Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
5. Dezember 1999

Der Zweck der Kirche

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Wenn wir die Kirche mit soziologischen Begriffen zu verstehen suchen, denn müssen wir sagen: Die Kirche ist ein Zweckverband. Ihr ist ein bestimmter Zweck gesetzt, den sie zu erfüllen hat. Sie ist sich nicht Selbstzweck, sondern sie hat einen Zweck, dem sie zu dienen hat. Und wenn der Zweck einmal erfüllt sein wird, dann ist die Zeit der Kirche vorbei.

Dieser Zweck, welcher der Kirche gesetzt ist, ist kein anderer als der, den Jesus Christus selbst vom Vater gesetzt bekommen hat. Jesus ist gekommen, um den Willen Gottes auf der Erde zu erfüllen. Sein Zweck war es, die Absichten Gottes über der Welt zu verwirklichen. Er sollte die Menschen aus Finsternis und Todesschatten erlösen; er sollte ihnen das Leben bringen. So hat er ja gesagt: „Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und damit sie es in Fülle haben.“ Dieses ist auch der Zweck der Kirche. Sie will den Menschen das Leben Jesu, die Wahrheit und die Gnade Gottes vermitteln. Die Kirche ist dazu bestellt, den Menschen die Wahrheit und die Gnade Gottes zu bringen. Sie soll das Werk Gottes in jedem einzelnen Menschen vollenden; sie soll die Menschen mit der Fülle Gottes erfüllen. Die Kirche ist bestellt, das Werk Christi weiterzuführen in jedem einzelnen Menschen.

In diesem Sinne hat das Erste Vatikanische Konzil erklärt: „Um dem heilbringenden Werk der Erlösung dauernden Bestand zu geben, hat der ewige Hirt und Bischof unserer Seelen beschlossen, die heilige Kirche zu bauen. In ihr sollten alle Gläubigen wie im Hause des lebendigen Gottes durch das Band des einen Glaubens und der einen Liebe umschlossen sein.“ Aus diesem Zweck ergeben sich die Mittel, welche die Kirche anwenden soll, um diesen Zweck zu erreichen. Sie muß alles ausschließen, was diesem Zweck zuwider ist, und sie muß alles anwenden, was diesem Zweck dient. Wenn die Kirche dazu bestellt ist, um dem Werke Jesu Dauer zu verleihen, dann ist klar, daß sie nicht die Aufgaben übernehmen kann, die dem Saat obliegen. Die Kirche ist nicht bestellt, den Arbeitsmarkt zu regeln; die Kirche ist nicht aufgerufen, für Arbeitsplätze zu sorgen; der Kirche ist nicht der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit aufgetragen. Das sind Aufgaben des Staates. Die Kirche hat die Prinzipien über der gesellschaftlichen und sozialen Ordnung zu verkünden, ihre Verwirklichung ist Sache der anderen Gewalt, die Gott eingesetzt hat, nämlich der staatlichen.

Nun ist die Kirche als Zweckverband auch eine Organisation, denn alle Zweckverbände sind gegliedert. So ist auch die Kirche eine gegliederte Gemeinschaft. Es stehen nicht alle auf gleicher Ebene, auch wenn sie die gleiche Würde der Gotteskindschaft und die gleiche Berufung zum Himmel besitzen. In einer Organisation gibt es Über- und Unterordnung, und so ist es auch in der Kirche. Wir unterscheiden diese beiden Ordnungen mit herkömmlichen Begriffen als die lehrende und die hörende Kirche. Die lehrende Kirche ist jener Teil der Kirche, wo die Lehren vorgetragen, mit Verpflichtung vorgetragen werden, wo Abweichungen geahndet werden, wo die Lehre rein erhalten wird. Die hörende Kirche ist jener Bestandteil der Kirche, wo die Lehren entgegengenommen und verwirklicht werden. Nun darf man freilich die Unterscheidung zwischen lehrender und hörender Kirche nicht mißverstehen. Es ist nicht so, als ob die Glieder der lehrenden Kirche nur lehren würden, und als ob die Glieder der hörenden Kirche nur hören würden. Nein, die Glieder der lehrenden Kirche müssen auch hören; sie sind auch Glieder der hörenden Kirche. Die Glieder der lehrenden Kirche hören auf die Heilige Schrift und auf die Tradition, sie hören auf die Stimme der Vorzeit, sie hören auf die Einsprechungen des Heiligen Geistes, ja sie hören auch auf das Glaubensbewußtsein, auf den Glaubenssinn des Volkes Gottes. Die Glieder der hörenden Kirche nehmen in gewissem Umfang auch an der Lehraufgabe teil. Sie bewahren den Glauben, sie leben den Glauben, sie bezeugen den Glauben, sie legen ihn vor ihren Angehörigen, ihren Kindern, ihrer Umgebung. Ein Lehrer nimmt an der Lehraufgabe der Kirche teil, wenn er im Religionsunterricht Kinder im Glauben unterweist. Ja, die Glieder der hörenden Kirche haben auch Aufgaben gegenüber der lehrenden Kirche. Sie müssen unter Umständen Vorstellungen erheben über vergessene oder verlorene Gegenstände der Lehre. Es kann sogar sein, daß sie Glieder der lehrenden Kirche zurechtweisen müssen. Es kann die Pflicht der Zurechtweisung bestehen gegenüber Gliedern der lehrenden Kirche, etwa, wenn sie den Glauben verfälschen oder wenn sie den Glauben unterschlagen, wenn sie Abweichungen vom Glauben beschließen wie damals in Königstein; da müssen die Glieder der hörenden Kirche aufstehen gegen die Glieder der lehrenden Kirche und ihnen Vorhaltungen machen, weil sie den Glauben verbiegen.

Es wäre also ganz falsch, wenn man die Unterscheidung zwischen lehrender und hörender Kirche in eine Trennung verwandeln wollte. Die Lehrenden müssen auch hören, und die Hörenden müssen in gewissem Umfang auch lehren. Man kann die Unterscheidung auch in der Weise aussagen, daß man von den Bevollmächtigten und von den Nichtbevollmächtigten spricht. Es gibt in der Kirche Bevollmächtigte, die die Fülle der Gewalten besitzen über die Gesamtkirche, und da ist zu unterscheiden. Einmal gibt es einen einzelnen Träger der Vollmacht über die Gesamtkirche, den wir als das Oberhaupt, das sichtbare Oberhaupt der Kirche bezeichnen, das ist der Bischof von Rom, der Papst. Er besitzt die ganze Fülle der Vollmacht über die Gesamtkirche, unbedingt und unabhängig. Daneben gibt es die Körperschaft der Bischöfe. Die Körperschaft der Bischöfe besitzt ebenfalls die Vollmacht über die Gesamtkirche, aber nur im Verein mit ihrem Oberhaupt, mit dem Papst. Sie besitzt also die Vollmacht bedingt und abhängig, nämlich immer unter der Bedingung, daß der Papst zustimmt, daß der Papst vorangeht oder daß der Papst als der Maßgebende und letztlich allein Entscheidende sich einem Beschluß des Bischofskollegiums anschließt. Diese Einigkeit zwischen Papst und Bischofskollegium wird besonders deutlich auf einem Allgemeinen Konzil. Hier sind die Bischöfe, vereint mit dem Papst, wahre authentische Lehrer und Richter für die gesamte Kirche. Aber ich sage noch einmal: Sie sind es nur im Verein mit ihrem Haupte. In ihren Diözesen sind sie eigenberechtigte und ordentliche Regenten, doch so, daß sie nicht unabhängig sind von dem Oberhaupt der Kirche. Sie müssen ihre Diözese so regieren, daß sie im Gesamt der Kirche verbleibt, daß sie sich in das Gesamt der Kirche einfügt. Der Papst besitzt unmittelbare Gewalt auch über jede Diözese. Er ist nicht nur der Bischof der Diözese Rom, er ist der Bischof der Gesamtkirche. Wenn der Papst eine Heiligsprechung vornimmt, dann unterschreibt er das entsprechende Dokument mit den Worten: Ego Catholicae Ecclesiae episcopus – Ich, der Bischof der katholischen Kirche. Er unterschreibt nicht: Ich, der Bischof von Rom, nein, er unterschreibt: Ich, der Bischof der katholischen Kirche, ich, der Gesamtbischof der ganzen katholischen Kirche. So darf nur einer unterschreiben, nämlich der Bischof von Rom.

Diese Zusammenhänge sind schon im Ersten Vatikanischen Konzil deutlich auseinandergelegt worden. Damals hat die Kirche sich zu folgender Wahrheit bekannt: „Damit das Bischofsamt einig und ungeteilt sei und damit durch die unter sich verbundenen Priester die ganze Schar der Gläubigen in der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft bewahrt bleibe, deshalb stellte Christus den heiligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel und setzte in ihm den ewig dauernden Ausgangspunkt und die sichtbare Grundlage für diese doppelte Einheit.“ Petrus und seine Nachfolger sind der ewig dauernde Ausgangspunkt und die sichtbare Grundlage für die doppelte Einheit der Kirche, nämlich im Glauben und in der Gemeinschaft. Damit kein Zweifel besteht, welcher Art die Gewalt des obersten Hirten der Kirche ist, erklärte die Versammlung weiter: „Die römische Kirche besitzt den Vorrang der ordentlichen Gewalt über alle anderen Kirchen. Diese Gewalt der Rechtsbefugnis des römischen Bischofs, die wirklich bischöflichen Charakter hat, ist unmittelbar. Ihr gegenüber sind Hirten und Gläubige jeglichen Ritus und Rangs, einzeln sowohl wie in ihrer Gesamtheit, zur Pflicht hierarchischer Unterordnung und wahren Gehorsams gehalten, nicht allein in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch der Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche.“

Jetzt wissen wir also, meine lieben Freunde, wie wir es beurteilen müssen, wenn vereinzelte Oberhirten sich gegen den obersten Hirten auflehnen, wie es der Bischof von Limburg tut. Wir wissen, daß wir dann dem obersten Hirten folgen müssen und nicht dem Bischof Kamphaus, denn der Bischof ist dem obersten Hirten zum Gehorsam verpflichtet, nicht nur in Glaubens- und Sittenangelegenheiten, sondern auch in der Verwaltung und in der täglichen Ordnung der Kirche. Wenn sich ein Bischof gegen Weisungen des Heiligen Vaters auf sein Gewissen beruft, dann mag er sich dabei beruhigen, aber er hat dann eine Folgerung zu ziehen, nämlich zurückzutreten. Er soll bei seinem Gewissen, bei seinem falschen Gewissen bleiben, aber er soll dann seinen Posten räumen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Er kann sich nicht mit seinem Gewissen gegen das Gewissen des Papstes auflehnen, der über ihm steht. „Der römische Bischof“, sagt das Erste Vatikanische Konzil, „ist der oberste Richter aller Gläubigen, und man kann in allen Streitsachen, die kirchlicher Untersuchung zustehen, an dieses Gericht Berufung einlegen. Über das Urteil des Apostolischen Stuhls jedoch darf niemand aufs neue verhandeln, da es keine höhere Amtsgewalt gibt, und niemandem ist es erlaubt, über dieses Gericht zu richten.“ Die fortwährenden Versuche, die wir heute erleben, über das oberste Gericht des Papstes immer wieder neue Einwendungen vorzubringen und dagegen Einspruch zu erheben, sind also total verfehlt. Über das Urteil des Apostolischen Stuhls darf niemand aufs neue verhandeln, da es keine höhere Amtsgewalt gibt. „Diejenigen irren vom rechten Pfad der Wahrheit ab, die behaupten, es sei erlaubt, von den Urteilen der römischen Bischöfe an eine allgemeine Kirchenversammlung als an eine Behörde, die über dem römischen Bischof stehe, Berufung einzulegen.“

Nun ist uns also das Verhältnis von Bischöfen und Papst klar. Der Papst ist der Bischof der Gesamtkirche, der jederzeit unmittelbar eingreifen darf. Wenn heute von den aufmüpfigen Bischöfen das Subsidiaritätsprinzip angerufen wird, so ist dazu zu sagen: Über die Reichweite des Subsidiaritätsprinzips urteilt der Papst, und zwar letztgültig und endgültig. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, daß eine untere Stelle erledigen soll, was sie zu erledigen vermag, und daß sich eine obere Stelle nicht in das einmischen soll, was einer unteren Stelle zu erledigen möglich ist. Gut gesagt, aber wer entscheidet denn, was eine untere Stelle zu erledigen in der Lage ist? Es hat sich ja eben gerade gezeigt, daß die Gesamtheit der deutschen Bischöfe nicht imstande war, eine so wichtige Frage wie die Beteiligung an der Tötung ungeborenen Lebens befriedigend, nach katholischen Grundsätzen zu erledigen. Da mußte der Papst eingreifen. Da hilft keine Berufung auf das Subsidiaritätsprinzip. Wenn die unteren Gewalten versagen, muß die obere einschreiten, und das eben hat der Nachfolger Petri getan.

In der Kirche gibt es eine sichtbare Verfassung. Die Kirche ist sichtbar in ihren Oberen, in ihren Oberhirten. Die Oberhirten stellen vielleicht das deutlichste Element der Sichtbarkeit der Kirche dar. Die Verteilung der Gewalt geschieht aber nun in der Kirche nicht von unten nach oben, sondern von oben nach unten. Im Staat ist es anders; da hat man heute das Demokratieprinzip entwickelt, das heißt: Die Gesamtheit des Volkes bestimmt, wer es regieren soll, und da die Macht vom Volke ausgeht, wie es in der Verfassung heißt, kann das Volk auch den Regierenden die Gewalt wieder entziehen und andere an seiner Stelle zur Regierung berufen. Die Regierenden sind auch dem Volke verantwortlich, und die Verantwortlichkeit bezeugen sie, wenn sie sich zur Wahl stellen. Nicht so die Kirche. In diesem Sinne ist die Kirche antidemokratisch. Sie läßt dem Staat, der Demokratie ihr Recht, aber in der Kirche kann es keine Demokratie geben. Hier geht die Bestellung nicht von unten nach oben, sondern von oben nach unten. Das heißt: Gott beruft, und Gott setzt Amtsträger ein, und die von ihm bestellten Amtsträger geben die Macht, die sie empfangen haben, an andere weiter.

Nun geschieht die Einsetzung ins Amt durch Gott heute nicht mehr unmittelbar, sondern mittelbar, d. h. es bestimmen Amtsträger, die in lückenloser Reihe auf die von Christus bestellten Amtsträger zurückgehen, andere zu Amtsträgern und setzen sie in ihr Amt ein. Manchmal gestattet die Kirche, daß die Bezeichnung der Person, der ein Amt übertragen werden soll, durch bestimmte Gremien geschieht. In Deutschland beispielsweise wählen die nichtbayerischen Domkapitel den Bischof. Sie wählen den Bischof aus einer Dreierliste, die ihnen der Papst übersandt hat. Aber damit übertragen sie ihm nicht das Amt, sondern sie bezeichnen nur die Person, der dann vom Papst durch die Bestätigung der Wahl das Amt übertragen wird. Also Bezeichnung der Person und Belehnung mit der Macht sind zwei total verschiedene Vorgänge. In den allermeisten Ländern gibt es kein solches Wahlrecht, wie wir es in Deutschland haben. In den allermeisten Ländern wird auch die Person vom Papst ausgewählt und ihr dann das Amt übertragen. Aber immerhin, die Möglichkeit besteht, daß man Bezeichnung der Person und Belehnung mit der Macht auseinanderfallen läßt. Das ist ja auch so bei der Bestellung zum Papst. Die Kardinäle bezeichnen die Person, und wenn die Person ihr Ja zu der getätigten Wahl spricht, dann verleiht ihr Gott unmittelbar das Amt. Nicht die Kardinäle machen den Papst, sondern die Kardinäle bezeichnen die Person, welcher Gott das Papstamt überträgt.

Wenn also in der Kirche die Macht von oben nach unten übertragen wird, bedeutet das nicht, daß das Volk, die Gläubigen nichts zu sagen haben. O, meine lieben Freunde, die Kirche wünscht die Mitarbeit aller Gläubigen, der geweihten wie der nichtgeweihten. Sie bittet und fleht darum, daß alle sich engagieren möchten in der Aufgabe der Kirche, in ihrem Apostolat, in der Missionierung, in der Neuevangelisierung. Aber sie verlangt, daß diese Tätigkeit in Einordnung und Unterordnung unter das Amt geschieht. Es gibt keine Eigenmächtigkeit, sondern ein jeder, der in der Kirche wirken will, muß im Verein mit dem Amt tätig werden. Die Kirche hört auf die Stimme ihrer Gläubigen, wenn sie aus dieser Stimme den unverwechselbaren Klang der Heiligkeit vernimmt. Da konnten große Frauen wie Hildegard von Bingen oder Katharina von Siena eine gewaltige Rolle in der Kirche spielen, denn die Kirche wußte, daß aus diesen Frauen der Heilige Geist sprach.

Die Gewaltübertragung in der Kirche erfolgt nicht nur von oben nach unten, sondern auch von außen nach innen. Das heißt: Niemand kann sich, weil er sich begabt oder berufen glaubt, weil er über Charismen zu verfügen vorgibt, ein Amt in der Kirche anmaßen, sondern jeder kann nur sein Amt dadurch bekommen, daß er gesalbt und gesandt wird. Nicht die Berufung auf innere Stimmen, auf Eingebung, auf besondere Qualitäten zwingt, jemandem ein Amt zu übertragen, sondern allein wer von den Amtsträgern geprüft und für geeignet befunden ist, dem wird ein Amt durch Weihe und Sendung gegeben. Die Amtsübertragung geschieht von außen nach innen, nämlich durch sakramentale und sendungshafte Ermächtigung.

Das alles muß so sein, wenn immer die Ordnung in der Kirche gewahrt werden soll. Ein jeder muß in der Stufe bleiben, die Gott ihm anvertraut hat. Einer der ersten Nachfolger des Apostels Petrus, nämlich der Papst Clemens in Rom, hat einmal an die Korinther geschrieben (ich habe den griechischen Text hier vor mir). Er schreibt: „Wenn man die Gebote Gottes beobachtet, verirrt man sich nicht. Dem höchsten Priester sind seine Vollmachten zugewiesen worden, den einfachen Priestern ist ihre eigene Stelle angewiesen worden, und den Leviten (den Diakonen) sind ihre Dienste auferlegt worden, der Laie wird durch seine Gebote gehalten. Jeder von uns muß in seiner Ordnung bleiben. Er muß die vorgeschriebene Regel seines Dienstes beachten und darf sie nicht überschreiten.“ Er darf sie nicht überschreiten. Und um noch ein letztes Beispiel aus der Frühzeit der Kirche zu erwähnen: Der Papst Bonifaz I. hat im Jahre 422 geschrieben: „Wenn einmal unser Urteil gesprochen ist, dann darf es nicht von neuem verhandelt werden. Niemals ist es erlaubt, über eine Sache, die einmal vom Apostolischen Stuhl festgesetzt worden ist, von neuem zu verhandeln.“ Das ist das alte Wort: „Roma locuta – causa finita“ – Wenn Rom gesprochen hat, dann ist die Sache beendet. O daß doch auch die Streitigkeiten beendet würden!

Amen.

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