Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
10. Juli 1994

Spender und Empfänger des Bußsakramentes

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

An den vergangenen Sonntagen haben wir über das Bußsakrament nachgedacht. Wir machen heute den Abschluß, indem wir nach dem Spender und dem Empfänger fragen. Wer ist der Spender des Bußsakramentes, und wer ist sein Empfänger?

Das Konzil von Trient gibt eine eindeutige Antwort auf die erste Frage, indem es sagt: „Der Priester, und nur der Priester, ist der Spender des Bußsakramentes. Wenn jemand sagt, daß nicht nur die Priester das Bußsakrament spenden und die Lossprechung erteilen dürfen, der sei ausgeschlossen.“ Die Verkündigung des Konzils von Trient ist der Nachhall dessen, was in der Heiligen Schrift über den Spender des Bußsakramentes gesagt ist. An zwei Stellen redet die Heilige Schrift davon, daß die Apostel, und nur die Apostel, die Wiederversöhnung des Sünders mit Gott und mit der Kirche vornehmen. Im 18. Kapitel des Matthäusevangeliums sagt der Herr zu den Aposteln: „Was immer ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was immer ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ Binden und Lösen bedeutet die Sünde behalten oder von der Sünde lösen, von der Kommuniongemeinschaft der Kirche fernhalten oder in die Kommuniongemeinschaft der Kirche aufnehmen. Aufgenommen wird man, wenn man frei von schwerer Sünde ist. Ferngehalten werden muß man, wenn man eine schwere Sünde auf der Seele trägt.

Im Johannesevangelium ist die Übertragung der Sündenvergebungsgewalt an die Apostel möglicherweise noch deutlicher ausgesprochen. „Welchen ihr die Sünden nachlassen werdet, denen sind sie nachgelassen; welchen ihr sie behalten werdet, denen sind sie behalten.“ Es ist eine doppelte Vollmacht, was nicht genug betont werden kann. Der Priester, der das Bußsakrament verwaltet, hat eine Aufgabe, die in zweifacher Richtung ausgeübt werden kann. Er kann sagen: Die Sünden sind dir vergeben. Es ist aber auch möglich, daß er sagt: Die Sünden sind dir behalten, nämlich immer dann, wenn keine Reue und kein Besserungswille vorhanden ist. Die Übertragung der Sündenvergebungsgewalt an die Apostel ist selbstverständlich für die ganze Zeit der Dauer der Kirche beabsichtigt worden. Die Kirche zwischen der Himmelfahrt Jesu und seiner Wiederkunft soll diese Gewalt in sich tragen und verwalten. Und so sind auch die Nachfolger der Apostel mit dieser Gewalt begabt. Die Nachfolger der Apostel sind die Bischöfe und die Priester. Das lateinische Wort sacerdos schließt nämlich beide ein, die episkopoi und die presbyteroi. Die Priester in der höchsten Stufe, also die Bischöfe, und die Priester in der niederen Stufe, das sind die, die wir heute als Priester bezeichnen, sind Träger der Sündenvergebungsgewalt, und nur sie allein.

Da höre ich Einwände. Wir leben ja in einer Zeit der Verwirrung, und so werden diese Einwände den hilflosen Gläubigen vorgetragen, um sie unsicher zu machen. Sind denn nicht – so sagt man – in früheren Zeiten Rekonziliationen vorgenommen worden von Diakonen? Jawohl. Hat es nicht an manchen Orten und geraume Zeit hindurch Laienbeichten gegeben? Ja, natürlich. Ist das nicht ein Einwand gegen das, was das Konzil von Trient lehrt, daß nur die Priester Träger der Sündenvergebungsgewalt sind? Es hat zu manchen Zeiten und an manchen Orten die Übung gegeben, daß da, wo ein Priester nicht zu erreichen ist, die Rekonziliation von Diakonen vorgenommen wurde. Es hat an manchen Orten und zu manchen Zeiten die Übung gegeben, daß, wenn ein Priester nicht vorhanden war, man die Beicht einem Laien abgelegt hat. Aber zu diesen Tatsachen ist folgendes zu bemerken:

Erstens kann es sich in den Fällen, die uns berichtet werden, um einen Irrtum handeln. Es hat im Laufe der Kirchengeschichte oft Irrtümer gegeben. Der heilige Albert der Große, den wir ja sehr verehren, war z. B. der Ansicht, ein Laie könne die sakramentale Lossprechung spenden. Aber das war falsch. Die Heiligkeit schützt nicht vor Irrtum. Auch Albert der Große hat Falsches gelehrt. In der Kirche hat sich die Wahrheit durch tausend Irrtümer hindurchringen müssen. Und daß der Irrtum nicht ausgestorben ist, das erleben wir ja heute Tag für Tag. In der Tschechoslowakei sind vor wenigen Jahren Frauen zu Priestern geweiht worden. Diese Weihe ist natürlich ungültig. Sie ist ein Attentat auf den wahren Sinn des Weihesakramentes, aber sie ist geschehen. Es gibt heute christliche Gemeinden, in denen zweitausend Jahre nach dem letzten Abendmahl unseres Herrn das, was wir heilige Messe oder heilige Kommunion nennen, mit Coca-Cola und Milch gehalten wird. Ein offenkundiger Unsinn und Mißbrauch, aber es gibt so etwas. Und so ist es auch in der Kirchengeschichte gewesen. Man hat, aus Irrtum, aus Anmaßung oder im guten Glauben Praktiken eingeführt, die von der Gesamtkirche nicht gebilligt, sondern verworfen wurden.

So ist es auch mit der Laienbeichte gewesen. Wenn ein Priester nicht zur Stelle war, um das Bußsakrament zu spenden, hat man wenigstens das tun wollen, was möglich war. Die Lossprechung konnte man nicht empfangen, eine Bußauflage konnte nicht gegeben werden, aber wenigstens das Bekenntnis konnte man leisten. Diese Übung, in einem Notfall wenigstens das zu tun, was möglich ist, ist durchaus respektabel. Die Laienbeichte hat ja ihre Parallele in der Begierdetaufe. Wenn eine wirkliche Taufe nicht möglich ist, etwa mangels Wassers, kann man die Taufe nicht empfangen; aber man kann die Rechtfertigung gewinnen, indem man sich in Reue und Liebe und Sehnsucht Gott zuwendet. Dann wird das, was die Wassertaufe gewährt, durch die Begierdetaufe erreicht. Es gibt auch die geistliche Kommunion. Wenn man nicht zur sakramentalen Kommunion gehen kann, weil keine heilige Messe gefeiert wird oder keine konsekrierten Hostien vorhanden sind, besteht immer noch die Möglichkeit der geistlichen Kommunion. Sie besteht darin, daß man sich in Sehnsucht und Liebe mit Jesus vereinigt. Wer die geistliche Kommunion in der rechten Weise vollzieht, etwa im Gefangenenlager, wo keine Priester sind, der empfängt die Wirkung der sakramentalen Kommunion. So ist es also auch bei der Laienbeichte. Wenn man die heilige Beichte nicht empfangen kann, weil kein Priester vorhanden ist, kann man durchaus mit Gewinn seine Sünden einem Bruder, einer Schwester bekennen und auf diese Weise wenigstens das tun, was möglich ist. In dem Verlangen nach dem Sakrament, das sich in der Beichte ausdrückt, kann man, wenn man richtig disponiert ist, sogar die Vergebung der Sünden empfangen. Aber nicht etwa, weil der Laie die Lossprechung gibt, die er ja gar nicht geben kann, sondern weil man das tut, was in der gegenwärtigen Situation zu tun möglich ist.

Ich habe das deswegen so ausführlich behandelt, meine lieben Freunde, damit Sie sich nicht irremachen lassen. Und der Irrlehrer sind viele.

Die Vollmacht zur Sündenvergebung wird dem Priester übertragen bei der Priesterweihe. Da werden eigens bestimmte Worte vom weihenden Bischof ausgesprochen, die auf die Übertragung der Sündenvergebungsvollmacht Bezug nehmen. Aber um Sünden tatsächlich zu vergeben, genügt die bei der Weihe übertragene Gewalt nicht. Sie werden erstaunen, wenn ich das sage, denn die meisten Gläubigen wissen nicht, daß zur Spendung des Bußsakramentes nicht nur Weihegewalt, sondern auch Jurisdiktionsgewalt notwendig ist. Der eben geweihte Priester hat noch keine volle Sündenvergebungsgewalt, und der laisierte Priester hat keine Sündenvergebungsgewalt mehr, weil bei ihm die Jurisdiktionsgewalt, die zur Sündenvergebung notwendig ist, noch nicht bzw. nicht mehr vorhanden ist. Es muß also dem Priester, der wirksam das Bußsakrament verwalten soll, auch noch eine Ordnungsgewalt übertragen werden, die wir Jurisdiktion nennen, die ihm erst die Untergebenen verschafft, an denen er dann kraft seiner Weihegewalt die Lossprechung vollziehen kann. In Notfällen ergänzt die Kirche die fehlende Jurisdiktionsgewalt. Wenn ein Priester sich von seinem heiligen Beruf entfernt hat und in eine Lage gerät, wo kein anderer Priester vorhanden ist, und jemand ihn bittet, die Lossprechung zu vollziehen, da überträgt die Kirche für diesen Notfall, für diesen gefährlichen Notfall, dem abtrünnigen Priester die Jurisdiktionsgewalt, um gültig die Lossprechung vornehmen zu können.

Die Verwaltung des Bußsakramentes und die Feier des Meßopfers sind die entscheidenden Pfeiler, die das Gebäude des Priestertums tragen. Daß der Priester Sünden vergeben, daß er das Meßopfer vollziehen kann, das macht eigentlich sein Priestertum aus. Er selbst hat von der Verwaltung des Bußsakramentes einen ganz gewaltigen Gewinn, und zwar in doppelter Hinsicht. Die Gläubigen, die ihm ihre Sünden beichten, halten ihm einen Spiegel vor. In diesem Spiegel sieht er sich, wie er selber ist. Ganz anders als vielleicht jemand meinen möchte, als ob der Priester sich über seine Beichtkinder erhaben dünkte, demütigen ihn seine Beichtkinder, weil sie in aller Ehrlichkeit die Falten ihrer Seele aufdecken und ihm damit seine eigenen Schwächen und Erbärmlichkeiten zeigen. Deswegen ist nach meiner Überzeugung das aktuelle Beichthören für einen Priester unerläßlich. Für seine Frömmigkeit, für seine Demut, für sein geistliches Leben hat er von seiner Beichtstuhltätigkeit einen ungeheuren, durch nichts anderes zu ersetzenden Gewinn. Außerdem erlebt er hier seine tiefste Nützlichkeit. Wie sagt einmal Friedrich Nietzsche: „Es ist die tiefste Nützlichkeit des Priesters, ein heiliges Ohr, ein verschwiegener Brunnen, ein Grab für Geheimnisse zu sein.“ Jawohl, da hat er recht gesehen, das ist die tiefste Nützlichkeit des Priesters, ein heiliges Ohr, ein verschwiegener Brunnen, ein Grab für Geheimnisse zu sein. Und das erlebt der Priester, wenn er das Bußsakrament verwaltet, und das macht ihn glücklich, weil er teilhaben kann an der erlöserischen Wirksamkeit Jesu; und das verbindet ihn mit der Kirche; und das läßt ihn an seinem Priestertum nicht irrewerden, weil er erlebt, wie nützlich, wie notwendig sein Dienst ist. Ich führe die Abfälle von Priestern, meine lieben Freunde, diese vielen Abfälle, die wir in den vergangenen Jahrzehnten erlebt haben, zu einem erheblichen Teil darauf zurück, daß diese Priester nicht mehr, nicht mehr genügend oder nicht mehr richtig das Bußsakrament verwaltet haben. Der Priester muß Schaden leiden an seiner priesterlichen Persönlichkeit, wenn er das Bußsakrament nicht mehr spendet.

Der Empfänger des Bußsakramentes ist jeder getaufte Christ, der Sünden begangen hat. Jeder getaufte Christ! Ein Ungetaufter kann das Bußsakrament nicht empfangen. Warum nicht? Er besitzt nicht die Inkorporation in Christus. Er ist kein Christusgehöriger. Er hat nicht die Züge Jesu, die ihm in der Taufe eingeprägt werden, und die Taufe ist nun einmal die janua sacramentorum – das Tor, das Eingangstor in die sakramentale Welt. Ohne den Empfang der Taufe ist der Empfang eines anderen Sakramentes ausgeschlossen, auch der des Bußsakramentes. Nur ein Getaufter kann das Bußsakrament empfangen.

Im Bußsakrament geht es um Sünden. Jeder Beichtvater weiß, daß seine Beichtkinder viele Tugenden haben, daß sie sich bemühen, daß sie sich anstrengen. Das ist freilich nicht der unmittelbare Gegenstand des Bußsakramentes, sondern sein Gegenstand sind Sünden. Aber Sünden jeder Art, schwere und leichte Sünden, äußere und innere Sünden, öffentlich bekannte und geheime Sünden sind eine brauchbare Materie für den Empfang des Bußsakramentes. Aber da muß ich Ihnen etwas sagen, worüber Sie vermutlich auch staunen werden, nämlich man kann auch bereits vergebene Sünden beichten. Können denn die Sünden zweimal vergeben werden? Gewiß nicht. Wenn sie einmal vergeben sind, dann sind sie für immer vergeben. Wieso kann man dann vergebene Sünden noch einmal im Bußsakrament vorbringen? O, aus mehreren Gründen. Einmal, weil diese Demütigung uns wohltut. Es ist uns heislam, uns zu erinnern, wie wir früher waren, wenn wir uns jetzt gebessert haben. Es ist nützlich, sich an eigene Schwächen zu erinnern, die morgen wiederkehren können. Sodann: Der Priester, der über einen Pönitenten, der vergebene Sünden beichtet, die Lossprechungsworte spricht, vermittelt ihm wirksame Gnaden des Sakramentes. Das Bußsakrament gewährt ja nicht nur die Vergebung von Sünden, es gibt auch Gnaden zum Kampf gegen die Sünde. Es heilt die Seele in dem unaufhörlichen Streit, den wir gegen die andrängende Welt, gegen die Versuchungen und Verlockungen führen. Diese Wirkung des Bußsakramentes kommt auch in dem zustande, der nur bereits vergebene Sünden beichtet. Er macht einen Aufschwung, er macht eine Anstrengung, um über die Sünde Herr zu werden, um die Reste der Sünde, um die Neigung zur Sünde zu überwinden. Insofern hat es also einen guten Sinn, auch bereits vergebene Sünden dem Bußgericht zu unterbreiten.

In manchen Fällen legen Gläubige Wiederholungsbeichten ab, Generalbeichten, Lebensbeichten. Wiederholungsbeichten sind notwendig, wenn frühere Beichten ungültig waren. Es müssen dann alle Sünden seit der letzten gültigen Beicht wiederholt werden. Wiederholungsbeichten sind zu empfehlen, wenn sie für den Betreffenden einen geistlichen Fortschritt bedeuten. Wenn man einen neuen Abschnitt des Lebens beginnt, etwa bei Exerzitien oder bei der Wahl eines Standes, z. B. bei Eheschließung, empfiehlt es sich, eine Wiederholungsbeicht abzulegen, gewissermaßen einen Abschluß zu machen hinsichtlich des vergangenen Lebens und einen Aufschwung für den neuen Abschnitt des Lebens. Wiederholungsbeichten sind abzuraten, wenn es sich um Pönitenten handelt, die zu Ängstlichkeit und Skrupelhaftigkeit neigen. Für sie kann eine Wiederholungsbeicht Gift sein. Es ist Sache des Beichtvaters, zu entscheiden, welcher Art der Pönitent ist, und ihm entweder aufzuerlegen oder zu empfehlen, eine Wiederholungbeicht abzulegen, oder davon dringend abzuraten,

Das Bußsakrament, meine lieben Freunde, hat auch für den Empfänger eine doppelte Wirkung. Einmal schafft es den katholischen Menschen. Was will ich damit sagen: Das Bußsakrament schafft den katholischen Menschen? Unter einem katholischen Menschen verstehe ich einen Christen, der von seiner eigenen Schwäche und Hinfälligkeit überzeugt ist, der demütig und bescheiden seine eigene Unzulänglichkeit erkennt. Ein durch das Bußsakrament geformter katholischer Christ ist nicht anmaßend, arrogant, ist kein Fassadenmensch, sondern wahrhaftig und demütig. Das ist der katholische Mensch. Wir wissen, wie viele andere nach außen etwas verheißen, was sie innerlich nicht erfüllen. Mir sagte einmal ein Mitbruder aus Berlin, als ich ihm sagte, daß ich über die vielen gut angezogenen und freundlichen Menschen in Berlin entzückt sei: „Von vielen meiner Landsleute gilt das Wort: Außen hui und innen pfui!“ Ich gebe das mit allen Vorbehalten wieder, aber so hat dieser Mitbruder mir gesagt. Er meinte, ich solle mich nicht so sehr auf die Außenseite stützen, sondern mehr in die Tiefe schauen.

Das Bußsakrament hat aber noch eine andere Wirkung auf den katholischen Christen: Es verbindet ihn mit der Kirche. Wenn Sie heute erleben, meine lieben Freunde, wie sich immer wieder Menschen von der Kirche lösen, wie sie den Gottesdienst meiden, wie sie die Sakramente vernachlässigen, ja wie sie in großer Zahl durch den bürgerlichen Kirchenaustritt sich von der Kirche absetzen, dann erkenne ich für diese Erscheinungen mehrere Ursachen. Aber eine davon ist mit Sicherheit die Vernachlässigung des Bußsakramentes. Wer sich als Sünder versteht und wer um die Notwendigkeit der Sündenvergebung weiß, wem bewußt ist, daß die Sündenvergebung in der Kirche geschieht und daß man dazu ein aufrichtiges Bekenntnis vor einem katholischen Priester ablegen muß, der begreift auch die Notwendigkeit der Kirche; der ist nicht in der Gefahr, sich von dieser Kirche loszusagen oder zu trennen, denn er braucht sie ja. Er braucht sie dringend. Der englische Schriftsteller Chesterton hat auf die Frage, warum er katholisch geworden sei, geantwortet: „Damit ich von meinen Sünden loskomme!“ Chesterton hat begriffen, warum der katholische Mensch entscheidend dadurch geprägt ist, daß er um Sündenvergebung vor Gott durch seinen Diener einkommt und daß dieses Geschehen ihn innerlich und tief prägt. Wer dagegen meint, die Sündenvergebung nicht nötig zu haben, wer meint, des Beichtvaters nicht zu bedürfen, bei dem ist es kein Wunder, daß er die Sakramente vernachlässigt, den Gottesdienst versäumt und sich schließlich fragt: Wozu soll ich ein Unternehmen mit meinem Geld unterstützen, von dem ich nichts habe? Insofern ist der Zusammenbruch der Beichtpraxis auch für die Woge der Kirchenaustritte mitverantwortlich.

Wir haben, meine lieben Freunde, über den Spender und den Empfänger des Bußsakramentes nachgedacht. Kein Geringerer als Johann Wolfgang von Goethe hat einmal den Ausspruch getan: „Die Ohrenbeichte hätte den Menschen nicht genommen werden sollen.“ Aber man hat sie ihnen genommen. Die Ohrenbeichte, das persönliche Bekenntnis der Sünden ist eines der großen beglückenden Geheimnisse des Heilswerkes Jesu Christi und eines der großen Güter unserer Kirche. Wir wollen das Bußsakrament schätzen, wir wollen es würdig und demütig empfangen. Wir wollen seine Wirkungen in uns aufnehmen und auf diese Weise die Züge Jesu herausformen, der sich am Kreuze für die Sünder hingegeben hat, um sie zu erlösen von toten Werken.

Amen.

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