Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
7. August 2022

Das Sittengesetz

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Der Bundesfinanzminister Christian Lindner ist mit 18 Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten. Im Zusammenhang mit der Eingehung seiner zweiten bürgerlichen Ehe auf der Insel Sylt ließ er verlauten, dass er kein Christ sei. Der christliche Glaube und die christliche Sittenlehre haben also ihre Verbindlichkeit für ihn verloren. Nun wissen Lindner und die Millionen in gleicher Lage Befindlichen, dass man vielleicht ohne (christliche) Religion leben kann, aber nicht ohne Moral. Sie sind sich bewusst, dass es Regeln für das menschliche Verhalten geben muss. Es kann nicht der Willkür des Einzelnen überlassen sein, wie er sich in dieser Welt beträgt. Schon das Zusammenleben mit anderen Menschen zwingt dazu, bestimmte Normen des Betragens zu beobachten. Auch das eigene Leben bedarf der Regeln, wenn es nicht misslingen soll. Welche es sind, darüber bestehen unterschiedliche Ansichten. Erst recht gehen die Meinungen auseinander, wenn man fragt, woher die Maßstäbe des Wandels stammen und welches ihre Verpflichtungskraft ist. Wir wollen darüber nachdenken, welcher moralischen Verpflichtung die Menschen angeblich oder wirklich folgen, die sich vom Christentum gelöst haben, und dies an vier Beispielen aufzeigen.

I.

Die psychologische Gefühlsethik stellt als wesentliche Norm des Verhaltens ein unmittelbares sittliches Gefühl auf. Gefühle sind Grundphänomene des subjektiven, individuellen Erlebens, das jedem bekannt ist, sich unmittelbarer Erfassung jedoch entzieht. Das Gefühl kann nicht Norm des sittlichen Handelns sein. Das Gefühl mag mit dem Gewissensurteil zusammenhängen, es kann die Vernunfterkenntnis begleiten. Es ist meist ein Vorspiel oder ein Nachklang des Gewissensurteils, eine Begleiterscheinung der Vernunfterkenntnis, die ihrerseits auf objektive Maßstäbe schauen muss, eine Echo des lebendigen geistigen Seins auf die Erfüllung seines Lebensdranges. Doch ein Gefühl kann man nicht bestimmen, kann man nicht aus der Menge sonstiger Empfindungen herausheben, wenn nicht zuvor der Begriff des Sittlichen klargestellt ist. Letzteres aber ist unmöglich, wenn nicht erst die Vernunft den Gehalt und den Wert des Sittlichen untersucht und so dessen Unterschied vom sinnlich, ästhetisch und sozial Eindrucksvollen erkannt hat. Außerdem entziehen sich manche sittliche Einzelbegriffe wie die Idee des Rechts oder des absoluten Guten dem unmittelbaren Gefühlserlebnis. Vor allem aber gilt: Das Gefühl vermag eine Verpflichtung nicht aufzuerlegen. Noch weniger reicht es aus, eine für alle gültige, einheitliche Sittlichkeit zu erzeugen; Gefühle sind naturgemäß individuell. Eine einheitliche und verbindliche Moral des Gefühls existiert nicht.

II.

Eine große Ausdehnung hat, vor allem in Deutschland, die Kantische Ethik des kategorischen Imperativs gewonnen. Die Ethik Kants fasst das Gute formal und logisch als diejenige Handlungsweise, die als allgemeines Gesetz gedacht werden kann. „Handle nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Kant trennt (in sittlichen Einzelfragen) die urteilende Vernunft von den Dingen, den realen Werten der Natur und der Kultur. Er fragt, ob eine Maxime des Handelns verallgemeinert werden kann. Aber er erklärt damit nicht, wie und warum eine Handlung sittlich gut, in sich wertvoll und notwendig ist. Es kann durchaus sein, dass Menschen, viele Menschen, eine Mehrheit von Menschen ein bestimmtes Verhalten für verallgemeinerungsfähig halten. Aber damit wird es weder verbindlich noch gut. Niemand ist verpflichtet, sich diese Regel des Handeln zu eigen zu machen. Ebenso ist es denkbar, dass eine große Menge sich ein allgemeines Gesetz vorstellen kann, das aber nach richtiger Anschauung unsittlich ist. In Frankreich werden von 25 mongoliden Embryonen 24 umgebracht. Die Mütter sind offensichtlich davon überzeugt, dass ihr Entschluss, die Leibesfrucht töten zu lassen, ein allgemeines Gesetz werden kann. Diese Meinung dürfte in Frankreich überwiegend sein. Doch Stimmenmehrheit ist des Rechtes Probe nicht. Kant kennt nur einen Maßstab sittlicher Prüfung, und zwar eine leere Denkschablone. So bringt es seine Ethik nicht zu einer Ordnung der Zwecke, zu einer Mannigfaltigkeit der Werte und Tugenden, wie sie aus einer realistischen Auffassung des Sittlichen erwächst. Auch die Unterschiede des Erlaubten, des Pflichtmäßigen und des Heroischen verlieren ihren Sinn. Kant erfasst nicht das Wesen des Guten als des Realen, Vollkommenen, Erstrebenswerten. Er verkennt das tiefste Wesen des Willens als Anlage zum Lieben des Guten, alles Guten, des höchsten Gutes. Die Verkennung der Willens- und Gemütssphäre macht seine Ethik unfruchtbar und unnatürlich. Vor allem: Kant beseitigt Gott aus der Grundlegung des Sittlichen. Ihm ist die menschliche Vernunft oberste Gesetzgeberin, die persönliche Vernunftwürde oberster Zweck der Ethik. Dadurch wird der Begriff des unbedingten Sollens entleert. Der Mensch ist nicht mehr abhängig von einem höchsten gebietenden Willen.

III.

Manche versuchen das Sittliche aus den Sitten, Meinungen und Gewohnheiten der Völker, aus Rassen und Umweltbedingungen abzuleiten. Dieser Versuch muss scheitern. Die äußere, soziale Sitte kann schon darum nicht Regel des Sittlichen sein, weil sie für manche Menschen und Gruppen gar nicht besteht und weil sie entweder noch nicht entwickelt oder bereits wieder erschüttert und im Wandel begriffen ist. Anderswo gefällt sie sich in Äußerlichkeiten, die nur oberflächlich (konventionell), nicht sittlich binden. Wäre die äußere gesellschaftliche Sitte Sittennorm, würde der Mensch in seinem Innersten und Heiligsten abhängig von der Volksmenge und ihrer Überlieferung; das persönliche Gewissen wäre geknechtet und machtlos. Nach dem Zeugnis der Geschichte haben häufig die verworfensten Sitten geherrscht. Nach dem angegebenen positiven Grundsatz wären alle herrschenden Sitten sittlich gut. Einen idealen, bleibenden Maßstab gäbe es nicht. Nach dem Evolutionismus in der Ethik unterliegt das Sittliche einem ständigen Wandel, der bis in die Grundlagen hineingreift. Ihre Folgerungen: Nach ihr gibt es keinen festen Grundsatz mehr für die persönliche Charakterentwicklung, keine gemeinsame Verständigung für die verschiedenen Völker, keinen absoluten Maßstab für die sittliche Beurteilung vergangener Epochen und für die sittliche Arbeit an der Zukunft.

IV.

Der Eudämonismus betrachtet als höchstes Ziel des Lebens und Handelns die irdische Wohlfahrt des Menschen. Dabei wird Wohlfahrt im Sinne des subjektiven Glücks verstanden.    1. Die niedrigste Form des Eudämonismus ist der Hedonismus. Er verlegt das Endziel des Menschen in die sinnliche Lust. Diese Lebensauffassung ist zu allen Zeiten weit verbreitet gewesen. Sie war und ist den Materialisten und Utilitaristen eigen. Ihre Jünger sagen ohne Scham: Ich will Spaß haben. Und so verbrauchen sie einen Mann oder eine Frau nacheinander. Der ehemalige Bundeskanzler Schröder ist bei Nr. 5 angelangt. 2. Eine höhere Form des Privat-Eudämonismus erblickt in der irdischen Wohlfahrt und harmonischen Lebensfreude des Einzelnen das höchste Glück. Als Glück erscheint hier die Lust des ganzen Menschen, als Befriedigung der sinnlichen, geistigen und gesellschaftlichen Bedürfnisse in „kluger“ Mischung und Berechnung. Diese Ethik der hemmungslosen Selbstliebe widerspricht dem gesunden Sittlichkeitsbewusstsein aller Zeiten; letzteres weigert sich, eine berechnende Gewinn- und Genusssucht als vollendete Sittlichkeit zu bezeichnen. Die ethische Norm des „Lebensglücks“ ist so vage und unbestimmt, dass sich alle Laster durch sie entschuldigen lassen. Anderseits ist sie so beschränkt, dass eine beträchtliche Zahl offenbarer Pflichten durch sie nicht erklärt werden. Vor allem kommt den großen Interessen der Gesellschaft, der geistigen Kultur, der Religion eine solche Bedeutung zu, dass sie sich nicht nach dem Maßstab des persönlichen Nutzens bemessen lassen. Das unbedingte Sollen des Sittlichen bleibt ganz unerklärt; das Pflichtmäßige ist nun einmal nicht identisch mit dem Angenehmen und Nützlichen; an ersteres bin ich gebunden, letzteres untersteht meiner freien Wahl. 3. Der Sozial-Eudämonismus stellt als sittliches Endziel hin das irdische Glück der größtmöglichen Zahl oder der menschlichen Gemeinschaft. Er begeht einen ernsten Fehler. Wenn die egoistische Rücksicht auf das eigene Wohl nicht sittlich ist, so kann auch das gruppen- oder kollektiv-egoistische Streben nach dem Wohl der Vielen keine Sittlichkeit schaffen. Der konkrete Inhalt des Gesamtwohls ist zudem oft auch unbestimmt und strittig, je nach den verschiedenen Ständen und Interessen. Das irdische Interesse der Gesamtheit tritt oft in Konflikt mit dem individuellen Lebensglück, einen Konflikt, der sich vom Diesseitsstandpunkt nicht lösen lässt. Tatsächlich ist die Gesamtwohlfahrt von manchen Gemeinwesen und Völkern im Sinne glänzender Außenkultur und Unsittlichkeit verstanden worden. Die tatsächliche, unbedingte und innerliche Verpflichtung, die dem Sittlichen im Gewissen zukommt, kann nicht aus der Umwelt stammen. Auch die Forderung der gerechten Vergeltung für alles Gute und Böse, das geheime wie das öffentliche, kann nicht durch die Gesellschaft erfüllt werden.

Alle ethischen Systeme, die versuchen, eine Ethik ohne Gott zu begründen, scheitern. Sie entsprechen nicht der Wirklichkeit Gottes, der Welt und des Menschen. Sie genügen nicht den Tatsachen des Gewissens, sie verwickeln sich in Widersprüche, sie klaffen als streitende Systeme unversöhnlich auseinander. Alle nichtchristlichen Lehren der Sittlichkeit haben verräterischer Weise eines gemeinsam: Sie geben die menschliche Geschlechtlichkeit frei zum Ausleben nach Belieben. Und noch mehr: Alle diese Entwürfe einer autonomen Moral leiden an einem entscheidenden Fehler: Sie sind unverbindlich. Hinter ihnen steht kein Gesetzgeber, der sie verbindlich macht. Der Theismus ist der einzig mögliche absolute Geltungsgrund des sittlichen Sollens. Nur ein absoluter Herr und Gebieter kann den Menschen absolut verpflichten. Eine atheistische Sittenlehre ist in sich unmöglich. Auf die Frage, wie das Sittliche in die Welt gekommen ist, erwiderte Goethe im Gespräch mit Eckermann: „Durch Gott selber, wie alles andere Gute.“ Die christliche Ethik ist auf die empirischen Tatsachen von Mensch und Gewissen aufgebaut, metaphysisch geschlossen und wohl begründet. Sie umschließt auch alle richtigen Punkte der angeführten Theorien und versöhnt und einigt sie durch die wahre und tiefe Idee Gottes.

1. Die letzte und eigentliche Regel der Sittlichkeit ist Gott – als höchste Weisheit, als heiliger Wille und als wesenhafte, unendliche Vollkommenheit. Auf dieses Zielgut soll alle geschöpfliche Tätigkeit hingerichtet sein. Gut und böse sind die menschlichen Handlungen, sofern sie sich der göttlichen Zielordnung einreihen oder nicht, sofern sie mit Gottes innerer Heiligkeit und äußerer Ehre im Einklang oder im Widerspruch stehen. Das formelle Wesen des Sittengesetzes ist, dass es Ausdruck des den freien Menschen verpflichtenden heiligen Schöpfer- und Erlöserwillens Gottes ist. Gottes Wille, und er allein, ist ein allumfassender, unbedingt verpflichtender. Er ist nicht Willkür, sondern ewige Wahrheit und Weisheit, heiliger Wille des Guten und Rechten. Nur so ist er Regel und Vorbild des menschlichen Handelns. Wie das sittliche Sollen von Gott ausgeht, so hat es auch Gott zum Ziel: die Ehre Gottes und ihre höchste Erfüllung im Reiche Gottes. Gott ist der Herr des Alls, erst recht der Erde. Sein Sittengesetz hat universale Geltung, und zwar in personaler, zeitlicher und örtlicher Hinsicht. Das Sittengesetz gilt für die gesamte Menschheit, für alle ihre einzelnen Glieder und Teilgemeinschaften. In seinem Kern ist es unveränderlich, weil Gott und die sein Wesen offenbarenden Geschöpfe unveränderlich sind. Menschen sind immer Menschen, auf welcher Entwicklungsstufe sie auch stehen mögen. Die sachliche Norm des Guten und Bösen ist primär das vollkommene Wesen Gottes, sekundär die nach seinen Ideen gestaltete Ordnung der geschaffenen Wesen. Das Gesetz Gottes fußt also auf der Ordnung des Seins und der Werte.

2. Gott ist der letzte Urheber aller verpflichtenden Gesetze. Er ist der unmittelbare Urheber des göttlichen Gesetzes. Ihm gehören als Unterarten an: das ewige Gesetz, das Naturgesetz und das positive göttliche Gesetz. Das letztere zerfällt in das Gesetz des Alten Bundes und des Neuen Bundes. Das ewige Gesetz ist die durch Gottes gebietende Weisheit von Ewigkeit her geschehene Hinordnung allen geschöpflichen Tuns auf das höchste Ziel. Das ewige Gesetz ist der Urquell aller anderen Gesetze. Das sittliche Naturgesetz ist die Summe derjenigen sittlichen Normen, die der Mensch aus der Natur der Dinge kraft seiner natürlichen Vernunft als sittlich verbindlich erkennen kann. Das Naturgesetz ist Objekt des menschlichen Erkennens. Das allgemeine sittliche Bewusstsein zeigt das Vorhandensein des sittlichen Sollens in jedem zum Gebrauch der Vernunft gelangten Menschen. Es bezeugt zunächst die Unterscheidung des sittlich Guten im allgemeinen, sodann die Erkenntnis anderer, materieller Grundsätze der Sittlichkeit. Das philosophische Denken erhärtet und vertieft diese volkstümliche Überzeugung. Es erkennt die innere Notwendigkeit bestimmter Handlungsweisen aus der Idee des Menschen, der menschlichen Vernunftwürde, der menschlichen Gesellschaft; es erfasst die innere Schönheit und Gute mancher sittlicher Zwecke für jedes menschliche Wollen.

3. Zum sittlichen Naturgesetz gesellen sich die geoffenbarten Gesetze des Alten wie des Neuen Testamentes. Moses war im Auftrag Gottes Gesetzgeber im Alten Bund, Christus ist es im Neuen Bund. Das alttestamentliche Gesetz war für die Israeliten Gegenstand nie endender Dankbarkeit und unauslöschlicher Freude. Das Volk Israel wusste um seine Auserwählung, die in dem von Gott geschenkten Gesetz zum Ausdruck kam. „Er ist es, der Jakob verkündet sein Wort, Israel seine Gesetze und Rechte. So hat er keinem anderen Volk getan“ (Ps 147). Die Gesetzgebung des AT ist übernatürlich nach Form und Zweck. Sie geschah durch Offenbarung und zielte auf die Erfüllung des übernatürlichen Heilswillens Gottes. Sie sollte das Volk Israel für die messianische Zukunft erziehen, auf die Erlösung vorbereiten. In diesem Sinne schreibt Paulus an die Galater: „Das Gesetz war unser Erzieher auf Christus hin, damit wir gerechtfertigt würden durch den Glauben“ (Gal 3,24). Die Vorbereitung geschah dadurch, 1. dass der Glaube an den einen Gott und die aus dem Glauben quellenden natürlichen Tugenden fortgepflanzt wurden; 2. dass das Bewusstsein der Schuld und der sittlichen Gebrechlichkeit erhalten und vertieft wurde; 3. dass die Hoffnung auf den Erlöser bewahrt und stetig weiter entfaltet wurde. Dem Inhalt nach zerfällt das Gesetz des Alten Bundes in Moralgesetz, Zeremonialgesetz und Judizialgesetz (Dt 6,1). Das Moralgesetz ist Norm und Anweisung für das sittliche Handeln. Das Moralgesetz wird von Christus vervollkommnet und vollendet, besteht aber weiter. Das Zeremonialgesetz und das Judizialgesetz verlieren ihre Geltung mit der messianischen Erfüllung.

4. Das Neue Gesetz, das Gesetz des Evangeliums, ist wesentlich ein inneres Gesetz. Es liegt in der heiligmachenden Gnade, in der Gnadengemeinschaft mit Christus. Diese soll werden und wird durch die göttlichen Tugenden zur Triebkraft und Norm des Handelns. Wer in der Gnade und aus der Gnade lebt, weiß stets, wie er nach Gottes Willen handeln soll. „Alle, die sich vom Geiste Gottes treiben lassen, sind Kinder Gottes“ (Röm 8,14). Der Geist Gottes treibt zum Leben mit Christus und nach Christus. So ist Christus nicht nur Lehrer und Erlöser (wie Luther behauptete), sondern auch Gesetzgeber der Menschen, aber in höherem Sinne als Moses (Mt 5,20ff.; 11,29; 28,20).

Wir danken Gott für die Offenbarung seines Wesens und seines Wirkens. Wir danken ihm für die Befreiung von Sünde und Verdammnis. Aber ein ganz besonderer Dank gebührt Gott für die Offenbarung des Sittengesetzes. Wir Christen wissen, wie wir leben sollen. Das Gesetz Gottes ist das Glück unseres Lebens. Wir kennen den Willen Gottes. Wir wissen, wie wir uns verhalten müssen, wenn unser Leben gelingen soll. Wir wissen, wie wir unseren Leib behandeln sollen. Wir wissen, wie wir die Aufnahme von Speise und Trank gestalten sollen. Wir wissen um die gottgewollte Ordnung der geschlechtlichen Anlage. Nur wer sich an Gottes Willen über der Geschlechtlichkeit hält, ist fähig, den furchtbaren Trieb zu bändigen und zu beherrschen. Ach, wenn sich die Menschen doch an Gottes Willen über der Ehe halten wollten! Dann gäbe es nicht das unermessliche Meer des Leides, der Enttäuschungen, der Verletzungen in unseren Ehen und Familien. Das Gebot der Wahrhaftigkeit richtet das Reich des Vertrauens zwischen den Menschen auf. Es bringt Aufrichtigkeit und Beständigkeit in die menschlichen Beziehungen. Das Liebesgebot Gottes befreit uns von Abneigung, Feindschaft, Groll und Rachsucht gegenüber dem Nächsten; es bringt Eintracht und Friede, Beistand und Hilfe in die menschliche Gesellschaft. Gottes Gesetz engt uns nicht ein; es befreit uns von der Einengung durch Eigennutz und Sinnlichkeit. Gottes Gesetz entzieht uns nichts Schönes und Wertvolles; es führt uns zum Guten und Beglückenden. Gottes Gesetz enthält uns nichts Bereicherndes vor; es verschafft uns den Frieden des Herzens. Wir im Gesetze Christi Lebenden sind nicht die Dummen, an denen das Glück vorbeiläuft. Wir sind die Klugen, die wissen, wo der wahre Friede wohnt.

Amen.

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