Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
18. Januar 2015

Die Ehe ist unauflöslich

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Jesus war zu einem Hochzeitsfest eingeladen als Gast zur Teilnahme an dem Fest, nicht als Bußprediger. Und er wirkte hier angesichts der Verlegenheit der Gastgeber sein erstes Wunder. Ein Wunder der Freude, des Frohsinns, wie es sich eben für den Anfang eines Ehelebens eignet. Er hat eine große Menge Wein herbeigeschafft, aber wir dürfen unbesorgt sein: im Orient und auch in Italien trinkt man nicht wie in Polen oder auch in Deutschland. Dieses erste Wunder Jesu wollte kein Elend lindern wie viele andere Wunder, sondern es war eine Gabe des Überflusses und der Freude. Einige Wochen später schlug der Herr andere Töne an. Er sprach über das göttliche Gesetz zur Ehe: „Wer seine Frau entlässt, bricht die Ehe. Wer eine von einem Manne Entlassene heiratet, bricht die Ehe. Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Das ist die Eheordnung Gottes, die Jesus proklamiert.

Es ist in Gottes Augen und nach seinem Willen etwas Großes und Schönes, wenn zwei junge Menschen vor dem Altare sich die Treue für das ganze Leben versprechen. Es ist ein heiliges Symbol, wenn sie sich den Ring an den Finger stecken, die Hände ineinander legen und der Priester mit der Stola die Hände umwickelt und den Segen des dreifaltigen Gottes auf sie herabruft. Damit hat das junge Paar alle Brücken hinter sich abgebrochen. Sie sind zu zweit in ein Schiff gestiegen, um es nach Gottes Willen nie mehr zu verlassen. Die Ehe, die vor Gott geschlossen wird, kann nach Gottes Willen niemals zerstört werden. Risse, die sich zeigen, können gekittet werden. Man trägt vieles williger, wenn man weiß, dass es keinen anderen Ausweg gibt als den des Durchhaltens. Nach Gottes Willen ist die Unauflöslichkeit der Ehe eine Wohltat, eine Gabe an die Menschen, ein Heilmittel. Erst durch diese Ehegesetzgebung hat die Kirche die verworrenen Verhältnisse der heidnischen Zeit heilen können. Die Gegner der Unauflöslichkeit der Ehe berufen sich auf die Barmherzigkeit Gottes. Sie sagen: Gott ist barmherzig; er liebt das gefallene Geschöpf. Wenn Gatten auseinandergehen, dann gestattet er ihnen, eine neue Verbindung zu schließen. Diese Argumentation übersieht, dass gerade die Unauflöslichkeit der Ehe ein Ausfluss der göttlichen Barmherzigkeit ist. Nicht weil Gott streng ist, gebietet er die Unauflöslichkeit, sondern weil er barmherzig ist. Weil Gott um die Schwäche des Menschen weiß, um seine Neigung zum Unerlaubten, deswegen hat er geboten, die Ehe nicht zu trennen. Das Gebot soll den Menschen in ihrer Schwäche zu Hilfe kommen. Es soll Wankende und Strauchelnde stützen und warnen. Gott will, dass zwei Menschen, die sich aneinander binden und sich ja in gewisser Hinsicht ausliefern, aufeinander verlassen können, ihre Selbstentäußerung soll geschützt werden. Und dieser Schutz ist das Ehegesetz des Herrn.

Die Kirche weiß, dass die Menschen immer Schwierigkeiten mit diesem Gesetz hatten. Die meisten Völker haben die Ehescheidung durchgeführt, zugelassen, haben die Vielweiberei gestattet. Sogar im Alten Bunde hat Moses den Scheidebrief eingeführt. „Wegen eurer Herzenshärte“, sagt Jesus, „wegen eurer Herzenshärte hat euch Moses erlaubt, eure Frauen zu entlassen. Von Anfang war es nicht so.“ Als die Jünger das Ehegesetz des Herrn verkündet hörten, da erschraken sie. Und sie erklärten unverblümt: „Wenn es so zwischen Mann und Frau steht, ist es besser, nicht zu heiraten.“ Jesus selbst gab darauf die bezeichnende Erklärung: „Nicht alle fassen es, sondern die, denen es gegeben ist.“ Die Menschen haben es allezeit verstanden sich dieser Last, die sie empfunden haben, zu entziehen. Manche christliche Herrscher, die wir hoch schätzen, haben sich der Ehegesetze Christi entschlagen: Karl der Große, den wir hier gefeiert haben im vorigen Jahr, Karl der Große hatte vier Frauen und mehrere Nebenfrauen. Kaiser Friedrich II., „stupor mundi“, das Erstaunen der ganzen Welt, Kaiser Friedrich II. war ein Libertinist; für eheliche Treue hatte er nichts übrig. Der Protestantismus hat von Anfang an die Unauflöslichkeit der Ehe preisgegeben. Die Möglichkeit der Ehescheidung und der folgenden Wiederverheiratung ist einer der Hauptgründe für den Erfolg dieser neuen Bewegung. Zahlreiche Männer trennten sich jetzt von ihren Frauen. Heute sucht man eine entschuldigende Erklärung für dieses Verhalten, indem man sagt: Das Ehegesetz Jesu ist ein Ideal, also ein Wunschbild, dem man entsprechen kann und soll, aber das man auch beiseitelassen kann – ein Ideal. Meine lieben Freunde, mit der Ausschließlichkeit, mit der Jesus spricht, lässt sich der Begriff des Ideals nicht vereinen. Mit der Unerbittlichkeit, mit der der Herr redet, ist ein Ideal nicht zu vereinbaren. Wie Jesus sein Ehegebot verstanden wissen will, das sagt nicht ein privater Ausleger, das sagt die Lehre der heiligen, der unfehlbaren Kirche! Der Staat hat sich die protestantische Eheauffassung zu Eigen gemacht. Mit großem Erstaunen haben einmal weltliche Juristen zur Kenntnis genommen, als ich ihnen vorführte, dass das staatliche Ehegesetz dem Protestantismus abgeschaut ist – konfessionell also. 1875 wurde im Deutschen Reich allgemein die Ehescheidung eingeführt. Die Nationalsozialisten haben neben die Verschuldung die Zerrüttung gesetzt. Und heute? Heute ist es soweit, dass jede bürgerliche Ehe ohne große Schwierigkeiten getrennt werden kann. Einziger Scheidungsgrund ist: das Scheitern, das sog. Scheitern der Ehe. Die gesetzliche Nachgiebigkeit ist kein Heilmittel für die menschliche Schwachheit und keine Grundlage für eine festgefügte menschliche Gesellschaft. Was an Unheil durch diese Gesetzgebung über unser Volk gekommen ist, das werden die verantworten müssen, die diese Gesetzgebung geschaffen haben.

Die Gründe, weswegen sich Gatten trennen, sind vielfältig. Zumeist wird die Art oder die Unart eines Teils als Grund der Trennung angegeben. Vor kurzem sagte mir eine geschiedene Frau, als ich sie fragte, warum sie sich habe scheiden lassen: „Mein Mann hat angefangen zu spinnen.“ Ich weiß nicht, was das bedeutet, ich habe auch nicht weiter gefragt – „mein Mann hat angefangen zu spinnen“. In einer Ehe – das ist jedenfalls sicher – in einer Ehe muss man tragen und ertragen. Jeder Mensch will in wenigstens einer Hinsicht getragen werden. Er will auch ertragen werden. Jeder Mensch hat sogar etwas Unerträgliches an sich. Das müssen Gatten wissen, wenn sie eine Ehe schließen. In einer Ehe muss auf beiden Seiten der Wille sein zum Tragen und zum Ertragen. Es ist ganz misslich, wenn in der Ehe auf Gleichheit der Ansprüche und der Leistungen bestanden wird. Das ist in fast keiner Ehe der Fall. In fast jeder Ehe muss ein Teil mehr tragen und ertragen als der andere; und nur so kann eine Ehe bestehen. Die Menschen haben immer gespürt, wie beschwerlich es ist, an einen anderen Menschen gebunden zu sein, ihn aushalten und ertragen zu müssen. Aber eines war in den vergangenen Zeiten in stärkerem Maße vorhanden als heute, nämlich der Wille auszuhalten und zu ertragen, der Wille hinzunehmen und nachzugeben. Es ist keine Frage, dass die heutigen Menschen vieles nicht mehr ertragen wollen, was frühere Generationen ohne weiteres ertragen haben.

Wann, meine lieben Freunde, wann ist das Zusammenleben unerträglich und unzumutbar? Was ein Mensch ertragen kann und was ihm zugemutet werden kann, das sieht man, wenn er muss. Ich kenne eine Dame in Berlin, deren Mann Bordelle besuchte und eine Freundin in Paris hatte. Dieser Mann war mein Schulkamerad. So ging es über Jahre. Die Dame harrte aus bei den Kindern und ließ sich nicht scheiden. Dazu mag beigetragen haben, dass ihr ein kluger Rechtsanwalt sagte: „Lassen Sie sich bloß nicht scheiden, Sie verlieren die Pensionsberechtigung.“ Die Dame hat ausgehalten bis zum Tode des Mannes. Ein umgekehrter Fall: In meiner Umgebung ließ eine Frau ihren Mann im Stich. Er hat die Absicht, ein Maurergeschäft aufzubauen, und da braucht er natürlich mehr als einen 8-Stundentag. Und sie beklagte sich, dass er zu wenig Zeit für sie habe, deswegen ließ sie sich scheiden. Man kann sich bei gleichen oder ähnlichen Verfehlungen eines Gatten sehr verschieden verhalten. Ich kannte in meiner Heimat einen Offizier, einen Generalstabsoffizier. Als er auf Urlaub kam, erfuhr er, dass seine Frau etwas mit einem anderen Manne zu tun gehabt hatte. Was tat er? Noch im Urlaub ließ er sich scheiden und heiratete eine andere. Ich kannte eine andere Dame; ihr Mann betrog sie mit einer Frau. Er nahm Wohnung bei ihr. Als er genug hatte, kehrte er zurück zu seiner legitimen Frau, die sich nicht hatte scheiden lassen, und sie nahm ihn wieder auf. So verschieden kann man sich verhalten.

Die bürgerliche Scheidung löst das Band der Ehe vor Gott nicht auf; das göttlich geschlossene Band bleibt bestehen. Sie ist heute in unserer Gesetzgebung die einzige Möglichkeit, eine rechtliche Trennung von einem Gatten herbeizuführen. Und deswegen ist sie auch nicht schlechthin verwerflich. Früher gab es das Mittel der Trennung von Tisch und Bett. Das ist weggefallen. Es gibt jetzt, wenn Gatten eine räumliche Trennung herbeiführen wollen, nur noch die Möglichkeit der Scheidung, auch wenn man das Band der Ehe bejaht und bestehen lassen will.

Die Verletzung des Ehebandes ist keine Bagatelle. Die Kirche ist die Verwalterin der Sakramente, und sie kann bei einem noch bestehenden Eheband, das der Tod nicht gelöst hat, keine erneute Eheschließung zugestehen. Sie kann es nicht, auch wenn sie es wollte. Sie muss über jemanden, der ungültig verheiratet ist, die Verweigerung der Sakramente verhängen. Aber auch ungültig Verheiratete können den Gottesdienst besuchen, sollen ihn besuchen. Sie sollen die Kinder, die Gott schenkt, im christlichen Glauben erziehen, zur Taufe bringen. Auch solchen Eltern bleibt die Kirche Mutter. In der letzten Bank meiner heimatlichen Kirche saß jeden Sonntag ein Herr um 8 Uhr im Gottesdienst. Es war mein Mathematiklehrer. Dieser gläubige katholische Mann hatte das Unglück, eine geschiedene Frau zu heiraten; er hatte zwei Kinder mit ihr. Aber er konnte selbstverständlich keine Sakramente empfangen. Daran hat er sich gehalten, er war ein treuer, braver Katholik. Heute erhebt man den Ruf, solche ungültig Verheirateten zu den Sakramenten – also zur Kommunion, nach der Beichte wird gar nicht gefragt – zur Kommunion zuzulassen. Meine lieben Freunde, es ist keine Barmherzigkeit, Personen, die in einer ungültigen Verbindung leben, ein gutes Gewissen zu machen oder sie gar zum Empfang der Kommunion einzuladen. Sie vergiften sich an der Kommunion! Man bedenke auch die Lage des verlassenen Teils. Ist es barmherzig gegenüber dem unschuldigen Teil, den Schuldigen zur Eingehung einer neuen Ehe zuzulassen? Ist das barmherzig? Ist das nicht Unrecht auch gegenüber dem unschuldigen Teil? Von manchen Theologen wie von dem Herrn Böckle in Bonn wird behauptet, die zweite Verbindung, die ist dann glücklich und die ist dann in Ordnung und die erfüllt die Partner. Es kann durchaus sein, dass sich die ungültig Verheirateten gut verstehen und friedlich miteinander leben. Aber wie steht es mit ihrer Befindlichkeit vor Gott? Kann man glücklich sein in einer Verbindung, von der man weiß, dass sie gegen Gottes Willen steht? Kann ein gläubiger Christ glücklich sein, im Zustand der schweren Sünde zu leben? Außerdem ist die Haltbarkeit der Zweitehen gar nicht so erheblich, wie behauptet wird. Viele Zweitehen werden ebenfalls geschieden. Ich denke an Männer wie Gustaf Gründgens: Beide Ehen, die er eingegangen hat, wurden geschieden. Udo Jürgens: Zwei Ehen und beide geschieden. Und was ist mit Christian Wulff? Die zweite Ehe ist wohl noch nicht geschieden, aber die Partner haben sich getrennt. Im Jahre 1936 – was ich ja bewusst miterlebt habe – ging die Meldung durch die Presse: Der englische König Eduard VIII. verzichtet auf den englischen Thron. Warum? Er wollte die zweimal geschiedene Wallis Simpson heiraten. Aber dagegen begehrte die englische Regierung auf.

Ich wehre mich gegen die Behauptung, eine Ehe sei gescheitert. Ich behaupte: Es gibt keine gescheiterte Ehe. Es gibt Ehen, in denen gestritten wird, aber ein Streit kann beigelegt werden. Mir erzählte einmal ein Herr: „Meine Eltern haben sich gehauen wie die Kesselflicker, aber sie haben sich versöhnt und gingen Arm in Arm in den Dom zum Gottesdienst.“ Es gibt Ehen, in denen die Partner sich angeblich nichts mehr zu sagen haben. Aber Menschen, die, wie man sagt „sich auseinandergelebt haben“, können auch wieder zusammenfinden. Es gibt die Möglichkeit der Besinnung, der Umkehr, der Bekehrung, der Erneuerung durch Exerzitien, durch eine Generalbeicht. Es gibt keine Ehen, die gescheitert sind. Jede eheliche Verbindung kann von neuem aufgebaut werden, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Das Christentum kennt die Versöhnung. Versöhnung heißt: Wiederherstellung des früheren durch die Ordnung der Liebe gebotenen Verhältnisses. Christen sind gehalten, um Verzeihung nachzusuchen und Verzeihung zu gewähren. Aber nicht alle wollen es. Ich kannte einen Apotheker, der ließ sich kurzfristig mit einer Angestellten ein. Er gestand seiner Frau die Vergehung, er bat um Verzeihung, auf den Knien um die Verzeihung, aber die Frau hat sie ihm nicht gewährt. Sie hat sich, wie man sagt „anders orientiert“. Es gibt eine kleine, aber nicht zu übersehende Zahl von Ehen, die sich nach Scheidung wieder zusammenfinden. Ich lernte vor kurzem eine Ärztin kennen, die von ein und demselben Mann zweimal geschieden wurde und ihn danach zum dritten Mal bürgerlich geheiratet hat. Jetzt hält die Ehe, die ja vor Gott niemals aufgelöst wurde.

Die Kirche weiß selbstverständlich, dass es Fälle gibt, in denen das eheliche Zusammenleben nicht mehr verantwortet werden kann, etwa bei Gewalttätigkeit eines Teiles, beim Zwang zur Perversion und bei ständiger Behinderung, den katholischen Glauben zu praktizieren. In solchen Fällen hindert die Kirche nicht die Trennung von Tisch und Bett. Katholische Gatten haben diesen Ausweg gewählt; er ist gangbar. Bei gutem Willen und religiöser Haltung ist das Alleinsein zu bewältigen. Gott lohnt die Treue zu seinem Gesetz. Er gibt den Alleinlebenden Kraft und Stärke. Sie schlägt nur die Fensterläden zu, die nach einer anderen Verbindung Ausschau halten. Lassen Sie mich, meine lieben Freunde, an dieser Stelle sagen, dass es mir schwerfällt, ein Gesetz zu predigen, das den anderen belastet und mir selbst erspart bleibt. Es sei ferne, den Pharisäer zu spielen. Ich ahne, wie furchtbar diese Tragik sein kann. Sagen Sie dem Prediger nicht, er habe leicht reden. Ein Gesetz wird nicht dadurch falsch, dass es den, der es auf Anruf verkündet, nicht trifft. Wir sind alle ganz kleine und ganz schwache Menschen. Niemand von uns ist sicher, das große Opfer zu bringen, wenn es von ihm verlangt wird. Aber diese Erwägung scheidet aus: Gesetz ist Gesetz!

Die Kirche hat den Inhalt und die Grenzen der Unauflöslichkeit der Ehe um der Menschen willen ausgelotet. Damit eine Ehe gültig zustande kommt, muss die Ehefähigkeit vorliegen, muss der Eheschließungswille vorhanden sein, muss die kirchliche Eheschließungsform eingehalten werden. Ehe trauen, kann nur der Pfarrer – ich kann es z.B. nicht, weil ich kein Pfarrer bin; nur mit Ermächtigung des Pfarrers darf ich eine Trauung vornehmen. Es gibt Ehen, die den Schein der Gültigkeit an sich tragen, tatsächlich aber ungültig sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein trennendes Ehehindernis unentdeckt geblieben ist – manchmal kann man das erst in der Ehe feststellen. Vor kurzem besuchte mich eine Dame, die seit drei Jahren getrennt ist von ihrem Ehemann, getrennt lebt. Die beiden haben sich gut verstanden, sie haben sich auch nicht im Zorn getrennt, aber die Frau ist, wie sie mir sagte, unerfüllt. Sie haben keine Kinder. Nicht deswegen, weil sie keine wollen, sondern weil sie keine bekommen. Es fehlt das Mittel, nämlich die geschlechtliche Begegnung. Ich habe dieser Frau gesagt, dass ihre Ehe möglicherweise ungültig ist wegen Impotenz, geschlechtlicher Unfähigkeit auf Seiten des Mannes. Ich habe ihr auch gesagt, dass sie durch päpstlichen Gnadenerweis aufgelöst werden kann wegen Nichtvollzugs, denn absolut unauflöslich ist nur die vollzogene christliche Ehe – nur die vollzogene christliche Ehe –, d.h. die nichtvollzogene Ehe ist grundsätzlich auflösbar.

Meine lieben Freunde, es ist eine Versuchung für die Kirche, ihre Haltung zur Ehe und zur Ehescheidung nach der anderer Religionsgemeinschaften einzurichten; das brächte ihr Vorteile, sie würde besser ankommen und weniger Verluste erleiden. Wie viele meiden heute die Kirche, weil sie mit dem Ehegesetz der Kirche in Konflikt geraten sind. Aber die Kirche kann ihre Haltung nicht ändern. Sie ist gebunden, sie muss ihrem Herrn treu bleiben. Die anderen beugen sich vor der Sturmflut: der standesamtliche Staat, die protestantische Religionsgemeinschaft, die jüdische Synagoge, die muslimische Moschee. Ich kann sie nicht hindern. Mich dünkt, sie schaufeln ihr eigenes Grab. Kompromisse in letzten Dingen kompromittieren. Nur einer steht unbeugsam: der Katholizismus. Er ist unsere Rettung!

Amen.            

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