Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
8. Februar 2009

Die Staatslehre der katholischen Kirche

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Der Staat ist eine Herrschaftsordnung, durch die ein Volk auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitliche Gewalt zur Wahrung gemeinsamer Güter verbunden wird. Die Kirche hat auch ein Evangelium für den Staat. Sie hat eine eigene Staatslehre ausgebildet, über die wir uns heute Gedanken machen wollen. Wir wollen drei Fragen stellen und sie zu beantworten versuchen, nämlich

1. Was lehrt die Kirche über den Staat?

2. Was gibt die Kirche dem Staat?

3. Was erwartet sie vom Staat?

Die Lehre der Kirche vom Staat hob an im Neuen Testament. Da wurde nämlich Jesus von den Juden die verfängliche Frage gestellt: „Meister, ist es erlaubt, dem Kaiser Steuer zu zahlen?“ Verfänglich deswegen: Wenn Jesus sagte: „Ja“, dann schien er die römische Knechtschaft über das jüdische Volk anzuerkennen. Wenn er sagte: „Nein“, konnten sie ihn bei der römischen Macht verklagen. Der Herr durchschaute ihre Arglist und sagte: „Zeigt mir die Steuermünze! Wessen Bild und Aufschrift ist es?“ Sie antworteten: „Des Kaisers.“ Der Herr folgert daraus: Wenn ihr im römischen Reiche lebt, wenn ihr seine Vorteile in Anspruch nehmt, z.B. das Geldwesen, dann müßt ihr auch die Pflichten erfüllen. Gebt also dem Kaiser, was des Kaisers ist. Selbstverständlich auch: Gebt dem Tempel, was dem Tempel gehört, gebt Gott, was Gottes ist.

Die Urkirche hatte es nicht leicht, denn sie wurde 300 Jahre, wenn auch mit Unterbrechungen, verfolgt. Und was hat die Urkirche über den Staat gelehrt? Paulus schreibt an die Gemeinde in Rom, die ja unmittelbar unter der Unterdrückung des römischen Staates leben mußte: „Jeder sei der obrigkeitlichen Gewalt untertan; denn es gibt keine Gewalt, die nicht von Gott stammt. Wer sich demnach gegen die Gewalt auflehnt, ist ein Aufrührer gegen die Anordnung Gottes. Der Aufrührer aber zieht sich das Strafgericht Gottes zu.“ Das schrieb Paulus, als in Rom Nero regierte! Diese Grundlehre ist dann von der Kirche durch ihre großen Theologen entfaltet worden, durch Augustinus, durch Thomas. Sie hat alle die falschen Staatsauffassungen abgelehnt, der Staat sei nur ein Notbehelf oder der Staat beruhe auf einem Gesellschaftsvertrag oder der Staat sei überflüssig. Nein, die Kirche lehrt: Der Staat ist Gottes Anordnung. Der Mensch ist zur Gemeinschaft berufen, er hat den Trieb zur Geselligkeit, er hat auch die Schwäche, die nach Hilfe ruft. Und deswegen muss eine Zusammenfassung des Volkes im Staat erfolgen. Es ist notwendig, dass die Gemeinschaft durch eine staatliche Gewalt zusammengehalten wird. Nicht die Nützlichkeit allein oder das Diesseits erklären den Staat, begründen seine Autorität. Nein, der Ursprung des Staates ist in Gott, dem Schöpfer und Ziel aller Dinge.

Aber freilich, man darf den Staatsbegriff auch nicht überspannen. Es gibt kein ausschließliches Recht des Staates über die Bürger. In der Zeit des Dritten Reiches haben wir gelernt: „Du bist nichts, dein Volk ist alles.“ Nicht ganz. So stimmt es nicht. Nein, der Mensch besitzt auch eine Selbständigkeit, einen Eigenstand, ein eigenes Wesen, einen eigenen Wert, denn er ist von Gott als Einzelwesen geschaffen und zur Ewigkeit berufen. Die Selbständigkeit des Einzelmenschen darf auch vom Staate nicht angetastet werden. Der Mensch ist berufen, durch sein eigenes Bemühen sein Heil zu wirken.

Der Staat hat seinen Stand unter Gottes Gesetz. Gott hat nicht nur den Sternen ihre Bahnen angeordnet, und er hat nicht nur dem Einzelmenschen seine Gebote gegeben, sondern auch der Staat steht unter den Geboten Gottes. Er steht unter den Geboten des Naturrechtes, und das Naturrecht hat seinen Ursprung in Gott, dem Schöpfer der Natur. Der Staat wie der Einzelne steht vor Gott, ist ihm verantwortlich. Er ist gebunden an Gerechtigkeit und Recht. Seine eigenen Gesetze sind eigentlich nur Anwendungen der Urrechte, die Gott ihm zugesprochen hat. Wenn er Gesetze erläßt, dann ist er verpflichtet, sich an das Naturrecht zu halten. Also beispielsweise was die Familie angeht, was die Ehe betrifft. Die Familie mit ihrem Recht ist dem Staat vorgegeben und nicht bloß aufgegeben.

Der Staat ist souverän. Das ist eine richtige Aussage. Souverän heißt: Der Staat hat keine irdische Gewalt über sich. Er ist der Höchste in seinem eigenen Bereich. Die Souveränität hat Gott ihm gegeben. Das Recht des Staates, souverän zu entscheiden, stammt von Gott. Aber nicht die Staatsform. Die Staatsform dürfen die Menschen bestimmen. Es gibt keine von Gott verpflichtend vorgeschrieben Staatsform. Die Kirche und ihre Lehre sind nicht auf eine bestimmte Staatsform festgelegt. Die parlamentarische Demokratie ist kein Dogma. Wenn die Gerechtigkeit nicht verletzt wird, ist den Völkern die Wahl der Regierungsform überlassen. Es kann durchaus sein, dass manche Völker der Ansicht sind: Für uns paßt die parlamentarische Demokratie nicht. Es ist ein Irrtum zu meinen, die Übertragung der Macht an eine gewählte Mehrheit könne die Gefahr von Unrecht und Gewalt bannen. Nein, meine Freunde, Mehrheiten können genauso diktatorisch sein wie ein einzelner Despot. Schauen Sie nach Berlin! Der rot-rote Senat weigert sich, den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zuzulassen. Er weigert sich. Wenn sich aber ein Volk für eine bestimmte Staatsform entschieden hat, muss man sich ihr unterordnen. Eine Grenze gibt es nur da, wo die Gesetze des Staates gegen Gottes Gesetze verstoßen. Wo die Gesetze eines Staates mit den Geboten Gottes in Widerspruch stehen, da gilt der Satz: Gottesrecht bricht Staatsrecht.

Welches sind nun vom Naturrecht die Aufgaben des Staates? Nun erstens, er soll für Recht und Gerechtigkeit sorgen. Es muss also jedem das Seine geschehen. Die Erdengüter müssen richtig und gerecht verteilt werden, so dass jeder zu leben hat. Es darf keine Bürger zweiter Klasse geben. Mein Großvater hat noch das Kaiserreich erlebt, und er sagte mir eines Tages: „Junge, im Kaiserreich fing der Mensch erst beim Reserveoffizier an.“ Etwas übertrieben, aber nicht viel. Etwas übertrieben, aber nicht viel. In der Zeit des Kaiserreiches konnte man in einer satirischen Zeitschrift einmal ein Bild sehen. Da stand ein Leutnant vor einem gemeinen Soldaten und fragte ihn: „Wo gehst du hin?“ „Ich gehe zum Speisen.“ Da belehrte ihn der Leutnant: „Merke dir, Majestät, der Kaiser, speist, ich esse  und du frißt.“ Noch schlimmer war es im Dritten Reich. In der Zeit des Nationalsozialismus war der Katholik von vorneherein verdächtig, ein Bürger zweiter Klasse. Vor 40 Jahren traf ich einmal einen Rechtsprofessor aus Bonn namens Hermann Josef Conrad. Wir kamen ins Gespräch. Ich sagte: „Ich habe einmal eine Doktorarbeit aus dem Jahre 1934 in der Hand gehabt von einem Hermann Conrad.“ Da sagte er: „Das bin ich auch. Aber ich habe damals das „Josef“ weggelassen, weil ein gläubiger Katholik von vorneherein keine Aussicht hatte, die akademische Laufbahn mit Erfolg zu beschreiten.“ Der Staat ist zur Gerechtigkeit gegenüber allen seinen Staatsbürgern verpflichtet. Aber vergessen Sie nie, meine Freunde: In Deutschland ist das Vorurteil gegen die katholischen Christen unausrottbar.

Die zweite Aufgabe des Staates ist bezeichnet mit dem Wort Kulturstaat. Jeder einzelne muss durch den Staat die Möglichkeit erhalten, eine Kulturleistung zu erbringen. Es müssen Schulen bereitgestellt werden, es muss die Geistigkeit gepflegt werden, es müssen aber auch Wissenschaft und Kunst gefördert werden. Die öffentliche Sittlichkeit muß hochgehalten werden. Der Staat muss dafür sorgen, das die Atmosphäre nicht vergiftet wird, dass die sittliche Verseuchung des Volkes nicht um sich greift. Wir alle wissen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dieser Aufgabe versagt. In unserem Staate vollzieht sich seit Jahrzehnten ein beispielloser sittlicher Niedergang. Ein großer Teil der Jugend ist geradezu verwahrlost. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn ich behaupte: Unser Staat versagt vor der Aufgabe, die Sittlichkeit zu schützen.

Die dritte Aufgabe des Staates ist, das materielle Wohlergehen der Bürger auf seine Weise zu besorgen, also gesunde Lebensverhältnisse zu schaffen, Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten, das Verkehrswesen, die Post, Straßen und Bahnen, also kurz gesagt: das Gesamtwohl des Volkes zu befördern. Das ist die katholische Staatslehre.

Die zweite Frage lautet:  Was gibt die Kirche dem Staat? An erster Stelle gibt sie ihm die besten Bürger, die es überhaupt gibt. Es gibt keinen besseren Bürger als den gläubigen, praktizierenden Christen. Der Christ ist immer ein pflichtbewußter Bürger gewesen. Er betet nicht nur für sich, sondern auch für die Staatslenker. Er ist bereit, in der Notzeit Hilfe zu leisten. Er zahlt seine Steuern. Er bemüht sich nach Kräften, am Gemeinwesen teilzunehmen, wählen zu gehen, in den kommunalen oder anderen Vertretungen mitzuarbeiten. Katholische Christen sind auch immer zufriedene Untertanen gewesen. Sie sind nicht ständig unruhig und gierig, nicht mißmutig und verdrossen. Sie stellen nicht laufend höhere Forderungen an den Staat. Katholische Christen sind regelmäßig bescheiden und genügsam. Ja, das ist unser gläubiges Volk, von dem ich so angetan bin, das ich liebe und für das ich arbeite. Das ist unser gläubiges Volk. Katholische Christen wissen, dass das irdische Leben nicht endgültig ist, dass es Vorbereitung für das ewige Leben ist. So sehen sie im Besitzen und Genießen nicht das höchste Gut. Katholische Christen sind auch dienstwillig. Die Arbeit für andere ist ihnen ein Bedürfnis, eine Pflicht. Sie wissen sich dem höchsten Herrn zur Rechenschaft verpflichtet. Sie haben ein Gespür für Verantwortung. Ich habe meine ersten Jahre in der ostdeutschen Diaspora als Priester zugebracht. Mir ist immer aufgefallen, dass in den Krankenhäusern die meisten Krankenschwestern katholisch waren, obwohl die Katholiken nur etwa 6 Prozent der Bevölkerung ausmachten. Das will auch etwas heißen.

Zweitens: Die Kirche stützt die Staatsautorität. Indem sie sie im Willen Gottes verankert, sorgt sie dafür, dass diese Autorität respektiert wird. Die Kirche stützt die Staatsautorität. Der heilige Petrus, der erste Papst, mahnt: „Seid untertan aller menschlichen Ordnung um Gottes willen. Seid untertan aller menschlichen Ordnung um Gottes willen. Sei es dem König als dem obersten Herrn, sei es den Statthaltern, die von ihm gesandt sind.“ Wenn es besser werden soll im Staate, dann müssen wir bessere Menschen schaffen.

Die dritte Frage lautet: Was erwartet die Kirche vom Staat? Nun, sie erwartet an erster Stelle die Anerkennung ihrer Selbständigkeit. Die Kirche ist eine vollkommene Gesellschaft. Das heißt: Sie ist von Gott mit allen Mitteln ausgestattet, um ihr Ziel zu erreichen, um ihr Werk zu vollbringen. Sie ist kein Teil des Staates, sie ist auch keine Dienerin des Staates. Sie steht nicht unter dem Staat, sie steht ihm gegenüber.

Zu allen Zeiten der Kirchengeschichte hat es Versuche gegeben, die Kirche dem Staat dienstbar zu machen. Denken Sie an die Kirche in Byzanz. Die Kaiser in Byzanz haben den sogenannten Cäsaropapismus begründet, d.h. sie wollten gleichzeitig Kaiser und Papst sein. Diesem Cäsaropapismus hat die katholische Kirche sich niemals gebeugt. Deswegen ihre Kämpfe im Mittelalter mit den deutschen Kaisern. Denken Sie an Heinrich IV. Er wollte alle Bischofsstühle und alle Abtsstühle besetzen mit seinen Kreaturen. Er achtete nicht auf Würdigkeit und Frömmigkeit, sondern darauf, dass sie tapfere Kriegsmänner waren. Man kann sich denken, was für Kerle von ihm auf die Bischofsstühle gesetzt wurden. Dagegen haben sich die Päpste, vor allem Gregor VII., entschieden gewandt. Anders die nichtkatholischen Religionsgemeinschaften. Die protestantischen Religionsgemeinschaften waren stets willige Lakaien der Landesherren, ihrer „Oberbischöfe“. Die russische Kirche war immer eine Dienerin des Staates. Sie hat den Zaren gedient, den Bolschewiken, und sie dient jetzt dem Putin und dem Medwedjew. Sie ist nichts anderes als der verlängerte Arm der russischen Politik. Das muss einmal ausgesprochen werden. Und der Staat gibt ihr Privilegien im Zigarettenhandel und im Alkoholhandel. Das sind Tatsachen.

Die Kirche, unsere Kirche wehrt sich dagegen, die Gläubigen, das Volk Gottes, in den Dienst des Staatszweckes zu stellen, die Kirche zum verlängerten Arm des Staates zu machen. Den Versuch hat es immer wieder gegeben – in Frankreich unter dem König genauso wie unter der Französischen Revolution. Die Französische Revolution hat der Kirche bekanntlich das ganze Eigentum genommen und sich zur Besoldung – zur Besoldung! – der Geistlichen verpflichtet. Und als die Geistlichen nicht taten, was sie wollte, hat sie ihnen die Besoldung entzogen. Wehe, wenn die Kirche vom Staat abhängig wird! Dann muss sie so tanzen, wie der Staat pfeift.

Kirche und Staat sind unterschieden, können nicht in eins gesetzt werden. Sie sind unterschieden, aber sollen einträchtig zusammenarbeiten, denn es sind dieselben Menschen, die ihnen anvertraut sind. Also ist die Eintracht zwischen Kirche und Staat erwünscht. Darüber hinaus hat die Kirche einen Öffentlichkeitsauftrag, wie man das heute nennt, einen Öffentlichkeitsauftrag. Das heißt: Sie hat dem Staat die Gebote Gottes vorzuhalten. Sie muss den Staat an seine Aufgabe, die er vor Gott hat, erinnern. Sie muss ihn erinnern, dass er an Rechte gebunden ist, die er nicht erfindet, sondern die er vorfindet. Der Staat muss dem Evangelium die Wege ebnen. Er muss die Gottlosigkeit bannen, und auch die Staatslenker müssen ihre Knie vor Gott beugen. Es ist ein Frevel, wenn Staaten sich verhalten, als ob es keinen Gott gäbe. Die Oberherrlichkeit Gottes gilt auch für den Staat. Die Sorge für die Religion ist nach Aristoteles die erste Aufgabe des Staates. Man täusche sich nicht, meine lieben Freunde. Der religionslose Staat wird, wenn er sich auswirkt, notwendig zum sittenlosen Staat. Wo die Zehn Gebote nichts mehr gelten, da werden zehntausend Staatsgesetze keine Rechtsordnung begründen.

Die Kirche ist auch der Anwalt der Menschen, wenn der Staat sich Übergriffe leistet. Der Staat ist irrtumsfähig, und die Kirche hat die heilige Aufgabe, ihm zu sagen: Es ist dir nicht erlaubt! Und sie hat es getan. Es ist ganz unwahr, wenn behauptet wird, die Kirche habe in der Zeit des Nationalsozialismus geschwiegen oder der Papst habe geschwiegen. Die Kirche hat geredet, deutlich; ich habe die Zeit miterlebt, bewußt, und ich kann es bezeugen: Die Kirche hat nicht geschwiegen! Sie ist dem Staat entgegengetreten mit seinem Unrecht. Die Kirche hat das Recht und die Freiheit, für Leib und Leben, für Ehre und Gewissen der Untertanen einzutreten, damit sie nicht dem Staat, dem entarteten Staat, dem „kältesten aller Ungeheuer“, wie Friedrich Nietzsche sagt, ausgeliefert sind.

Der demokratische Staat ist in gewisser Hinsicht ebenso gefährdet wie der autoritäre Staat. Wieso? Bei ihm hängt alles ab von Wahlen und Mehrheiten. Da wird man gewählt, wenn man den Menschen viel verspricht und wenn man den Gegner verteufelt. Das ist die Weise, wie man Wahlen gewinnen muss. Die Regierungen und die Parteien sind darum ständig in Gefahr, das zu tun, was eingängig, beliebt und leicht ist, und nicht das, was notwendig, aber schwer ist. So kommt es, wie wir es ja erlebt haben, zum Abbau aller Gesetze, welche die Sittlichkeit schützen sollen. Die Menschen wollen eben diese Gesetze nicht, also schafft man sie ab. Die Kirche mahnt, aber sie wird nicht gehört. So wird der Weg weitergehen. Ich fürchte, es ist der Weg in den Abgrund.

Amen.

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