umgeformt in eine Segnung der Mutter (und des Vaters) am Schluss der Tauffeier.

Der Eintritt in einen besonderen Stand oder eine bestimmte Stellung wird mit einem Segen verbunden. Die Weihe von Jungfrauen, die im Kloster leben oder in der Welt verbleiben, ist ein solcher Segen. Er bittet Gott um die Gnade, dass die Jungfrauen ihrem Stand gemäß Gott und den Menschen zu dienen vermögen. Die Jungfrauenweihe ist grundsätzlich dem Bischof vorbehalten. Die Vorsteher bzw. Vorsteherinnen mancher Klöster von Männer oder Frauen heißen Abt bzw. Äbtissin. Abt und Äbtissin empfangen nach ihrer Wahl bzw. Ernennung eine Weihe, die Abts- oder Äbtissinweihe. Die Weihe soll ihm bzw. ihr dazu helfen, dass sie ihren Dienst in Stellvertretung Christi geziemend und nutzbringend verrichten.

Segnen kann die Kirche selbstverständlich nur einen Bund, der von Gott als rechtmäßig anerkannt wird. Die Verbindung zweier gleichgeschlechtlichen Personen ist weder eine Ehe noch ein eheähnlicher Bund. Sie ist legalisierte Unzucht. Es ist unmöglich, das Wohlwollen Gottes auf eine Verbindung herabzurufen, die derselbe Gott streng verboten hat. Seit geraumer Zeit werden homosexuelle Verbindungen zweier Männer oder Frauen durch gesetzgeberische Akte des Staates als eheähnliche Gemeinschaften eingestuft. Manche Personen, die sich auf dieser Weise zusammenfinden, fordern, dass die Kirche ihren Bund segnet. Manche deutsche Bischöfe, den Glauben und das Recht der Kirche missachtend, stimmen ihnen zu. Am 15. März 2021 gab der Apostolische Stuhl Antwort auf die ihm vorgelegte Frage: Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen? Die Antwort lautet: Nein. Gemeint sind Verbindungen schwuler oder lesbischer Paare, die zum Altar treten, um, ähnlich wie ein ehewilliger Mann und eine ehewillige Frau, eine Art Ehe einzugehen: Homosexuelle Verbindung. Die Kirche hat keine Vollmacht, ihre verbindliche Lehre zu verändern. Sie hat nur die Vollmacht, die sichere Lehre der Glaubensüberlieferung zu bestätigen.

Ein Segen für alle Gläubigen ist der vom Nachfolger Petri erteilte Segen. Der päpstliche Segen ist der vom Papst bei wichtigen Anlässen, bei Audienzen, usw. erteilte Segen, gewöhnlich verbunden mit vollkommenem Ablass. Ein päpstlicher Segen wurde zum ersten Mal 1300 (erstes Heiliges Jahr) von Bonifaz VIII. dem Volk gespendet. 1525 wurde er von Clemens VII. mit vollkommenem Jubiläumsablass verbunden. Seither wird er als Segen „Urbi et orbi“ (für die Stadt Rom und den Erdkreis) in feierlicher Form an Weihnachten und Ostern vom Balkon der Peterskirche aus erteilt. Der Priester darf ihn erteilen an Sterbende.

Der sakramentale Segen ist der Segen mit dem Allerheiligsten, also mit dem in der Monstranz unter der Brotsgestalt gegenwärtigen Herrn, auch eucharistischer Segen genannt. Dabei wird eine Segensformel nicht gesprochen, da Christus selbst der Segnende ist. Der Segen mit dem Allerheiligsten entwickelte sich aus der Fronleichnamsprozession. Diese ist eine theophorische Prozession, d.h. ein Umgang mit dem Herrn in der Hostie. An ihrem Ende wird der Segen mit dem Allerheiligsten erteilt. Früher wurde der eucharistische Segen oft bei Gefahr (Gewitter, Feuersbrunst) erteilt. Bald wurde er auch bei anderen Aussetzungsfeiern gespendet. Die Kirche unterscheidet zwei Formen der Aussetzung des Allerheiligsten, das gewöhnlich im Tabernakel aufbewahrt wird, die öffentliche und die private. Die öffentliche Aussetzung geschieht mit der Monstranz. Monstranz ist der Schaubehälter für die große Hostie.

Dem Segen unterworfen werden auch Orte und Gegenstände. Die Kirche kennt heilige Orte. Darunter versteht sie jene Stätten, die durch Weihung oder Segnung gemäß den liturgischen Büchern für den Gottesdienst oder für das Begräbnis der Gläubigen bestimmt sind. Heilige Orte sind von profaner räumlicher Ordnung ausgegrenzte, befriedete Bereiche. Sie sind wirksame Zentren kultischer Handlungen. In ihnen werden segen- und kraftspendende, heilbringende Wirkungen erfahren. Heilige Orte verlieren ihre Weihung oder Segnung, wenn sie zu einem großen Teil zerstört sind oder wenn sie für dauernd profanen Zwecken zugeführt werden. Die Profanierung kann geschehen durch Dekret des zuständigen Ordinarius oder durch faktischen profanen Gebrauch. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind in Europa Hunderte oder gar Tausende von Kirchen dem Gottesdienst entzogen worden. Ihr Geschick ist die traurige Bestätigung einer kirchlichen Katastrophe. Auch profane Orte werden gesegnet, ohne dass sie dadurch zu heiligen Orten gemacht werden. Das Haus oder die Wohnungen im Haus sind die Stätte, in der sich die Bewohner einen langen Teil des Tages, ja des Lebens aufhalten. Dieser Ort bedarf daher des besonderen Segens Gottes. Hier sollen Gesundheit, Keuschheit, siegreiche Tugend, Demut, Güte, Sanftmut, Erfüllung des Gesetzes und Dankbarkeit gegen Gott wohnen, wie es der Text der Häuserweihe am Feste der Erscheinung des Herrn aussagt. Die Kirche kennt heilige Sachen. Die heiligen Sachen (res sacrae) dienen unmittelbar dem Gottesdienst und sind deswegen durch einen besonderen Kultakt (Konsekration oder Benediktion) von allen anderen Dingen ausgesondert. Konsekriert (oder benediziert) werden Kirchen und Kapellen, Kreuze, Altäre, Pyxis, Kelch und Patene, die liturgische Kleidung, der Tabernakel, die Monstranz, Weihrauchfass und Schellen. Ohne dass sie zu heiligen Sachen werden, segnet die Kirche viele andere Gegenstände. Besonders ausgebaut wurden die Weihe der Kerzen, der Asche und der Palmzweige. Kerzen können jederzeit geweiht werden. Eine besonders feierliche Kerzenweihe geschieht an Mariae Lichtmess. Am Palmsonntag werden Zweige von Palmen oder anderen Gewächsen in Erinnerung an die Huldigung der Anhänger Jesu beim Einzug in Jerusalem geweiht. Die Gläubigen nehmen sie mit nach Hause und bewahren sie in ihren Wohnungen als Unterpfand göttlichen Segens auf. Am Aschermittwoch werden Palmzweige des Vorjahres verbrannt. Ihre Asche wird gesegnet und für die Auflegung auf die Gläubigen verwendet. Am Fest des Apostels Johannes wird Wein geweiht. Die Weihe erinnert an die wunderbare Errettung des Apostels, als ihm vergifteter Wein gereicht wurde. Am Fest der Erscheinung des Herrn wird Wasser geweiht. Durch seine Taufe im Jordan hat der Herr das Element des Wassers für alle Zeiten gesegnet. Am Fest Mariae Aufnahme in den Himmel werden Kräuter und Blumen geweiht. Die Gebete sollen die Kräuter für Gesunde und Kranke, für Mensch und Vieh heilsam machen. Vor Mahlzeiten wird der Tischsegen erbeten: „Herr, segne uns und diese deine Gaben, die wir nun von deiner Güte empfangen werden.“ Tischgebete vor der Mahlzeit sind so alt wie das Christentum. Sie sind regelmäßig mit einer Bitte um Segen verbunden. Das Tischgebet regelt und adelt die Nahrungsaufnahme und drängt das animalische Genießen zurück.

Der Christ führt alles, was ihm zum Leben notwendig ist, auf Gott zurück. Nahrung, Kleidung und Wohnung sind, wenn auch durch viele Zwischenursachen, Gott zu verdanken. In früheren Zeiten machte der Hausvater, bevor ein neuer Laib Brot angeschnitten wurde, mit dem Messer ein Kreuz über dieser Gabe Gottes. Die gewachsene Mobilität der Bevölkerung macht die Benutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel erforderlich. Viele Einzelpersonen und manche Verkehrsbetriebe erbitten vor der Inbetriebnahme der Fahrzeuge Gottes Segen um glückliche Fahrt. Die Kirche stellt eigene Texte für die Segnung von Verkehrsmitteln zur Verfügung. Jeder Mensch weiß, dass er in seinem Leben, seinem Befinden und seinem Wirken vom Wetter abhängig ist. Die Saaten und die Früchte des Feldes, aber ebenso der Wald und der Garten bedürfen des Sonnenschein und des Regens. Der Mensch bangt vor Orkanen und Gewittern, vor Hagel und Überschwemmung. Er weiß auch, dass die Beobachtungen und Berechnungen der Meteorologen die physikalischen und chemischen Erscheinungen und Vorgänge der Atmosphäre erklären und in gewissem Umfang vorhersagen können. Die Kenntnis der meteorologischen Elemente ändert nichts daran, dass Gott der Herr der Schöpfung bleibt und seine Vorsehung das Weltall und somit unsere Erde lenkt. Wir dürfen ihn bitten um günstige Witterung und sollen ihm danken für die Ernte. Diesem Zweck dient der Wettersegen. Der Wettersegen wurde ursprünglich nur fallweise bei drohendem Gewitter gebetet, später regelmäßig von Christi Himmelfahrt bis zum Quatembersamstag im September, mancherorts von Kreuzauffindung bis Kreuzerhöhung (3. Mai bis 14. September). Der Wettersegen fleht um eine reichliche Ernte, Früchte der Bäume und (in Weinbaugebieten) um eine gesegnete Weinlese. Er bittet um Abwendung von Schaden durch Trockenheit und Überschwemmung, durch Frost und Hagel. Der Segen wird mit einer Kreuzpartikel oder auch mit dem Allerheiligsten gespendet.

Wir können segnen, und wir sollen segnen. Dabei darf nie vergessen werden, dass wir Bittsteller sind und Gott in der Verteilung seiner Gaben frei bleibt. An uns ist es, sich des Segens Gottes würdig zu machen. In einem Psalm heißt es: „Wer reine Hände hat und lauteren Herzens ist, wer seinen Sinn nicht an Eitles hängt, wer seinem Nachbarn nicht trügerisch schwört, der wird gesegnet vom Herrn“ (Ps 23,4). Das also heißt würdig werden, den Segen Gottes zu empfangen: Gott suchen, Gott fürchten, Gott dienen reinen Herzens und lauteren Sinnes. Wenn wir uns darum bemühen, werden wir Gott bitten können: Es segne uns der allmächtige Gott, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.

Amen.

 

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