Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
6. August 2023

Das „Biogenetische Grundgesetz“ Ernst Haeckels

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

In keiner Diskussion um das Für und Wider der Abtreibung fehlt als Argument der Befürworter der Abtreibung die Behauptung, das, was im Mutterleib vergiftet oder zerstückelt wird, sei ein noch nicht menschliches Entwicklungsvorstadium. Die befruchtete Eizelle, so meinte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland, Zeidler, sei nur ein „himbeerähnliches Gebilde“, und das, was aus ihr entsteht, nichts als „eine wuchernde Substanz der ersten Stunden“. Es ist klar, welche Absicht hinter dieser Ansicht steht: Ein im Mutterleib heranreifender Embryo oder Fötus wird zum Noch-nicht-Menschen erklärt und dadurch die schützende Schwelle der Tötungshemmung leichter zu überschreiten gemacht. Die Ansicht, der Embryo oder Fötus sei noch kein Mensch, sondern entwickle sich über tierhafte Vor- und Zwischenstadien erst allmählich zu einem Menschen, geht auf den Zoologen Ernst Haeckel zurück. Er formulierte im Jahre 1866 das sogenannte Biogenetische Grundgesetz. Es besagt: Die Entwicklung des Keimes im Mutterleib sei die Wiederholung der Stammesentwicklung der Tiere vom Einzeller bis zum Menschen. Anders ausgedrückt: Die Ontogenese rekapituliert die Phylogenese. Haeckel behauptet näherhin: Die einzelnen Stufen des Embryos entsprechen den tatsächlichen Ahnen der betreffenden Form. Jede Entwicklung eines Individuums beginnt mit dem einzelligen Urorganismus. Die folgenden Formstufen sind die tatsächliche Wiederholung der wirklichen Ahnenformen. Der Säugetierembryo ist danach auf jener Stufe, auf der er Schlundtaschen und Kiemenbogengefäße usw. besitzt, in Wirklichkeit kein Säuger, sondern ein Fisch, und sinngemäß gilt diese Auffassung für alle anderen Stufen des Embryos. Die Abtreiber und ihre Unterstützer greifen begierig diese angeblich biologische Ansicht auf. Denn sollte sie zutreffen, dann bedeutete eine Abtreibung (zumindest in den ersten Wochen und Monaten der Schwangerschaft) nicht die Tötung eines Menschen, sondern die Tötung einer tierhaften Entwicklungsstufe ohne jede menschliche Eigenart. Von vornherein sei gesagt: Bis heute gibt es keinen wissenschaftlich exakt gesicherten Stammbaum des Menschen. Wir wissen nicht, wie die Stammesentwicklung verlaufen ist. Was die Biologen als Stammbaum aufstellen, ist Konstruktion, nicht Geschichte. Wir wissen nicht, ob und wie verschiedene Organisationstypen aus anderen entstanden sind. Die behauptete Entwicklung des Menschen vom Einzeller über Fische, Reptilien und Säugetiere ist reine Behauptung, welcher der Beweis fehlt.

Das sogenannte Biogenetische Grundgesetz ist eine der größten und folgenschwersten Irrtümer in der Geschichte der Biologie. Unglaublicherweise fristet es bis heute eine künstliche Existenz in den Schulbüchern der Biologie. Unsere Kinder werden mit ihm belehrt und erzogen. Sie wachsen mit der Meinung auf, die Tötung kleiner Menschen im Leib der Mutter sei ein harmloser und zulässiger Vorgang. Der Göttinger Embryologe Erich Blechschmidt hat die Unhaltbarkeit des Biogenetischen Grundgesetzes durch jahrzehntelange Forschungen nachgewiesen. Aber die Ergebnisse seiner Untersuchungen werden nicht zur Kenntnis genommen; denn sie sind peinlich für die Abtreiber und ihre Lobby.

Die Anhänger dieses Pseudogesetzes verweisen auf die angeblichen „Kiemenbögen“ des menschlichen Embryos; sie sollen das Durchlaufen eines „Fisch-Stadiums“ charakterisieren. Diese Erklärung ist reine Phantasie oder klarer Betrug. Es handelt sich hier um nichts anderes als gewöhnliche Beugefalten. Sie müssen unumgänglich entstehen zwischen dem schweren, sich nach vorn gegen die Brust neigenden Kopf des Embryos und dem Rumpf in der dazwischenliegenden Halsregion. Mit Kiemen, gar funktionsfähigen Wasser-Atmungsorganen haben sie nicht das mindeste zu tun. Von Kiemenbögen beim Menschenembryo zu reden ist nicht nüchterne Tatsache, sondern weltanschauliche Deutung. Beim Wirbeltier entwickelt sich zuerst die allgemeine Anlage des Wirbeltieres. Je weiter das Wachstum im Keimling fortschreitet, um so mehr spezialisiert sich alles aus. Die Entwicklung eines Organs wird nach dem Bauplan des allgemeinen Typus so weit fortgesetzt, bis die Spezialisierung zum konkreten Einzeltier etwas anderes verlangt. Die richtige Entwicklungslehre zeigt die Haltlosigkeit des Biogenetischen Grundgesetzes.

1. Schon die befruchtete menschliche Eizelle kann nicht mit einem Einzeller verglichen oder gar identifiziert werden, wie er nach den Vorstellungen der Evolutionstheorie zu Beginn der Stammesentwicklung der Tiere existierte. Im Gegensatz zu einem solchen einzelligen Lebewesen enthält der Kern der menschlichen Eizelle das gesamte Genom, also die Erbsubstanz eines Menschen, deren Potenzen sie nach und nach entfaltet und verwirklicht. Sie besitzt als Erbträger weder Einzellerchromosomen noch Fischchromosomen. Die Einzelentwicklung beginnt niemals mit dem einzelligen Urorganismus, sondern mit der artgemäßen Eizelle. Diese ist bei Säugetieren etwas wesentlich anderes als etwa bei Fischen. Denn die Keimzellen sind bereits der einzellige Formzustand der betreffenden Art. Darum ist auch der Säugerembryo auf dem Schlundtaschenstadium kein Fisch, sondern ein echtes Säugetier.

2. Jedes Lebewesen besitzt (für den Aufbau des Organismus) einen Informationsträger DNS (Desoxiribonukleinsäure). DNS-Stränge finden sich in jeder Körperzelle eines Erwachsenen. Die Keimesentwicklung eines Lebewesens erfolgt streng nach vorgegebenem ererbtem Plan. Es baut sich nach einer genauen Instruktion, einer schon im Ei-Zellkern verschlüsselt (codiert) enthaltenen Information selbst auf. Von Anbeginn der Embryonalentwicklung beeinflusst eine vollmenschliche DNS, ein spezifisches Menschengenom, den gesamten Prozess. Von irgendeiner Wiederholung stammesgeschichtlicher älterer Entwicklungsformen kann keine Rede sein. Sie wird schon dadurch widerlegt, dass viele Formzustände des Embryos lediglich entwicklungsphysiologisch bedingte Baustadien sind, die mit der Phylogenie überhaupt nichts zu tun haben.

3. Zahlreiche Differenzierungen erscheinen während der Embryonalentwicklung gerade in der umgekehrten Reihenfolge ihres Auftretens im Verlauf der Stammesentwicklung. Stammesgeschichtlich wurden echte Zähne schon sehr viel früher (Haie) ausgebildet als Zungen (Amphibien). Das ungeborene Menschenkind dagegen verfügt zwar über eine erstaunlich bewegliche, für seine Nahrungsaufnahme unerlässliche Zunge, während seine Zähne erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt durchbrechen. Auch echte Herzen wurden während der Stammesentwicklung erst lange nach der Bildung geschlossener Blutgefäßsysteme entwickelt. Der noch nicht zwei Millimeter große menschliche Embryo legt dagegen zuerst das Herz an. Bereits in der dritten Woche nach der Befruchtung der Eizelle beginnt es zu schlagen, und zwar bald schon als typisches Menschenherz mit Vorhöfen und Kammern. Das periphere Blutgefäßsystem hingegen entwickelt sich erst anschließend mit fortschreitender Entwicklung des Keimlings.

4. Als Hauptstück des sogenannten Biogenetischen Grundgesetzes werden die angeblichen rudimentären Organe, wie z.B. Blinddarmwurmfortsatz, angeführt. Man deutet sie als funktionslos gewordene Überbleibsel einstmals (also bei irgendwelchen stammesgeschichtlichen Vorfahren) voll funktionsfähiger Organe und damit als sichtbare Beweise für ein Durchlaufen der entsprechenden Entwicklungsstufen. Tatsächlich gibt es keinerlei atavistischen Organe, die als überflüssig gewordene Reste aus stammesgeschichtlich älteren Perioden aufgefasst werden dürften. Der so häufig zitierte Blinddarmwurmfortsatz ist ein durchaus funktionsfähiges lymphatisches Organ.

Das Biogenetische Grundgesetz gibt keine Kenntnis über die Stammesgeschichte; es ist keine kurze Wiederholung der Stammesgeschichte. Der Schluss, dass der Mensch zuerst ein Fisch, dann ein Amphibium, dann ein Reptil usw. gewesen sei, ist völlig abwegig. An der „Menschlichkeit“ des Fötus besteht nicht der geringste Zweifel. Nicht nur der Kopf, die knöcherne Kapsel des Gehirns, das alle Tiergehirne an Umfang, Masse und Strukturvielfalt weit übertrifft, zeigt unverkennbar menschliche Züge. Allein schon die hohe, gewölbte Stirn, das abgerundete Hinterhaupt und der (im Verhältnis zum Hirnschädel) auffallend kleine Kieferschädel schließen jegliche Vergleichsmöglichkeit mit Schädeln von Menschenaffen aus. Auch die Extremitäten sind bereits typisch menschlich. Weder gleichen die Hände auch nur entfernt den Hangel- oder Kletterhänden der Affen noch die Füße, die sich als typisch menschliche „Standfüße“ deutlich von den „Hinterhänden“ der Menschenaffen unterscheiden. Das spezifisch menschliche „Führungsorgan“ Gehirn beherrscht den Ablauf der vorgeburtlichen Entwicklung, die sich gerade auch dadurch wiederum als eine eigenständig menschliche erweist und nicht als das Durchlaufen irgendwelcher tierhafter Stadien. Es eilt der Leibesentwicklung voraus und übertrifft allein an Masse zeitweise den gesamten restlichen Körper.

Die führende Abtreibungsärztin in Mainz stellt mit souveräner Frechheit fest: Leben beginnt, wenn ein Kind selbst leben kann. Das ist offenbarer Unsinn. Leben ist das Haben eines genetischen Programms, das in geeigneter Umgebung automatisch zur Ausbildung dieses Programms als lebendiger Organismus führt (E. Mayr). Das Leben als Mensch beginnt also nicht erst mit der Geburt. Auch das im Schoß der Mutter befindliche Lebewesen, der Nasciturus, hat Leben, ist voll und ganz lebendig, auch wenn er von der Mutter ernährt wird, mit anderen Worten ist ein Mensch. Dieser Grundsatz gilt für alle Entwicklungsstadien seit der Verschmelzung von Samen und Ei. Es gibt kein allmähliches Hineinwachsen in die Qualität Mensch. Ultraschallbilder zeigen die kleinen Körper als lebendig und empfindsam. Die Kleinen im Mutterleib reagieren unterschiedlich auf Gerüche und Geschmäcke. Sie zeigen damit ihre Lebendigkeit. Durch die Abtreibungspille stirbt das Kind im Mutterleib qualvoll in einem oft mehrtägigen Kampf. Die Welt betäubt ihr Gewissen durch verlogene Begriffe wie Unterbrechung, Fleischklumpen, Befreiung der Frau. Nein, bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein kleiner Mensch. Das Haeckelsche Biogenetische Grundgesetz ist ein Pseudogesetz. Es ist irrige weltanschauliche Deutung im Gewande der Wissenschaft und darum total unbrauchbar zur Verharmlosung und vermeintlichen Rechtfertigung der Abtreibung. Europa beschwört mit der millionenfachen Tötung seiner jungen Menschen seinen Untergang herauf. Mutter Teresa sagt mit Recht: Der größte Zerstörer des Friedens ist heute der Schrei des ungeborenen Kindes. Wenn eine Mutter ihr eigenes Kind in ihrem eigenen Schoß töten kann, was für ein schlimmeres Verbrechen gibt es dann noch?

Amen.

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