Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
Dogma
26. April 2026

Das moralische Dogma

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Dogmen sind religiöse Wahrheiten, die von Gott geoffenbart sind und von der Kirche als Offenbarungslehre zu glauben vorgelegt werden. Je nachdem sich Dogmen auf die Glaubenslehre oder auf die Sittenlehre beziehen, unterscheidet man theoretische und praktische Dogmen. Papst Pius IX. sprach in der Enzyklika Quanta cura vom 8. Dezember 1864 von „fidei morumque dogmata“ (DH 2895). Es gibt also Dogmen, die zur Glaubenslehre, und Dogmen, die zur Sittenlehre der Kirche gehören. Ihre Verbindlichkeit ist die gleiche. Die moralischen Dogmen sind ein Bestandteil der göttlichen Offenbarung. Die Kirche hat von Anfang an das sittlich Gute und sein Erstreben als von Gott geboten gelehrt. Das gilt sowohl für das natürlich-sittlich Gute (natürliche Tugenden) als auch für das übernatürlich-sittlich Gute (übernatürliche Tugenden). Wenn Paulus den Menschen, welche die „Werke des Fleisches“ tun (Gal 5,19-21), voraussagt, dass sie das Reich Gottes nicht erben werden (Gal 5,21), dann ist mit dieser Zensurierung gleichzeitig ausgesagt, dass das kontradiktorische Gegenteil dieser Verhaltensweisen pflichtmäßig von Gott geboten ist, dass es sich dabei also um moralische Dogmen handelt. Diese Einschätzung wird bestätigt durch die Aufzählung der „Frucht des Geistes“ (Gal 5,22). Aufgrund der biblischen Offenbarung hat die Kirche eine Liste himmelschreiender, also besonders verwerflicher Sünden aufgestellt (Franz Xaver Linsenmann, Lehrbuch der Moraltheologie, Freiburg im Breisgau 1878, 180-182). Als solche gelten Mord, Sodomie, Unterdrückung der Armen, Witwen und Waisen, Vorenthaltung und Entziehung des verdienten Arbeitslohnes (Gen 4,10; 18,20f.; 19,13; Ex 3,7; 22,22f.; Deut 24,14f., Jakobus 5,4).

Besonders wichtig, aber heute am stärksten angefochten sind die moralischen Dogmen der menschlichen Geschlechtlichkeit. Von Anfang an hat die Kirche ihre Aufmerksamkeit diesem Gegenstand zugewendet. Sie konnte sich dabei auf die Offenbarung des Alten und des Neuen Testamentes stützen. Die Heilige Schrift lässt an der Verwerflichkeit aller Arten von Unzucht keinen Zweifel (Os 4,13; 2 Sam 11,2-27; 13,11-14; Spr 5,1-6; Sir 19,2; Lk 15,30; 1 Kor 6,9; Röm 2,22). Dass jede geschlechtliche Betätigung vor oder außerhalb der Ehe sündhaft ist, ist ein fundamentales moralisches Dogma. Dass der Mensch nicht befugt ist, die liebende Vereinigung der Gatten von der Offenheit zur Weckung neuen Lebens zu trennen, ist ein moralisches Dogma. Bezüglich dieser Wahrheit vertritt die Kirche eine „ständige und sichere“ Lehre, wie das Zweite Vatikanische Konzil (Konstitution Lumen gentium Nr. 25) und die Enzyklika Humanae vitae vom 25. Juli 1968 (AAS 10,1968, 481-503) erklären. Erst recht gilt dies von perversen Praktiken. Homosexuelle Betätigung wird im Urchristentum als ein heidnisches Laster eingestuft (Röm 1,26f.). „Knabenschänder werden das Reich Gottes nicht erben“ (1 Kor 6,9). Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Kontestation durch Moraltheologen und Bischöfe ist unbeachtlich. Die Irrlehrer unserer Tage versuchen die Lehre der Kirche aus den Angeln zu heben einmal unter Hinweis auf die angeblichen „Ergebnisse“ der Humanwissenschaften. Dazu rechnet man u. a. Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie und Humanbiologie. Einmal abgesehen von der Widersprüchlichkeit und der Überholbarkeit dieser „Ergebnisse“ ist der entscheidende Einwand gegen sie ihre Unzuständigkeit für die Aufstellung sittlicher Normen. Das Sittengesetz hat nur einen einzigen Urheber, den allherrschenden Gott. Von Menschen erfundene oder aufgestellte sittliche Normen sind unverbindlich. Wirkliche oder vermeintliche „Ergebnisse“ der Humanwissenschaften sind daher ohne Einfluss auf moralische Pflichten und Bewertungen. Die Humanwissenschaften beschreiben, was ist; sie geben nicht an, was sein soll. Johannes Paul II. hat in der Enzyklika Veritatis Splendor Nr. 111-112 (AAS 85, 1993, 1133-1228) auf den eingeschränkten Zuständigkeitsbereich der Humanwissenschaften hingewiesen. Sie beschäftigen sich mit der Sittlichkeit als einem historischen und sozialen Faktum. Die Aufstellung oder Bestätigung der sittlichen Normen fällt nicht in die Zuständigkeit der empirisch-formalen Methoden. Die Heilswahrheit lässt sich also nicht aus den angeblichen oder wirklichen „Ergebnissen“ der Humanwissenschaften ableiten.

Ein anderer Strang der Kontestation gegen die moralischen Dogmen führt das Gewissen an. Zu diesem Zweck konstruieren die Irrlehrer einen neuen Begriff des Gewissens. Sie sprechen vom Gewissensentscheid statt vom Gewissensurteil und stufen den „Gewissensentscheid“ als höchste Norm des sittlichen Verhaltens ein. Zu Unrecht. Das Gewissen ist ein Urteil des Menschen über sein sittliches Verhalten. Es schafft keine Normen, sondern richtet sich an den gegebenen Normen aus. Das Gewissen ist die Anwendung des objektiven Sittengesetzes auf den Einzelfall. Die Anrufung des Gewissens gegen das göttliche Gesetz ist ein Missbrauch.

Amen.

Schrift
Seitenanzeige für große Bildschirme
Anzeige: Vereinfacht / Klein
Schrift: Kleiner / Größer
Druckversion dieser Predigt