Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
26. Januar 1992

Die notwendige Sorge um das Heil des Nächsten

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

An den vergangenen Sonntagen haben wir die beiden Tugenden der Nächstenliebe und der Gerechtigkeit bedacht. Wir haben uns im allgemeinen zu erkennen bemüht, was Nächstenliebe und Gerechtigkeit von uns fordern. Heute wollen wir das anwenden auf die Sorge, auf die pflichtmäßige Sorge für das Seelenheil des Nächsten. Und zwar wollen wir unsere Überlegungen in zwei Teile einteilen. Im ersten Teil wollen wir die Rechttaten, die von uns erwartet werden, bedenken, im zweiten Teil die Unrechttaten, die möglicherweise dabei unterlaufen. – Was sind wir dem Nächsten, dem Seelenheil des Nächsten, pflichtmäßig schuldig? Ich antworte darauf:

1. das gute Beispiel.

2. die Handlungen der geistlichen Barmherzigkeit.

Wir schulden dem Nächsten erstens das gute Beispiel. Der andere soll an uns lernen, wie ein Christ lebt. Er soll an uns absehen können, wie man als Christ leben muß. Das Beispiel soll ihn lehren. Und tatsächlich wissen wir ja, daß Reden billig sind. Das Tun ist schwer, aber deswegen um so gewichtiger. „Wir glauben mehr den Taten als den Worten“, sagt schon der Heide Cicero. Und so ist es bis heute geblieben, daß das Beispiel eines christlichen Lebens mitreißend wirkt. „Zwei Dinge sind es“, hat einmal Kardinal Faulhaber sinngemäß gesagt, „die den Menschen im Glauben befestigen können, wenn die Anhänger des Glaubens nach dem Glauben leben und für den Glauben sterben.“

Das gute Beispiel darf selbstverständlich nicht mit schlechten Absichten verknüpft sein. Man darf sich nicht, wie es der Heiland den Pharisäern vorhält, deswegen rühmen. Man darf nicht auf Lohn bei den Menschen dafür hoffen. Man darf nicht wie ein Angeber mit dem guten Beispiel prunken, sondern die rechte Hand soll nicht wissen, was die linke tut. Das Beispiel soll also absichtslos geschehen, allein mit dem Ziel, Gott zu verherrlichen und seinen Geschöpfen zu dienen. So hat es z.B. der verstorbene Bundeskanzler Adenauer gehalten. Dieser alte Mann war immer am Fronleichnamstag in Rhöndorf, wo er wohnte, zu sehen, wie er fromm, gläubig, ehrfürchtig die heilige Messe besuchte und die lange, weite Prozession mitmachte bis in seine letzten Lebenstage. Das war ein gutes Beispiel. An diesem Beispiel vermochten sich die Menschen zu erbauen. Sie konnten sich an ihm ein Beispiel nehmen; er war ein Vorbild für sie.

Eine ganze Serie von guten Taten wird von uns erwartet, wenn wir uns an die Handlungen der geistlichen Barmherzigkeit erinnern. Es sind ihrer sieben: Sünder zurechtweisen, Unwissende belehren, Zweifelnden recht raten, Betrübte trösten, Unrecht geduldig leiden, Beleidigern gern verzeihen, für Lebende und Verstorbene beten. Eine erlesene Zusammenfassung, die früher im Katechismus stand, die den Menschen auf das hinlenken kann, was er dem Nächsten schuldet. Wir wollen aus dieser Gruppe guter Taten heute nur eine einzige herausgreifen, nämlich die Zurechtweisung. Sünder zurechtweisen; das ist vielleicht das Schwerste, was uns auferlegt ist in bezug auf den Nächsten. Denn Sünder zurechtweisen setzt eine hohe Tugend bei dem, der diese Zurechtweisung übt, voraus. Die Zurechtweisung ist uns vom Heiland aufgetragen. Er hat sie selbst angeordnet; sie ist also göttliches Recht, ein Befehl unseres Gottes und Heilandes Jesus Christus. „Hat dein Bruder wider dich gefehlt, so gehe hin und verweise es ihm unter vier Augen! Gibt er dir Gehör, so hast du deinen Bruder gewonnen. Gibt er dir aber kein Gehör, so nimm noch einen oder zwei zu dir, damit alles auf der Aussage zweier oder dreier Zeugen feststeht. Hört er diese nicht, so sage es der Kirche! Wenn er aber die Kirche nicht hört, so sei er dir wie ein Heide und ein Zöllner!“ In diesem Wort unseres Heilandes ist, abgesehen vom Naturrecht, welches dasselbe gebietet, die Pflicht zur Zurechtweisung begründet. Es ist eine affirmative Pflicht, d.h. eine Pflicht, die uns gebietet, etwas zu tun. Und bei allen affirmativen Pflichten müssen mehrere Elemente zusammenkommen, damit sie für uns aktuell werden. Denn es muß sich erstens um eine bedeutende Sache handeln. Wegen Kleinigkeiten soll man nicht auf den anderen zugehen. Es muß also eine gewichtige Materie sein. Und zweitens, man muß Gewißheit haben, daß der Fehler, die Sünde, das Vergehen bei dem anderen tatsächlich vorliegt, also nicht auf bloßes Hörensagen hin, nicht auf ein Gerücht hin. Denn gesprochen wird ja viel, aber es wird auch viel unüberlegt und voreilig gesprochen.

Und schließlich ist in der Regel die Wahrscheinlichkeit des Erfolges vorausgesetzt, damit die Pflicht vorliegt. Wo es ganz aussichtslos ist, wo man von vornherein weiß, man stößt gegen eine Mauer, da wird diese Verpflichtung normalerweise – ich werde gleich die Ausnahme sagen – nicht akut. Weitergehende Pflichten haben Bischöfe, Priester, Prediger, Eltern. Ihnen sind strengere Verpflichtungen auferlegt als den übrigen Christen. Sie müssen zurechtweisen auch unter Gefahr. Ja, der heilige Alfons von Liguori, der große Moraltheologe, lehrt: Bischöfe müssen zurechtweisen auch unter Lebensgefahr. Sie dürfen sich nicht darauf herausreden, das würde ihnen Schaden bringen. Sie haben die Pflicht zu reden, damit sie nicht stumme Hunde seien. Ähnliches gilt auch für die Priester und für die Prediger. Auch sie müssen erforderlichenfalls Gefahren auf sich nehmen, um ihrem Amte, zu sprechen: „Es ist dir nicht erlaubt!“, gerecht zu werden. Auch die Eltern dürfen zu den Fehlern und Sünden ihrer Kinder nicht schweigen. Sie müssen sie zurechtweisen. Freilich, und das will ich gleich erklären, muß die Zurechtweisung in der rechten Weise geschehen. Welches ist die rechte Weise? Nun, man muß einmal den rechten Moment abwarten. Nicht alles ziemt sich zu jeder Stunde. Man muß also warten, bis eine Empfänglichkeit dafür vorhanden ist. Sodann muß man die Mahnung oder Rüge schonend beibringen. Die Menschen sind alle empfindlich, meine lieben Freunde, und man kann sie so leicht verletzen und zerbrechen. So muß man schonend mit ihnen sprechen wie ein Verbündeter, wie jemand, dem es leid tut, daß er ihnen das sagen muß. Also nicht in Überheblichkeit, mit triumphierender Gebärde, als Besserwisser, sondern als einer, der wie ein Schicksalsgenosse oder Leidensgefährte zu ihm kommt, um ihm seinen Fehler vorzuhalten und ihn auf den rechten Weg zu bringen.

Es muß auch das Motiv der Zurechtweisung gut sein. Das Motiv kann nur sein Gottes Ehre und die Besserung des anderen. Also nicht ein unlauteres Motiv, sondern ein lauterer Beweggrund muß uns leiten. Aber wenn das alles zusammentrifft, dann dürfen wir nicht schweigen, dann müssen wir reden und unserer Pflicht gegenüber dem Seelenheil des Nächsten nachkommen.

Die Zurechtweisung hat im Neuen Testament beispielsweise Johannes der Täufer geübt. Er hat seinem Landesherrn vorgehalten: „Es ist dir nicht erlaubt, die Frau deines Bruders zu besitzen!“ Wir wissen, was ihn das gekostet hat. Es hat ihn den Tod gekostet. Aber das ist eben der Lohn für den Gehorsam gegen Gottes Gebot. Gott lohnt, indem er die Seinen zu sich ruft, wenn auch durch einen schmerzlichen Tod.

Zwei Rechttaten, so sagten wir, sind von uns gefordert, um dem Seelenheil des Nächsten zu dienen: das gute Beispiel und die Werke der geistlichen Barmherzigkeit. Es gibt aber auch zwei Unrechttaten, die wir begehen können gegenüber dem Seelenheil des Nächsten, nämlich erstens das Ärgernis und zweitens die Mitwirkung an fremder Sünde. Das deutsche Wort Ärgernis ist die Übersetzung des griechischen Wortes skandalon. Es besagt das Stellholz in einer Tierfalle. Wenn das Tier dagegenstößt, dann gerät es in die Falle und ist gefangen. Daher kommt das Wort skandalon. Das Wort Ärgernis ist keine gute Übersetzung, sie stammt übrigens von Luther. Besser wäre „Anstoß“ als Übersetzung. Was ist gemeint mit dem Ärgernis? Das Ärgernis ist ein Reden oder Handeln, das nicht recht ist und dem Nächsten zum geistlichen Ruin gereicht. Ein Handeln oder Reden, das unrecht ist und dem Nächsten zum sittlichen Fall veranlaßt.

Das Ärgernis kann in mannigfacher Gestalt auftreten. Man spricht vom gegebenen und genommenen Ärgernis. Das gegebene, das aktive Ärgernis ist jenes Unrechttun, das der einzelne begeht. Das genommene Ärgernis ist der sittliche Schaden, der beim anderen eintritt. Man spricht auch vom direkten und indirekten Ärgernis. Direkt ist das Ärgernis, wenn man durch sein böses Tun beabsichtigt, den anderen in dieselbe Sünde zu führen; indirekt, wenn man es voraussieht, daß das eigene Handeln den anderen zur Sünde bringen wird.

Das Ärgernis ist vom Herrn in der furchtbarsten Weise gebrandmarkt und verworfen worden. „Wer aber einem aus diesen Kleinen, die an mich glauben, Anlaß zur Sünde gibt, dem wäre besser, daß ein Mühlstein an seinen Hals gehängt und er ins tiefe Meer versenkt würde. Wehe der Welt um der Ärgernisse willen! Es müssen zwar Ärgernisse kommen, wehe aber dem Menschen, durch den Ärgernis kommt!“

Das Ärgernis tritt in vielfacher Gestalt auf. Ich will Ihnen ein markantes Beispiel nennen, das mir noch heute auf der Seele liegt. Im Jahre 1983 fand in Hannover der Evangelische Kirchentag statt. An diesem Ereignis nahm auch der Bundeskanzler Kohl teil. Und er tat etwas, was die Kirche nach Lehre und Recht immer verboten hat, nämlich er nahm dort das evangelische Abendmahl. Das ist ein Ärgernis. Das ist etwas, was die Kirche verwirft und streng verbietet. So etwas ist ein Anreiz zur Sünde und ein Anlaß zur Sünde für viele andere. Solche Ärgernisse können in unserem Leben leicht passieren, meine lieben Freunde, auch durch Taten, die an sich einwandfrei sind, die aber auf andere schlecht wirken. Es gibt sittlich zulässige Handlungen, die also kein gegebenes Ärgernis bedeuten, aber ein genommenes Ärgernis sein können. Hier tritt das sogenannte Kompensationsprinzip ein, wie die Moraltheologie sagt. Das heißt, man darf eine einwandfreie Handlung, von der man voraussieht, daß jemand Ärgernis daran nehmen wird, setzen, wenn man einen entsprechend wichtigen Grund dafür hat. Wir brauchen also nicht jedes Ärgernis zu meiden, sondern wo es um Handlungen geht, die notwendig oder wenigstens gut begründet sind, die uns von unserem Gewissen und von unserer Einsicht geboten oder zumindest nützlich erscheinen, da dürfen wir selbst mit der Voraussicht, daß andere sich daran stoßen werden, diese Handlungen setzen, immer einen gewichtigen Grund vorausgesetzt.

Das Ärgernis muß wiedergutgemacht werden. Und das hat man in früheren Zeiten sehr ernst genommen. Als der französische König Ludwig XV. zum Sterben kam, verlangte sein Beichtvater, daß er das gegebene Ärgernis wiedergutmache. Er war ja bekanntlich der Vielgeliebte, der viele Frauen gehabt hatte. Und was tat der König? Es wurde ein Schreiben aufgesetzt und von allen Kanzeln in Frankreich verlesen. In diesem Schreiben stand sinngemäß drin: „Ich bedauere, was ich getan habe, und bitte Gott um Verzeihung und meine Untertanen.“ Das war ein Versuch, dem Ärgernis, das der König in seinem Leben gegeben hatte, zu steuern. Die Wiedergutmachung kann auch andere Gestalt annehmen. In den zwanziger Jahren unseres Jahrhunderts schrieb der Dichter Josef Bernhard ein Buch mit dem Titel „Der Kaplan“. Es ist ein etwas heikles Buch gewesen. Bernhard hat bedauert, daß er dieses Buch geschrieben hat. Er hat sich bemüht, es aufzukaufen, also es nach Möglichkeit um seine Wirkung zu bringen.

Das Ärgernis ist die eine Weise, wie wir uns gegen das Seelenheil des Nächsten vergehen können. Die zweite Weise ist die Mitwirkung an fremden Sünden. Fremde Sünden sind solche, die andere tun, aber an denen wir irgendwie beteiligt sind. Die Beteiligung kann eine positive und eine negative sein. Wir beteiligen uns positiv, wenn wir dabei mithelfen. Wir beteiligen uns negativ, wenn wir diese Handlungen nicht hindern oder wenn wir dazu schweigen, obwohl wir das erste könnten und das zweite nicht dürften. Eine weitere Unterscheidung ist die zwischen formeller und materieller Mitwirkung. Formell wirken wir mit an einer fremden Sünde, wenn wir ihr zustimmen und dieselbe sündhafte Absicht haben. Materiell wirken wir mit, wenn wir eine einwandfreie Handlung setzen, die aber vom anderen mißbraucht wird. Der letzte Punkt ist der schwierigste. Formelle Mitwirkung ist immer sündhaft und nie erlaubt, das ist gar keine Frage.

Besonderes hat zu gelten von der negativen Mitwirkung. Sie ist weit verbreitet, weil die Menschen feige sind. Sie wagen es nicht, gegen Schuld, Unrecht, Sünde aufzustehen. Sie wagen es nicht, weil sie Unannehmlichkeiten fürchten. Sie wollen sich keine Ungelegenheiten bereiten, und so schweigen sie zu bösen Taten, die sie rügen müßten. Oder sie lassen sie geschehen, obwohl sie sie verhindern könnten oder verhindern müßten. Das ist gefährlich, seelengefährlich für den, der die Sünde tut, und für den, der sie durchgehen läßt. Wir haben die heilige Pflicht, uns Ungelegenheiten zu machen, wenn es Gottes Wille ist. Wir dürfen nicht schweigen, wo wir reden müssen.

Am schwierigsten zu beurteilen freilich, meine lieben Freunde, ist die materielle Mitwirkung. Man setzt also einwandfreie Handlungen, aber sie dienen einem schlechten Zweck. Sie werden von anderen dazu benutzt, Böses zu tun. Um mit einem einfachen Beispiel zu beginnen: Es vermietet jemand eine Wohnung an einen Alleinstehenden. Nachdem er sie gemietet hat, zieht eine Person des anderen Geschlechtes zu ihm. Das nennt man auf deutsch eine wilde Ehe. Nach dem deutschen Mietrecht kann der Vermieter die so entstandene wilde Ehe nicht herausklagen. Die Gerichte gäben ihm nicht recht. Er hat also materiell dazu beigetragen, daß in der ihm gehörigen Wohnung Sündhaftes geschieht, daß darin die Gebote Gottes über die geschlechtliche Sittlichkeit verletzt werden. Da sieht man, wie schwierig es ist, sich in dieser Welt der materiellen Mitwirkung zu enthalten.

In einer entfernten Weise haben alle Bewohner der DDR an dem Unrechtsregime mitgewirkt. Indem sie ihre Arbeit verrichtet haben, indem sie zuverlässig waren, indem sie an den Wahlen teilgenommen haben, haben sie irgendwie dieses Regime gestützt. Aber freilich, es war nur eine materielle Mitwirkung. Sie wollten an dem Unrecht – in der großen Masse – nicht beteiligt sein. Der Staat hat ihre Mitwirkung mißbraucht. Das Regime hat sich auf die Loyalität seiner Bürger verlassen. Man muß sich hier wieder auf das Kompensationsprinzip berufen. Wenn man einen entsprechenden wichtigen Grund hat, darf man materiell mitwirken, auch wenn man voraussieht, daß diese Mitwirkung von anderen mißbraucht werden wird.

Denken Sie, meine lieben Freunde, an die vielen schlechten Zeitungen und Zeitschriften. Die Drucker, die sie herstellen, die Setzer, die daran beteiligt sind, sie wirken alle in einer entfernten Weise an der Herausgabe dieser Zeitungen und Zeitschriften mit. Aber was sollen sie tun? Sie verlieren sonst ihren Brotberuf. Und ihre Mitwirkung ist eine entfernte und keine formelle; denn sie stimmen ja dem nicht zu, was in diesen Zeitungen gegen Gott und seine heilige Kirche geschrieben steht. Sie lehnen es vielleicht innerlich entschieden ab. Aber materiell wirken sie an diesem bösen Geschehen mit.

Das sind Beispiele, meine Freunde, die zeigen sollen, wie wachsam wir sein müssen. Ich habe beispielsweise in meinem Leben noch nie eine Nummer des SPIEGEL gekauft, weil ich mir sage: Ich will nicht dazu beitragen, daß dieses Blatt verbreitet wird. Es ist hier ein feines, ein zartes Gewissen gefordert, ein selbständiges, ein mündiges Gewissen, das in kluger Weise entscheidet, bis zu welcher Grenze man gehen darf und wo man haltmachen muß. In jedem Falle wollen wir uns bemühen, fremde Sünden zu meiden, uns von fremden Sünden freizuhalten. Das sind wir dem Nächsten schuldig. Wir Priester beten in unserem Brevier: „Ab occultis meis munda me et ab alienis parce servo tuo“ – Von verborgenen Sünden befreie mich und laß mich mit fremder Schuld nichts zu tun haben! Wie weise die Mutter Kirche ist, die uns dieses Gebet auf die Lippen und ins Herz legt! Sie erinnert uns an unsere Verantwortung für das Seelenheil des Nächsten. Denn einmal wird der Herr fragen: Wo hast du deinen Bruder? Wo hast du deine Schwester? Warst du ihnen zum Segen oder zum Unsegen? Warst du ihnen zum Heil oder zum Unheil? Denn du bist der Hüter deines Bruders, du bist der Hüter deiner Schwester!

Amen.

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