Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
2. Mai 2021

Es gibt Sünde, Gerechtigkeit und Gericht

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Im Evangelium der heutigen heiligen Messe kündigt unser Herr das Kommen des Parakleten, des Heiligen Geistes, an. Er beschreibt auch dessen Wirken: Er wird der Welt beweisen, dass es eine Sünde gibt, eine Gerechtigkeit und ein Gericht. Diesen Beweis führt der Heilige Geist normalerweise durch Menschen, die von Christus erwählten und von ihm erfüllten Menschen, also in erster Linie durch die Glieder der katholischen Kirche. Wir wollen uns vom Heiligen Geist führen lassen und zu erklären versuchen, was es um die Sünde, um die Gerechtigkeit und das Gericht ist.

An erster Stelle: dass es eine Sünde gibt. Da könnte einer fragen: Ist es denn notwendig, zu beweisen, dass es Sünde gibt? Es ist deswegen notwendig, weil Menschen, viele Menschen, mächtige Menschen bestreiten, dass es Sünde gibt, dass eine bestimmte Handlung sündhaft ist. An oberster Stelle ist es der Gesetzgeber, der durch seine Gesetze die Sünde zum Verschwinden zu bringen sucht. Ich verweise auf die beiden Gebiete des Lebens und der Geschlechtlichkeit. Die Tötung unschuldiger, wehrloser Menschen ist eine schwere Sünde. Aber diese Sünde wird abgestritten und geleugnet, wenn es um den Schutz des keimenden Lebens geht. Die Tötung von Kindern im Leib der Mutter wird in immer stärkerem Maße erleichtert und gefördert. Die Carolina, das Strafgesetz des Deutschen Reiches von 1532, setzte auf die Abtreibung des Kindes die Strafe des Lebendigbegrabenwerdens. In der Folgezeit wurden die Strafen immer mehr gemildert. Aber noch im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 (§218) wurde Abtreibung als Tötungsdelikt bestraft. Sie wurde mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet. Die Wohlstandsgesellschaft, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt hat, will Genuss ohne Last, sich geschlechtlich hemmungslos ausleben, aber die Beschwerden von Schwangerschaft und Nachkommenschaft vermeiden. Der Gesetzgeber ist ihr zu Willen. 1974 wurde die Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate seit der Empfängnis nach vorheriger Beratung erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese Regelung. Seit 1976 wurde die Abtreibung für legal erklärt, wenn sie aufgrund der vier Indikationen erfolgte (medizinische, eugenische, ethische und soziale Indikation). Seit 1992 war Abtreibung zulässig, wenn ein Arzt auf Verlangen der Schwangeren den Abbruch innerhalb von 12 Wochen ab Empfängnis vornahm und diese sich vorher hatte beraten lassen. Darüber hinaus war die Abtreibung für die Schwangere nicht strafbar, wenn sie binnen 22 Wochen nur nach Beratung durch einen Arzt vorgenommen wurde. Teile des Gesetzes wurden vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Seit 1995 ist die Abtreibung straflos, wenn die Schwangere innerhalb von 12 Wochen seit der Empfängnis sie verlangt, diese von einem Arzt durchgeführt wird und die Frau sich hat beraten lassen. Um die Verbreitung der Abtreibung weiter zu erleichtern, werden ungeheure Summen investiert, die für die Herstellung pharmazeutischer Präparate bestimmt sind, welche die Tötung des Fötus im Mutterleib ermöglichen, ohne die Hilfe des Arztes in Anspruch zu nehmen. Einflussreiche Kreise propagieren das Recht auf Abtreibung. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, wann die Forderung zum Gesetz erhoben wird. Die Sünde der Kindstötung ist unbeachtlich geworden.

Selbstmord, Selbstmordversuch, Anstiftung und Beihilfe zum Selbstmord wurden bis ins 19. Jahrhundert bestraft. Doch die Gesetzgebung wich vor den Forderungen nach Straflosigkeit immer mehr zurück. Der Selbstmord ist heute straflos. Die Anstiftung und die Beihilfe zur Selbsttötung ist ebenfalls straflos. Sie wird in weitem Umfang praktiziert. Euthanasie im eigentlichen Sinne ist eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und aus bewusster Absicht den Tod eines Menschen herbeiführt. Euthanasie ist ursprünglich die Sterbehilfe für unheilbar Kranke und Schwerverletzte mit dem Zweck, ihnen ein qualvolles Ende zu ersparen. Darüber hinaus begreift man unter Euthanasie auch die Tötung auf Verlangen. Die maskiert und schleichend oder offen durchgeführte und sogar legalisierte Euthanasie schreitet überall voran. Der Gesetzgeber bereitet den Weg zu ihrer Legalisierung. Die absichtliche und aktive Lebensverkürzung ist noch strafbar, und zwar auch dann, wenn sie auf ausdrückliches und ernstliches Verlangen eines Sterbenden erfolgt (§216 StGB). Die Freigabe der aktiven Sterbehilfe wird jedoch diskutiert und von vielen gefordert. Die Verbrechen gegen das Leben werden als legitime Äußerungen der individuellen Freiheit ausgegeben und müssten als wahre und eigene Rechte anerkannt und geschützt werden. Die Menschenrechtserklärungen verkünden die unverletzlichen Rechte der Person. Zur gleichen Zeit wird das Recht auf Leben, gerade in den sinnbildhaftesten Augenblicken des Daseins, wie es Geburt und Tod sind, praktisch verweigert und unterdrückt.

Auch die Einstellung der weltlichen Macht zur Sittlichkeit hat sich im Laufe der Geschichte grundlegend gewandelt. Diese Beobachtung gilt in besonderem Maße für die geschlechtliche Sittlichkeit. Zentrales Schutzgut der Sittlichkeitsverbrechen waren bis in das 19. Jahrhundert der Bestand und die Ehre von Ehe und Familie als grundlegender sozialer Organisationseinheit. Das zentrale kaiserliche Gesetz, die Carolina von 1532, setzte auf Homosexualität die Todesstrafe durch Verbrennen. Die Reichspolizeiordnungen des 16. Jahrhunderts stellten jede außereheliche Geschlechtsverbindung als Unzucht unter Strafe. Doch seit dem 18. Jahrhundert gewinnt der Schutz der Individualsphäre an Bedeutung: sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Bewegungsfreiheit und Geschlechtsehre sollen geschützt werden, nicht mehr die Sittlichkeit. Die Strafbarkeit von außerehelichem Umgang wird zurückgenommen. Man nimmt dem Verbrechen die Bedeutung der Sünde gegen Gott und reduziert es auf die Verletzung des Rechtsgutes: Die Trennung von Recht und Moral kündigt sich an. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 sprach noch das Verbot der Prostitution aus. Nach 1945 wurde das Sexualstrafrecht wesentlich entschärft. Das Gesetz von 1969 schaffte die Strafbarkeit des Ehebruchs und der Homosexualität ab. Homosexuelle Verbindungen wurden ermöglicht und geschützt. In zahlreichen Ländern ist die eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingeführt, in einigen Ländern die vollständige Gleichstellung mit der Ehe. Gesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland laufen darauf hinaus, geschlechtliche Betätigung ohne die Ehe und außerhalb der Ehe in weitestem Umfang zu ermöglichen. Es ist ihr erklärtes Ziel, die katholische, christliche Lehre zu überwinden, dass die Ehe der einzige legitime Ort für geschlechtliche Betätigung ist. Einfach ausgedrückt: Der Gesetzgeber rechnet nicht mehr mit der Missbilligung von Verbrechen durch Gott.

Der Heilige Geist tritt den Beweis an, dass es eine Sünde gibt. Er sorgt dafür, dass das Wissen um Sünde und Schuld nicht untergeht. Seine Gerechtigkeit verlangt, dass den Menschen sein heiliger Wille nicht unerkannt bleibt. Er hat eine Institution geschaffen, welche die Kenntnis seiner Gebote durch die Jahrtausende trägt. Ihr Name ist katholische Kirche. Es gibt eine Gerechtigkeit. Sie richtet das gebeugte, das verirrte Recht, das Rechte, wieder auf. Die Gerechtigkeit wahrt das, was zeitlos gültig ist. Gegen die Verirrungen der staatlichen Gesetzgebung das Recht Gottes zu Gehör zu bringen, das ist Dienst der Kirche an der Gerechtigkeit. Die Gebote Gottes gelten für alle Menschen, aber auch für alle von Menschen geschaffenen Einrichtungen, also auch für den Staat, die Regierungen und die Parlamente. Die Kirche hat immer gelehrt, dass die staatlichen Gesetze mit dem Sittengesetz übereinstimmen müssen. Fehlt diese Übereinstimmung, können die erlassenen Gesetze das Gewissen der Bürger nicht verpflichten. Der Staat, der das Recht von der Sittlichkeit löst, entzieht ihm seine göttliche Sanktion.

Der Heilige Geist beweist, dass es eine Gerechtigkeit gibt. Der Dienst der Gerechtigkeit gilt in erster Linie dem menschlichen Leben. Das kirchliche Lehramt hört nicht auf, der Menschheit klarzulegen, dass der Mensch nicht Herr über Leben und Tod ist. Insbesondere der Heilige Vater Johannes Paul II. wurde nicht müde, die Heiligkeit und Unantastbarkeit des Lebens zu predigen. Kein Mensch darf willkürlich über Leben oder Tod entscheiden. Absoluter Herr über solche Entscheidung ist allein der Schöpfer. Dieser Grundsatz gilt in erster Linie für die Leibesfrucht. Niemals können noch so ernste und dramatische Gründe die vorsätzliche Vernichtung eines unschuldigen Menschen rechtfertigen. Die Abtreibung tritt das fundamentale Recht der ungeborenen Kinder auf Leben mit Füßen. Sie widersetzt sich der Tugend der Gerechtigkeit und verletzt das göttliche Gebot „Du sollst nicht töten“ (JP II. Evangelium vitae). Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich auch gegen das Gemeinwohl. Sie sind keine sittlich verpflichtende staatliche Gesetze. Unsere Kirche kämpft allein für das Gottesrecht des Kindes im Mutterleib. Die evangelische Amtskirche hat sich dem epidemischen Zeitgeist angepasst. Sie öffnet ihre Kanzeln und Akademien den verwildernden Trends.

Das gleiche Recht gilt für die Gesetze, die ein freiwilliges oder erzwungenes „schönes Sterben“ straflos stellen. Euthanasie ist die Versuchung des Menschen, sich zum Herrn über den Tod zu machen, indem man ihn vorzeitig herbeiführt. Gesetze, welche die unmittelbare Tötung unschuldiger Menschen in Form der Euthanasie für zulässig erklären, stehen in unversöhnlichem Gegensatz zu dem allen Menschen eigenen unverletzlichen Recht auf Leben. Die Kirche ist seit jeher gegen die Tötung körperlich oder geistig Kranker aufgetreten. Der Name des Münsteraner Bischofs Clemens August v. Galen war eine Fackel in dunkler Zeit. Der Heilige Stuhl, also die Institution des Papsttums, und sein Inhaber, der jeweilige Papst, werden dafür geschmäht und gelästert, beschimpft und verurteilt. Aber siehe da: Der Felsen Petri wankt nicht. Wir dürfen stolz sein auf unsere Kirche. Ein unglaublicher Vorgang hat sich in der Frage der widernatürlichen Unzucht abgespielt. Eine zahlenmäßig kleine, aber mächtige Lobby hat ihr Ziel der Aufwertung der Homosexualität und deren gesetzliche Anerkennung erreicht. Die Gleichsetzung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau ist die substantielle Aushöhlung der Begriffe und des Instituts von Ehe und Familie. Die Ehe ist eine vorpolitische Institution, die ihrem Wesen nach auf Fortpflanzung angelegt ist. Die gleichgeschlechtliche Verbindung ist natürlicherweise unfruchtbar. Das ist das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden Realitäten. Ehe und Familie erbringen Leistungen, die nur sie erbringen können, nämlich die Reproduktion und die Bildung des Humanvermögens in der Gesellschaft. Mann-männliche geschlechtliche Betätigung ebenso wie weib-weibliche geschlechtliche Betätigung ist und bleibt eine schwere Sünde, eine himmelschreiende Sünde. Das oberste kirchliche Lehramt hört nicht auf, ihre gesetzliche Anerkennung und Förderung als einen schwerwiegenden Eingriff in Gottes Recht zu bezeichnen.

Die Auseinandersetzung um Sünde und Gerechtigkeit ist in jüngster Zeit in eine neue Phase getreten. Verirrte Bischöfe fordern die Segnung homosexueller Verbindungen. Segen ist die betende Anwünschung göttlicher Wohltaten. Segnungen entstehen aus dem Bestreben, das irdische Leben und die Naturdinge religiös zu weihen, d.h. sie in Beziehung zu Gott und zum ewigen Ziel zu rücken. Wir unterscheiden konstitutive und invokative Segnungen. Konstitutive Segnungen erheben das Segensobjekt in einen dauernden heiligen Stand oder Zustand. In der konstitutiven Segnung wird über einen Gegenstand der Schutz Gottes herabgerufen und derselbe dem profanen Gebrauch entzogen. In der invokativen Segnung wird der Beistand Gottes für eine Person erfleht. Invokative Segnungen bezwecken den Empfang einer göttlichen Wohltat beim Gebrauch des Gesegneten. Homosexuelle Paare begründen eine Verbindung, die ein unzulässiger Abklatsch der gottgewollten Ehe ist. Sie beabsichtigen ein geschlechtliches Miteinander, das Seele und Körper einschließt. Beides ist gottwidrig und schwer sündhaft. Eine solche Gemeinsamkeit kann nicht Gott empfohlen und geweiht werden. Die für die Lehre der Kirche verantwortliche Kongregation hat daher richtig erklärt, dass die Kirche keine Befugnis habe, homosexuelle Verbindungen zu segnen. Die Kirche lehnt es ab, gleichgeschlechtliche Verbindungen zu segnen, also ihnen Gottes Wohlwollen und Gefallen zuzusprechen. Die Kirche ist nicht bereit, das Laster Gott zu empfehlen, dass er ihm Wohltaten zuwende.

Der Heilige Geist beweist durch seine Herolde, dass es eine Sünde und eine Gerechtigkeit gibt. Die Sünde liegt in der gottwidrigen Gesetzgebung über Leben und Geschlechtlichkeit. Die Gerechtigkeit findet statt in dem Einspruch, den die Kirche Gottes gegen die Verletzung des Gottesrechts erhebt. Der Geist zeigt aber auch, dass es über dem Tun der Menschen ein Gericht gibt. Jeder Sünder schadet zu allererst sich selbst. Womit einer sündigt, damit wird er gestraft. „Du hast es befohlen, o Gott, und so ist es, dass seine Strafe sich selbst ist jeder ungeordnete Geist“, sagt der hl. Augustinus. Im Innern des Menschen verfinstert sich das Gewissen des einzelnen Menschen und – wenn man so sagen kann – das Gewissen der Gesellschaft. Sie gerät in Verwirrung, nicht mehr zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Schon dies ist ein Gericht. Jährlich werden in Deutschland etwa 130000 legale Abtreibungen gemeldet. Wir müssen in unserem Land mit Millionen von Frauen (auch anderen Beteiligten) rechnen, welche die Tötung wenigstens eines ungeborenen Kindes auf dem Gewissen haben. Die Abtreibung verletzt und verwundet die Frauen, die ihre Hand dazu geboten haben. Die Einwilligung zu dieser Tat bleibt in die Seele vieler Täterinnen und Täter eingebrannt. Sie können niemals vergessen, was sie getan oder zugelassen haben. Wenn man fragt, wovon sich der Hass gegen die katholische Kirche bei Millionen Menschen herleite, muss man antworten: maßgeblich von ihrer festen Haltung gegenüber der Abtreibung. Vordergründig rufen sie nach Modernisierung der Kirche. Hintergründig sind es die Gebote Gottes, die zu verkünden die Kirche nicht aufhört, welche in dem Ruf nach Anpassung der Kirche an die Zeit verborgen ist. Schlimm sind auch die Folgen der Massentötung Ungeborener für den Staat. Er macht sich selbst unglaubwürdig, wenn er den Schutz des menschlichen Lebens immer mehr aufweicht. Wie kann man noch von Würde jeder menschlichen Person reden, wenn die Tötung der schwächsten und unschuldigsten Menschen zugelassen wird? Schließlich werden unserem Volk durch die Vernichtung von Millionen kleiner Menschen schwere Wunden geschlagen. Es fehlen in unserem Land Menschen, die Felder bestellen, Häuser bauen und Kranke pflegen. Warum fehlen sie? Weil sie im Mutterleib getötet wurden. Deutschland schafft sich selbst ab. Die Lockerung des Tötungsverbotes führt dazu, dass das Recht auf lange Sicht seine gesellschaftliche Friedensfunktion nicht mehr ausüben kann. Wenn die aktive Sterbehilfe als normaler Bestandteil unseres sozialen Lebens allgemein akzeptiert wird, unterwirft sie den Sterbenden neuen Zwangslagen (Rücksichtnahme auf die Angehörigen, vermeintliche Pflicht, sich beizeiten zu verabschieden, um nicht zur Last zu fallen). Angesichts der Tötung Ungeborener und Alter laufen unsere Städte Gefahr, zu einer Gesellschaft von Ausgeschlossenen, an den Rand Gedrängten, Beseitigten und Unterdrückten zu werden. Durch Druckmaßnahmen und Bedingungsstellungen werden in manchen Ländern Unrechts- und Gewaltsituationen verursacht oder gefördert, in denen das menschliche Leben ganzer Völker erniedrigt und mit Füßen getreten wird. Wir haben in Deutschland das Experiment der Tötung kranker, behinderter und unerwünschter Personen erlebt. Der Umkreis der Personen, die man in den Tod befördern wollte, wurde bald ausgeweitet auf – wie man sagte – „leere Menschenhülsen“ und „Ballastexistenzen“, deren Pflege der menschlichen Gesellschaft nicht zugemutet werden könne.

Wenn man den Sinn für Gott verliert, verliert man bald auch den Sinn für den Menschen, für seine Würde und für sein Leben. Das Geschöpf sinkt ohne den Schöpfer ins Nichts. Der Mensch ohne Glauben an den Schöpfergott wird zur Sache, die er als sein ausschließliches, total beherrschbares und manipulierbares Eigentum beansprucht. In einer gottlosen Welt wird der Körper der Menschen auf einen rein materiellen Charakter verkürzt. Er ist nur ein Komplex von Organen, Funktionen und Kräften, die nach reinen Kriterien von Genuss und Leistung zu gebrauchen sind. Infolgedessen wird die Sexualität pervertiert. Sie wird immer mehr zu einer Gelegenheit und einem Werkzeug der Bestätigung des eigenen Ich und der egoistischen Befriedigung der eigenen Begierden. Die menschlichen Beziehungen erfahren eine schwerwiegende Verarmung. Die Ersten, die unter den Schäden der Verarmung leiden, sind die Frau, das Kind, der kranke oder leidende und der alte Mensch.

Die Freigabe der Homosexualität birgt für die Beteiligten und darüber für unser Land schwere Gefahren. Jeder homosexuelle Mann weiß, dass er einer Gruppe mit stark erhöhten Risiken für Gesundheit und Leben angehört. Die Lebenserwartung von Männern, die Sex mit Männern haben, ist erheblich kürzer als im Bevölkerungsdurchschnitt. Homosexuelle Männer haben ein größeres Risiko für psychische Erkrankungen wie Selbstmordneigung, Depressionen und Angstneurosen. Der große Schatten über homosexuellen Männern ist die Ansteckung mit der lebensbedrohlichen Immunschwäche HIV/AIDS. Homosexuelle Männer sind schätzungsweise für über 60% der Neuinfektionen mit HIV verantwortlich, obwohl sie nur einen Anteil von etwa 2% an der Bevölkerung ausmachen. Lesbische Frauen haben von allen Untergruppen das größte Risiko für Brustkrebs und Uteruskrebs. Homosexuelles Verhalten geht mit höheren Raten von Drogenmissbrauch, häuslicher Gewalt und Angststörungen einher. Der homosexuelle Lebensstil ist promiskuitiv, Treue zu einem Partner selten. Gewöhnlich bestehen neben der festen Beziehung gleichzeitig flüchtige, unverbindliche sexuelle Beziehungen. Nach einer australischen Studie hatten von 2583 älteren Homosexuellen nur 2,7% lediglich einen einzigen Sexualpartner. Wenn eine große Zahl von Männern und Frauen nicht mehr bereit sind, Nachkommen zu erzeugen und zu erziehen, dann bringt eine Nation ihre Existenz in Gefahr. Alle diese Nachteile und Schäden, Ausfälle und Verluste sind ein Gericht über unsere Gesellschaft. Dieses Gericht nimmt nicht ein Mensch, sondern der Heilige Geist vor.

Die Welt leugnet die Sünde, denkt nicht an die Gerechtigkeit und achtet nicht auf das Gericht. Sie tötet Kinder und Alte, sie legalisiert die Sucht und das Laster, sie fürchtet sich nicht vor dem Tod des Volkes. Das ursprüngliche, unveräußerliche Recht auf Leben wird aufgrund einer parlamentarischen Abstimmung in Frage gestellt oder verneint. Der Missbrauch der Geschlechtskraft und die geschlechtliche Zügellosigkeit werden von oben sanktioniert. Der Staat, der Parlamentarismus, die Gesetzgeber rechnen nicht mehr mit Gott und seinem heiligen Willen. Das herrschende Mehrheitsprinzip setzt sich über seine Gebote frivol hinweg. Es gibt keine für alle geltende absolute Wahrheit mehr. Das gesellschaftliche Leben läuft Gefahr, in einen vollkommenen Relativismus abzugleiten. Da lässt sich alles vereinbaren, über alles verhandeln, auch über das erste Grundrecht, das Recht auf Leben. Durch den unangefochtenen herrschenden Relativismus beschreitet die Demokratie den Weg eines substantiellen Totalitarismus. Die Verbindung zwischen Demokratie und ethischem Relativismus nimmt dem bürgerlichen Zusammenleben jeden sicheren sittlichen Bezugspunkt. Eine Demokratie ohne unumstößliche Werte verwandelt sich leicht in offenen oder hinterhältigen Totalitarismus.

Der Heilige Geist ist heute so lebendig wie eh und je. Er beweist der Welt, dass es eine Sünde, eine Gerechtigkeit und ein Gericht gibt. Der Glaube besitzt auch einen sittlichen Inhalt. Er verlangt die Annahme und die Einhaltung der göttlichen Gebote. Die sittlichen Normen sind nicht von der Kirche geschaffen. Die Kirche empfängt sie von Gott, interpretiert sie und legt sie den Menschen vor. Die negativen Gebote des sittlichen Naturgesetzes sind allgemein gültig. Sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Verhaltensweisen, die von den in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, dürfen nie gewählt werden. Die negativ formulierten sittlichen Gebote, die konkrete Handlungen als in sich schlecht verbieten, lassen keine Ausnahme zu. Es ist eine hervorragende Form der Liebe zu den unsterblichen Seelen, in keiner Weise Abstriche von der heilsamen Lehre Christi zu machen. Die Festigkeit der Kirche bei der Verteidigung der universalen und unveränderlichen sittlichen Normen ist weder Starrheit noch Unterdrückung. Sie gewährleistet das gerechte und friedliche Zusammenleben der Menschen.

Amen.

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