Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
18. Juli 2010

Menschliches und göttliches Gesetz

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Gott ist der Schöpfer Himmels und der Erde. Er ist auch der Erhalter Himmels und der Erde. Er ist auch Gesetzgeber. Wir haben an den vergangenen Sonntagen erkannt, dass es ein sittliches Naturgesetz gibt. Die Dinge, die Gott geschaffen hat, haben eine Struktur, eine von Gott gegebene Struktur. Dies stellt sich uns dar als Gesetz, d.h. wir sind an die Achtung dieser Struktur gebunden. Gott hat sich nicht damit begnügt, das sittliche Naturgesetz zu geben. Er hat im Alten Bunde das Mosaische Gesetz gegeben, und er hat im Neuen Bunde ein neues Gesetz gegeben, wesentlich verschieden vom alten. Das alte Gesetz war auf Tafeln in Buchstaben geschrieben, das neue Gesetz ist vom Heiligen Geist in die Herzen geschrieben. Der Besitz des Heiligen Geistes, der uns antreibt, das Gute zu tun und das Böse zu meiden, das ist das Gesetz des Neuen Bundes.

Aber weder das sittliche Naturgesetz noch das übernatürliche Gesetz Alten und Neuen Bundes genügt. Wir wissen, der Mensch ist immer in Gefahr, das Beschwerliche und Lästige abzuwerfen. Die Erkenntnis des sittlichen Naturgesetzes ist bei vielen Menschen getrübt. Leidenschaft und Abneigung gegen die Bindung verbünden sich, um sich der Verpflichtung zu entziehen. Denken wir an das traurige Gebiet der Abtreibung! Das sittliche Naturgesetz erhebt Einspruch dagegen, das keimende Leben, den jungen Menschen im Leib der Mutter zu töten. Aber was sagt ein Richter des obersten deutschen Gerichtes? Der junge Mensch im Mutterleib ist ein „himbeerartiges Gebilde“, ein himbeerartiges Gebilde! Daraus erkennt man, dass es notwendig ist, das sittliche Naturgesetz durch positive Gesetze zu ergänzen und zu erklären. Unsere Vorfahren haben vor langer Zeit den § 218 ins Strafgesetzbuch gestellt, der die Abtreibung unter schwerer Strafe verbot. Aber in unserer seligen Demokratie hat man dieses Gesetz aufgeweicht und praktisch abgeschafft.

Es braucht positive menschliche Gesetze, die uns über den Inhalt des sittlichen Naturgesetzes aufklären, die seine Anwendung regeln, die uns erziehen zur Achtung vor dem sittlichen Naturgesetz und die auch notwendig sind für die Staatsbildung. Ein Staat kann ohne Gesetze nicht leben. Es gibt den alten römischen Grundsatz: Wo eine Gesellschaft ist, da ist auch Recht – Ubi societas, ibi ius. Das muss so sein, denn für die Entstehung, für die Erhaltung und für das Wirken benötigt der Staat Gesetze. Auch das übernatürliche Gesetz, das neue Gesetz, also der Heilige Geist in unseren Herzen, die innere Gnade und die Tugendgesinnung ist nicht bei allen so stark entwickelt, dass sie ohne kirchliche Anleitung und ohne kirchliche Vorschrift die zahlreichen Hemmungen und Gefährdungen des neuen Gesetzes überwinden können. Der Mensch ist immer in der Gefahr, das Leichte und das Angenehme als Gottes Willen anzusehen. Da muss das kirchliche Gesetz eingreifen und Gottes Willen auslegen und normativ umsetzen. Die Kirche ist auch ein sichtbares Reich. Der große Kardinal Bellarmin sagte einmal: „Die Kirche ist so sichtbar wie die Republik Venedig.“ Die Kirche ist ein sichtbares Reich, und als solches benötigt sie Gesetze, benötigt sie eine Gesetzgebung. Sie benötigt ein Recht. Die Kirche muss Rechtskirche sein.

Das Verhältnis des menschlichen zum göttlichen Gesetz ist in mehrfacher Hinsicht präformiert. Alle menschlichen Gesetze stützen sich in ihrer verpflichtenden Kraft auf das göttliche Gesetz. Der Staat untersteht dem sittlichen Naturgesetz, die Kirche leitet ihre Autorität vom Stifterwillen Christi ab. Weil Staat und Kirche von Gott gewollt sind, hat ihre Gesetzgebung den Willen Gottes für sich. Die gesamte Gesetzgebung und die Verbindlichkeit der Gesetze stammen in ihrer Wurzel sowohl in der Kirche wie im Staat von Gott. Gott will, dass Staat und Kirche als von ihm aufgestellte Gemeinschaften Gesetze geben. Sein Wille ist der Grund, warum kirchliche und staatliche Gesetze verbindlich sind. Der Inhalt des göttlichen Gesetzes wird durch die menschlichen Gesetze in verschiedener Weise ausgelegt, erklärt, eingeschärft. „Du sollst nicht töten!“ lesen wir im Dekalog, im Zehn-Gebote-Gesetz. Aber das ist sehr lapidar gesagt. Was heißt das: Töten? Das Strafgesetz unterscheidet zwischen Totschlag und Mord. Das ist eine sehr wichtige Unterscheidung. Das menschliche Gesetz legt die Grenzen des göttlichen Gesetzes aus. Das Leben des Nächsten soll nicht nur gegen das Auslöschen geschützt werden, sondern auch gegen Schädigung, gegen ungerechte Schädigung. Deswegen stellt das menschliche Gesetz die Körperverletzung unter Strafe, eine Auswirkung des Gebotes „Du sollst nicht töten!“ Auch das eigene Leben darf und soll geschützt werden, etwa gegen ungerechte Angriffe. Deswegen erklärt das menschliche Gesetz: Die Notwehr, die Abwehr eines ungerechten Angriffes ist gestattet. Sie kann unter Umständen so weit gehen, dass ich das Leben des Angreifers auslösche.

Das menschliche Gesetz zieht auch Folgerungen aus dem göttlichen Gesetz. Das Recht auf Eigentum ist im Naturrecht verankert. Aber Erwerb und Verwendung des Eigentums bedürfen der Ordnung und der Begrenzung. Man muss auf rechte Weise erwerben, nicht durch Betrug oder durch Ausbeutung. Man muss auf rechte Weise das Eigentum verwenden, nicht etwa durch sinnlose Zerstörung von Werten. Deswegen steht im Grundgesetz der richtige Satz: „Eigentum verpflichtet.“ Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Volke und der Allgemeinheit dienen. Wie richtig! Das ist eine echte Auslegung des sittlichen Naturgesetzes.

Das menschliche Gesetz leitet auch aus allgemeinen Grundsätzen konkrete Forderungen ab. Denken wir etwa an das Recht des Staates, Steuern zu erheben. Der Staat benötigt zu seiner Erhaltung und zum Erreichen seiner Zwecke Finanzmittel. Sie werden ihm bereitgestellt durch die Steuern. Art und Höhe der Besteuerung müssen durch staatliche Gesetze bestimmt werden. Die Steuerlast muss möglichst gerecht und gleichmäßig verteilt werden. Es war der katholische Zentrumspolitiker Erzberger, der 1920 die Einkommenssteuer einführte.

Das menschliche Gesetz kann auch schließlich neue Vorschriften erlassen, also solche, die nicht im göttlichen Gesetz begründet sind, sondern die dazukommen. Denken war an die Streitentscheidung. Streit kann man auf vielfache Weise entscheiden, durch Schlichtung vor einem Schiedsmann oder durch Eingreifen von Verwandten oder Bekannten. Aber der Staat sieht die Schlichtung von Streitigkeiten auch als seine Aufgabe an. Deswegen hat er ein Prozeßrecht geschaffen, ein Gerichtsverfassungsgesetz, er richtet Gerichte ein, er schreibt ein bestimmtes Verfahren vor, er sorgt für die Durchführung der Urteile.

Wir haben schon gesehen: Menschliche Gesetze können staatliche oder kirchliche sein. Jedes Land, das organisiert ist, jedes Volk, das eine organisierte Gemeinschaft bildet, braucht eine Verfassung. Ob sie geschrieben ist oder nicht, das ist nicht wesentlich, aber es braucht eine Verfassung, ein Grundgesetz. Und in diesem Grundgesetz muss auch die Gesetzgebung geordnet sein. Das tut auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Es unterscheidet zweierlei Gesetzgebung: im Bund, im Gesamtstaat und im Land, in den einzelnen Bundesländern, und unterscheidet deswegen auch konkurrierende und ausschließliche Gesetzgebung. Wir wissen, wie Gesetze zustande kommen. Sie werden im Bundestag eingebracht, es wird abgestimmt, sie werden dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Diese ordentliche Gesetzgebung braucht der Staat auch, um sich selbst zu behaupten und zu ordnen. Der Bestand des Staates ruht in der Sicherheit des Rechtes und in der Sicherheit der Rechtsanwendung.

Das Staatsleben bedarf der Ordnung durch Gesetze. Die Aufgabe des Staates, die Lebensnotwendigkeiten der Gesellschaft zu garantieren, für das Wirtschaftsleben zu sorgen, für das kulturelle Leben zu sorgen, für die Gesundheit der Bürger zu sorgen, für die Bildung zu sorgen, das alle benötigt die Gesetzgebung.

Die staatliche Gesetzgebung soll auch die persönlichen Rechte des Einzelnen schützen. Wir sprechen hier von Grundrechten. Also der Einzelne soll ein Recht haben auf Eigentum, ein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, ein Recht auf Menschenwürde. Das sind Grundrechte, und zu ihrem Schutz ist die Staatsmacht durch ihre Gesetzgebung berufen. Der Staat soll auch die Religion und die Sittlichkeit schützen. Ich halte es für unerträglich, Religion und Religionslosigkeit, Religionsübung und Religionsbekämpfung in gleicher Weise zuzulassen. Ich halte es für unerträglich. Ich bin überzeugt: Der Staat, der das tut, gräbt sich das eigene Grab.

Auch die Beziehung zwischen den Völkern ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt eine Völkerrecht, und zwar ein Völkernaturrecht, ein Völkergewohnheitsrecht und ein Völkervertragsrecht. Das Völkernaturrecht hat Gott zum Urheber. Gott hat gewisse oberste Prinzipien gegeben, aus denen sich sein Wille ergibt. Es ist keine Frage, dass das sittliche Naturrecht verbietet, dass ein Volk das andere überfällt. Der Angriffskrieg ist verboten. Es ist auch nicht zulässig nach göttlichem Recht, dass Piraten Schiffe überfallen, die Besatzung erpressen und auf diese Weise ungerechte Maßnahmen gegen die Versorgung anderer Länder einleiten. Zwischen dem göttlichen Recht und dem menschlichen Recht gibt es ein weites Feld. Es gibt ein Völkervertragsrecht. Wir haben zum Beispiel die Genfer Konvention, welche das Verhalten im Kriege regelt oder regeln soll, dass beispielsweise Sanitäter nicht angegriffen werden dürfen. Das ist alles notwendiges Völkerrecht.

Auch die Kirche ist, richtig verstanden, in Organisation, in Verfassung und im Leben vom Recht bestimmt. Ihre Existenz und das Gebiet, auf dem sie tätig werden kann, sind durch göttliche Anordnung festgelegt. „Wer euch hört, hört mich.“ „Was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein.“ Die Organe der Gesetzgebung sind der Heilige Vater und das Allgemeine Konzil für die Gesamtkirche, der Bischof für seine Diözese, natürlich immer in Unterordnung unter das allgemeine Recht. Der Inhalt der kirchlichen Gesetzgebung grenzt sich dadurch ab, dass der Kirche der übernatürliche Bereich zugewiesen ist, das Heil der Menschen, die Führung zum Himmel. Das übernatürliche Gemeinwohl und das Seelenheil der Gläubigen, das ist das Gebiet, auf dem die Kirche Gesetze erläßt, erlassen kann und erlassen muss. Die Kirche muss ihre Schätze schützen. Sie schützt sie durch das Recht. Denken wir an die Eucharistie. Die Eucharistie ist nicht nur das größte Heiligtum der Kirche, sondern auch das gefährdetste. Die höchsten Werte sind immer am meisten gefährdet. Deswegen hat die Kirche die Eucharistie mit einem Kranz von Gesetzen umgeben. Zelebrant, der an Christi Statt das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen vermag, ist nur der gültig geweihte Priester, nur der gültig geweihte Priester, also nicht ein Diakon, nicht ein Pastoralassistent, aber auch nicht der protestantische Pfarrer, denn er hat keine Weihe empfangen. Katholischen Priestern ist es verboten, zusammen mit Priestern oder Dienern anderer Religionsgemeinschaften die Eucharistie zu feiern, denn die Eucharistie ist das Eigentum der einen und einzigen Kirche, die Christus gestiftet hat. Und sie lebt in der katholischen Kirche. Interzelebration ist eine Verfehlung gegen die Einheit und Einzigkeit der Kirche.

Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf nicht ohne vorherige sakramentale Beicht     die Messe feiern oder den Leib des Herrn empfangen. Eine Ausnahme ist, wenn ein schwerwiegender Grund zur Feier der Messe oder zum Empfang der Kommunion besteht und keine Gelegenheit zur Beichte gegeben ist. In diesem Falle muss der Betreffende einen Akt vollkommener Reue erwecken, der den Vorsatz einschließt, sobald wie möglich zu beichten. Ein ganz wichtiger Kanon, der Kanon 916. Durch diese Bestimmung soll die Zelebrationswürdigkeit des Priesters und die Kommunionwürdigkeit des Gläubigen gesichert und gewährleistet werden. Jeder Gläubige ist, nachdem er einmal zur heiligsten Eucharistie geführt worden ist, verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu empfangen. Die Kommunion ist die Himmelsspeise. Sie ist das Brot des Lebens. Sie ist das Unterpfand des Heils. Sie ist zur Erhaltung des Gnadenlebens und zur Vorbereitung auf die ewige Seligkeit nicht zu entbehren. Und um wenigstens ein Minimum zu erreichen, hat die Kirche festgesetzt, dass die Kommunion wenigstens einmal im Jahre empfangen werden soll.

Dieser Bestimmung tritt an die Seite eine andere. Wenigstens einmal im Jahre ist jeder Gläubige nach Erreichung des Unterscheidungsalters verpflichtet, seine schweren Sünden zu bekennen. Es ist immer heilsgefährlich, die Bekehrung aufzuschieben. Wer eine schwere Sünde hat, sollte sobald wie möglich Reue erwecken und zur Beichte gehen – sobald wie möglich. Aber weil die Kirche weiß, dass das nicht alle tun, verpflichtet sie sie, wenigstens einmal im Jahre die schwere Sünde zu beichten. Ich kenne sie schon, die Ausreden: Ja, ich habe keine schweren Sünden. Woher weißt du das? Das ist sehr schwer zu entscheiden, was eine schwere Sünde ist. Da tun sich gelehrte Theologen schwer. Und da will jeder Einzelne herkommen und sagen: Ich habe keine schwere Sünde?

Die Gesetzgebung ist der Kirche von Anfang an eigen gewesen. Schon das Apostelkonzil hat ein Gesetz gegeben: „Es hat dem Heiligen Geist und uns gefallen, euch weiter keine Last aufzulegen außer folgenden Stücken: Ihr sollt euch enthalten von den Götzenopfern, vom Erstickten, vom Blut und von der Unzucht.“ Das war der Beginn der konziliaren Gesetzgebung. Und der Apostel Paulus zeigt uns in seinen Briefen, wie er Gesetze gibt, vor allem im 11. Kapitel des 1. Korintherbriefes: „Die folgende Anordnung treffe ich“, schreibt er da, „die folgende Anordnung treffe ich.“ Er ordnet die Prüfung an, bevor man sich zum Herrenmahl begibt: „Es prüfe sich der Mensch.“ Das ist ein Gebot; das ist ein Gesetz.

Die tatsächliche Gesetzgebung der Kirche ist keine Beeinträchtigung, sondern ein Schutz der christlichen Freiheit. An der Achtung vor dem Gesetz und an der Beobachtung der Gesetze hängt zu einem guten Teil die Erfüllung der Aufgabe der Kirche. Der englische Kardinal Heenan hat einmal geschrieben: „Die Erfolge der katholischen Kirche sind, menschlich gesprochen, das Ergebnis ihrer Disziplin.“ Die Erfolge der katholischen Kirche sind, menschlich gesprochen, das Ergebnis ihrer Disziplin. Disziplin ist das reibungslose Funktionieren von Befehl und Gehorsam. Disziplin ist die Treue zum Willen der Oberen. Disziplin ist die Achtung vor dem Gesetz.

Es ist mir schmerzlich, meine lieben Freunde, sagen zu müssen: Die Disziplin in unserer Kirche ist weithin zusammengebrochen. Die Aufsicht über die Beobachtung der Gesetze wird nicht wahrgenommen. Die Visitationen sind harmlose Plaudereien statt genaue Untersuchungen von Mängeln. Ungehorsam und Willkür haben sich im größten Heiligtum der Kirche, im Gottesdienst, in der Eucharistiefeier, ausgebreitet. Heute fällt auf, wer sich an die Gesetze hält, nicht der, der sie übertritt. In den Ordensgemeinschaften sieht es zumeist übel aus. Die Oberen wagen nicht mehr, etwas zu befehlen. Der Heilige Vater findet weithin keinen Gehorsam mehr. Bischöfe und Bischofskonferenzen widersetzen sich seinen Weisungen. In Österreich wurde ein vom Papst ernannter Weihbischof durch den Widerstand des Klerus gezwungen, den Papst zu bitten, die Ernennung zurückzunehmen. So weit sind wir gekommen! Aber so kann es nicht weitergehen. Wenn die Kirche gesunden will, dann muss die Herrschaft des Rechtes in ihr wiederhergestellt werden. Wenn die Kirche ihre Aufgabe erfüllen will, dann muss der fraglose Gehorsam gegen den Heiligen Vater, den obersten Gesetzgeber, wiederhergestellt werden.

Im Psalm 37 heißt es: „Fürwahr, der Herr liebt das Recht.“ Und im Psalm 99 lesen wir: „Im Reich dieses Königs hat man das Recht lieb.“ Meine lieben Freunde, wir können nur bitten und uns selbst bereit machen, das Herz zu den Geboten Gottes zu neigen. Neige, o Herr, mein Herz zu deinen Geboten!

Amen.

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