Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  

Predigtreihe: Leben in christlicher Gemeinschaft (Teil 4)

29. Oktober 2006

Die Gemeinschaft von Staat und Volk

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte, zur Feier des Königtums unseres Herrn Versammelte!

Die zweite große Gemeinschaft, in die ein jeder hineingeführt ist, ist das Volk, das im Staat sein festes Gefüge und seine Ordnung hat. Der Staat wird nach uralter Verkündigung der Kirche als eine vollkommene Gesellschaft bezeichnet, vollkommen insofern, weil er einen eigenen Zweck und eigene Mittel hat, um diesen Zweck zu erreichen. Der Staat, das Volk, das im Staat organisiert ist, besitzt zwei Pfeiler, die es tragen, nämlich die Autorität und die Gemeinschaft.

Dass die Obrigkeit Gewalt hat, ist uns allen gewiß. Aber nicht gewiß ist die Frage: Woher kommt diese Gewalt? Wer gibt dem Staat diese Gewalt? Wie kommt es, dass Menschen, die nicht mehr sind als andere, als wir, mit bindender Befehlsgewalt über uns stehen? Seit mehreren Jahrhunderten wird hier die Lehre von der Volkssouveränität vorgetragen. Sie besagt etwa folgendes: Das Volk ist der ursprüngliche Träger der Gewalt. Aber es bleibt nicht dabei, das Volk gibt seine Gewalt, es überträgt seine Gewalt, es tritt seine Gewalt ab an andere, eben an die Staatsführung, an die Obrigkeit. Die Staatsgewalt hat also ihre ganze Macht vom Volke, und das Volk, das diese Macht übertragen hat, kann sie auch jederzeit wieder an sich nehmen. Der missverständliche Satz in unserer deutschen Verfassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ könnte diese Auffassung bestätigen. Aber er muss nicht so verstanden werden. Er kann auch anders verstanden werden, wie wir gleich sehen werden. Jedenfalls, wenn es so wäre, wie die Staatstheoretiker etwa der Französischen Revolution behaupteten, dann würde die ganze Gewalt, die im Volke ursprünglich ruht, auf bestimmte Personen übertragen werden, die dann eben die Macht in sich haben. Die kirchliche Auffassung, die kirchliche Lehre über die Staatsgewalt ist eine andere. Nach katholischer Lehre, nach biblischer Lehre geht alle Staatsgewalt von Gott aus. Jede Autorität hat ihre Macht von Gott. Das Volk bestimmt lediglich den Träger, der diese Macht übernehmen soll. Also das Volk ist nicht im ursprünglichen Besitze dieser Gewalt, sondern es hat nur die Befugnis der designatio, es hat die Fähigkeit, den Träger der Staatsgewalt zu bestimmen, festzulegen, wer Autorität besitzen und ausüben soll.

Die Kirche hat für diese Auffassung gute Gründe. Schon im Naturrecht hat die Staatsgewalt ihre Begründung. Die Menschen müssen – müssen! – von Natur aus in Gemeinschaft leben. Sie können nicht als Einzelne leben; dann gehen sie zugrunde. Sie müssen in Gemeinschaft leben. Das ist eine Forderung der Natur oder besser des Urhebers der Natur. Wo aber eine Gemeinschaft ist, da muss es notwendig, wenn nicht das Chaos herrschen soll, Unterordnung und Überordnung geben. Es muss also Menschen geben, die bestimmen, und andere, die gehorchen. Wer diese Menschen sind, das kann das Volk entscheiden, ich sage es noch einmal. Aber die Krone selber, die Macht selber, die Autorität selber kommt von Gott.

Nun sind wir ja seit geraumer Zeit belehrt worden, dass die demokratische Regierungsform die einzig mögliche sei. Nein, das ist sie nicht! Es darf keine Mystifizierung der demokratischen Regierungsform geben. Es ist falsch, wenn man den Anschein erweckt, als sei die best- oder gar die einzig mögliche, die einzig menschenwürdige Regierungsform die Demokratie. Die Demokratie ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige. Sie ist eine Möglichkeit, den staatlichen Aufbau zu gestalten, aber nicht die einzige. Ich zitiere Papst Leo XIII., den großen katholischen Staatstheoretiker: „Wenn die Gerechtigkeit nicht verletzt wird, ist es den Völkern unbenommen, jene Regierungsform bei sich einzuführen, die ihrem Charakter oder den Sitten und Gewohnheiten von alters her am meisten entspricht.“ Das ist die katholische Lehre. Wir sind keine Feinde der Demokratie. Wir bejahen die Demokratie, ich sage es noch einmal, um nicht falsch verstanden zu werden. Aber die Demokratie ist nur eine Möglichkeit, das Staatswesen, den Staatsaufbau zu gestalten. Und es gibt offenbar Völker, bei denen die Demokratie wenig angebracht ist. Die Tochter Stalins, die ja noch lebt, hat nach der Wende auch in Russland das Wort gesprochen: „Wenn wir in Russland Demokratie einführen, machen wir alles zu Scheiße.“ Sie kannte ihr Volk. „Wenn wir in Russland Demokratie einführen, machen wir alles zu Scheiße.“ Es gibt offenbar Völker, die für die Demokratie weniger geeignet sind. Aber noch einmal: Die Gewalt kommt von Gott, vom Urheber der Natur. Und das bezeugt auch die Heilige Schrift. Im Römerbrief heißt es: „Jedermann sei der obrigkeitlichen Gewalt untertan, denn es gibt keine Gewalt, die nicht von Gott stammt. Wo eine Gewalt besteht, ist sie von Gott angeordnet. Wer sich demnach gegen die Gewalt auflehnt, der lehnt sich gegen Gottes Anordnung auf. Darum muss man ihr untertan sein, nicht nur um der Strafe, sondern um des Gewissens willen.“ Und Petrus sagt nichts anderes in seinem ersten Briefe: „Seid um des Herren willen jeder menschlichen Ordnung untertan, sei es dem König als dem obersten Herrn, sei es den Statthaltern.“

Wir wollen dabei nicht übersehen, dass Paulus und Petrus einer heidnischen Obrigkeit gegenüberstanden, die eben anfing, das Christentum zu verfolgen. Und trotzdem haben sie geschrieben: „Seid jeder Obrigkeit untertan!“ Was die Apostel gepredigt haben, das hat der Heiland durch Wort und Beispiel gelehrt. Wir alle kennen das Wort: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ Der Kaiser hat Rechte, und diese Rechte macht er mit göttlicher Sanktion geltend. Jesus hat auch vor Pilatus ein Bekenntnis zur Autorität des Staates abgelegt. Pilatus sagte zu ihm: „Weißt du nicht, dass ich Macht habe, dich zu kreuzigen oder freizugeben?“ Darauf antwortete Jesus: „Du hättest keine Macht, wenn sie dir nicht von oben gegeben wäre.“ Von oben, das heißt von Gott. Auch Pilatus war Machtträger, der seine Macht von Gott hatte.

Die staatliche Machtbefugnis reicht so weit, wie die staatlichen Aufgaben reichen, und diese sind wahrhaftig weit ausgedehnt. Sie umfassen die ganze Wohlfahrt des Volkes. Der Staat hat den Schutz des Lebens der Untertanen, der Staatsangehörigen, zu gewährleisten, den Schutz ihrer Gesundheit, ihrer Freiheit, den Schutz ihrer Ehre, den Schutz der Ehe, den Schutz der freien religiösen Betätigung. Kein Geringerer als der griechische Philosoph Aristoteles hat den schönen Satz geprägt: „Die Sorge für die Religion ist die erste Aufgabe des Staates.“ Die Sorge für die Religion ist die erste Aufgabe des Staates. Er wusste, der religionslose Staat wird zum sittenlosen Staat.

Zum Staat gehört die Sorge um die Arbeit und die Ernährung des Volkes, die Sorge für die Armen, für die Kranken, für die Waisen, die Sorge für Unterricht, Wissenschaft, Kunst und Lehre, die Sorge für Handel und Verkehr, die Beziehung zu fremden Völkern, der Schutz gegen äußere Feinde. Das alles sind die Aufgaben des Staates. Wahrhaftig gewaltig ausgedehnt. Der Staat hat Gesetzgebungsgewalt, er hat vollziehende Gewalt, er hat richterliche Gewalt. Der Staat sorgt für die Straßen und für die Brücken, er sorgt für die Eisenbahn und für den Flugverkehr, für die Autobahnen, für Post und Telefon und schließlich auch für die Wehrmacht. Wenn ein Volk nicht mehr fähig ist, die Hand auch einmal zur Faust zu ballen, dann ist es in dieser Welt verloren.

Die Staatsangehörigen haben gegenüber dem Staat eine Menge von Rechten. Alles das, was ich eben aufzählte, sind auch Rechte der Staatsbürger. Sie dürfen davon Gebrauch machen: von den Straßen, auf denen ihre Fahrzeuge sich bewegen, von der Wissenschaft, von den Hochschulen, von den Schulen. Die Staatsbürger dürfen alle diese Aufgaben des Staates als ihre Recht beanspruchen. Wir dürfen die staatlichen Einrichtungen benutzen, und jeder Kulturstaat hat auch ein Interesse daran, dass das Volk auf eine hohe Stufe der Kultur geführt wird, und so dürfen wir auch die Einrichtungen zur Bildung benutzen. Wir haben ein Recht darauf, dass der Staat uns seinen Schutz gewährt, Schutz des Lebens, des Eigentums, der Ehre. Wir dürfen die Gerichte anrufen, wenn eines dieser Recht bedroht ist.

Aber über den Rechten darf man die Pflichten nicht vergessen. Es ist schade, dass in den Verfassungen immer nur von den Grundrechten der Bürger die Rede ist, nicht auch von den Grundpflichten. Jeder Staatsangehörige hat gegenüber dem Staat bestimmte Pflichten. Die erste Pflicht ist die einer gewissen Ehrfurcht. Ja, das muss man sagen. Es ist ganz falsch, alle die „da oben“ sind, in Bausch und Bogen zu verurteilen, zu verspotten. Das ist eine sittliche Verfehlung, die gegen die Pflicht der Ehrfurcht, die wir dem Staat schulden, gerichtet ist. Es ist eine Sünde, die Staatsgewalt zu verachten, zu verleumden oder zu verspotten. Noch schlimmer als Spott und Hohn sind tätliche Angriffe gegen die Staatsgewalt. Also denken Sie etwa an die Ermordung des Staatspräsidenten von Amerika, John Kennedy. Wer der Obrigkeit sich widersetzt, der lehnt sich gegen Gottes Ordnung auf.

Freilich, und das muss auch gesagt werden, die Staatsgewalt hat ihre Grenzen. Staatsrecht wird gebrochen durch Gottesrecht. Wo das Staatsrecht Gottes Recht zu nahe tritt, da ist Widerstand möglich, ja geboten. Es gibt ein Widerstandsrecht. Nicht jede Revolution ist Unrecht. Eine Revolution, die ein unhaltbar gewordenes System beseitigt, das dem Volk den größten Schaden zufügt und wo keine Aussicht auf Besserung besteht, eine solche Revolution ist zulässig. Das haben die Männer des 20. Juli 1944 bedacht und gewusst. Sie sagten sich: Dieser Mann führt nicht bloß unser Volk, er führt ganz Europa ins Unheil. Er hat es schon ins Unheil geführt, er muss beseitigt werden. Im Jahre 1944 besuchte der schlesische General Gersdorff den Feldmarschall Manstein. Er unterbreitete ihm die Pläne für einen Umsturz. Manstein fragte ihn: „Ihr wollt ihn (nämlich Hitler) wohl totschlagen?“ Gersdorff antwortete: „Jawohl, Herr Feldmarschall, wie einen tollen Hund.“ Und das war er. „Wie einen tollen Hund.“ Es gibt also ein Widerstandsrecht, dessen Berechtigung freilich genau geprüft und das nur als letzte Maßnahme angewandt werden darf.

Die zweite Pflicht ist die Pflicht des Gehorsams. Die Gesetze, die gerechten Gesetze, die der Staat gibt, verpflichten im Gewissen. Ihre Befolgung ist eine religiöse Pflicht, ist ein Teil unseres natürlichen Gottesdienstes. Wie dem Herrschenden das Recht heilig sein muss, so muss auch den Bürgern das Gesetz heilig sein. Es ist ein Ausfluß des göttlichen Gesetzes. Nur wo ein Gesetz offenkundig dem göttlichen Gesetz widerspricht, da gilt das Wort: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Denn noch einmal: Gottesrecht bricht Staatsrecht.

Die dritte Pflicht, die wir haben, ist die Pflicht der Treue. Wir müssen verantwortungsbewusst Anteil am Wohl und Wehe der Gemeinschaft nehmen. Und diese Treuepflicht ist aufgefaltet in mehrere Einzelpflichten. Ich erinnere etwa an die Wahlpflicht. Viele sagen: Ja, was bringt meine Stimme ein. Ich bin ein winziges Körnlein unter den vielen Millionen derer, die zur Wahl aufgerufen sind. Ja, aber für dich ist diese Entscheidung eine Gewissensentscheidung, und dich wird Gott fragen, warum du nicht zur Wahl gegangen bist. Dann ist die Treuepflicht auch wirksam in der Dienstpflicht. Man muss dem Staate seine Kräfte und sein Wissen zur Verfügung stellen. Jeder muss nach seinem Vermögen zum Wohle der Gemeinschaft beitragen. Eine weitere Pflicht ist die Steuerpflicht. Die Steuern sind lästig, aber die Steuern sind notwendig. Ob sie immer gerecht sind, das ist schwer zu entscheiden. In jedem Falle hat auch Paulus zu dieser Thematik ein Wort gesagt: „Gebt jedem, was ihm gehört, Steuer, wem Steuer gehört, Zoll, wem Zoll gehört.“ Auch die Wehrpflicht ist eine Pflicht, die aus der Pflicht der Treue sich ergibt. Entschuldigen Sie, dass ich das sage, aber ich habe nie verstanden, wie man die Wehrdienstverweigerung im Konzil festschreiben konnte. Meines Erachtens hat derjenige, der den Wehrdienst verweigert, ein irriges Gewissen. Gewiß ein Gewissen, aber ein irriges Gewissen. Die Wehrpflicht ist ein Teil der Pflicht der Treue. So hat es jedenfalls die Kirche jahrhundertelang gelehrt, und ich bin nicht bereit, davon abzugehen.

Schließlich haben wir noch eine weitere Pflicht, nämlich die Gebetspflicht. Man muss für die Obrigkeit beten. Früher, in meiner Jugend, wurde in jedem Sonntagsgottesdienst das „Allgemeine Gebet für die Obrigkeit“ verrichtet, und das war richtig so. Denn auch der Staat braucht unser Gebet. Und wiederum ist Paulus der Kronzeuge dafür. Er schreibt im  1. Brief an Timotheus: „Zuallererst ermahne ich nun, Bitten und Gebete, Fürbitten und Danksagungen zu verrichten für alle Menschen, für Könige und Obrigkeiten, damit wir ein stilles und ruhiges Leben führen können in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit.“

Weiter noch, meine Freunde, als die Grenzen des Staates, reicht das Volk. Das deutsche Volk ist ja nicht nur im deutschen Staat, in der Bundesrepublik versammelt, sondern es reicht darüber hinaus. Wir haben viele so genannte Volksdeutsche. Im Jahre 1959 wurden in der damaligen Sowjetunion 1.600.000 Deutsche gezählt. Allein in der Sowjetunion 1.600.000 Deutsche. Deutsche sind in vielen Ländern auch heute noch vertreten bis nach Südamerika hinein, in Chile, in Argentinien, in Brasilien, ganze Kolonien von Deutschen. Als man in den USA, in den Vereinigten Staaten, überlegte, welche Sprache hier eingeführt werden sollte, da hat man geschwankt zwischen deutsch und englisch, aber die Waagschale hat sich dann zum Englischen geneigt. Aber so zahlreich vertreten waren die Deutschen damals in den USA, dass man ernsthaft daran dachte, ihre Sprache zur Landessprache zu machen. Und deswegen gebührt unserem Volk, also auch dem ganzen außerhalb der Staatsgrenzen vertretenen Volk unsere Liebe und unsere Zuneigung.

Es ist eine christliche Aufgabe, den Zusammenhalt im Volke zu fördern und dem Gemeinwohl zu dienen. Gemeinwohl hat immer den Vorzug vor dem Eigenwohl. Es gibt eine wahre Volksgemeinschaft, und der haben wir zu dienen. Und wir haben auch unser Volk zu lieben. Ich kann es nicht hören, wenn man immer wieder sagt: „Ich schäme mich für mein Volk.“ Ich schäme mich für die Untaten, die Angehörige dieses Volkes verrichtet haben, gewiß, aber nicht: Ich schäme mich für mein Volk. Auch unser Volk hat einen Anspruch auf Ehre. Heute gibt es Angehörige einer Partei, der es gleichgültig ist, ob das deutsche Volk ausstirbt. Solche Äußerungen gibt es. Aber Gott will, dass dieses Volk lebt. Er hat es in die Mitte Europas gesetzt, damit es dort seine gottgegebene Aufgabe erfüllt. Da dürfen wir nicht sagen: Es ist gleichgültig, ob dieses Volk ausstirbt.

Zum Volke tritt das Vaterland. Vaterland ist das Land unserer Väter, das Land, wo unsere Ahnen und Vorahnen lebten, wirkten und starben. Der Begriff Vaterland ist ein berechtigter Begriff. „Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an“, sagt Friedrich Schiller, „das halte fest mit deinem ganzen Herzen. Hier sind die Wurzeln deiner Kraft.“ O wie schön! Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an, das halte fest mit deinem ganzen Herzen. Hier sind die Wurzeln deiner Kraft. Unser Land ist doppelt geheiligt durch die Gebete, durch die Kultstätten, durch die Wallfahrtsorte unserer Vorfahren, und dieses Vaterland sollten wir lieben und achten und ihm den notwendigen Dienst erweisen.

Wie schön ist es, meine lieben Freunde, wenn wir mit der rechten Auffassung über Obrigkeit, Volk und Staat denken! Die herzliche Verbundenheit mit unserem Volk und Land, die Freude über seine Macht und Größe, die tätige Mitsorge für sein Glück, das Wirken und Beten und Opfern für sein Wohl, das ist die Vaterlandsliebe, die wir unserem Lande schulden.

Streck aus, o Gott, die milde Hand auf unser liebes Vaterland. In deinen Schutz ich anbefehl’ die Menschen all’ mit Leib und Seel’.

Amen.

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