Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
2. April 2017

Luthers Eheansichten

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Wir haben an den vergangenen Sonntagen Leben und Lehre von Martin Luther uns vor Augen geführt. Ich habe mich bemüht, gerecht und objektiv zu sein; auch dem Gegner schuldet man Ehrlichkeit. Wir wollen heute zum letzten Mal uns diesem Thema zuwenden und uns gewiss machen, welche Ansichten Luther über den Bund von Mann und Frau seinen Anhängern hinterlassen hat. In seinen frühen Jahren stand er fest auf dem Boden der katholischen Lehre. Noch im Jahre 1518, in der Auslegung der Zehn Gebote, hat er die richtige katholische Lehre über die Ehe dargelegt. Danach stand ihm die gottgeweihte Jungfräulichkeit höher als der Ehestand, der aber keineswegs als sündhaft ausgegeben wird. Zwei Jahre später, in der Schrift von der Babylonischen Gefangenschaft, hat er seine Ansicht radikal gewandelt. Er leugnet jetzt den sakramentalen Charakter der Ehe. „Wisse, dass die Ehe ein äußerlich, leiblich Ding ist wie andere weltliche Hantierung. Ehesachen gehen die Pfarrer nichts an, sondern gehören vor die weltliche Obrigkeit.“ Er sucht zwar die Ehe als weltlichen Bund der Liebe, aber eben ohne sakramentalen Charakter, mit religiöser Weihe und geistlicher Würde zu umkleiden, es müsse für die Tugend gearbeitet werden und die eheliche Treue gepflegt werden, aber er bleibt dabei: Hochzeit und Eheschließung ist ein weltliches Geschäft. Ehesachen gehen die Gewissen nichts an, sondern gehören vor die weltliche Obrigkeit. Er selber will mit Ehehändeln nichts zu tun haben. „Sie sollen es machen in Teufels Namen, wie sie es wollen“, so schreibt er. Die bedrängten, also streitigen Teile sollen sich nach ihm um Rechtsschutz zum „Scheißhaus der Juristen“ bemühen.

Man sagt Luther nach, er habe gegenüber früheren Jahrhunderten die Würde der Frau wieder erhoben und den Stand der Ehe zu seinem nötigen Ansehen gebracht. Daran ist kein wahres Wort. Er spricht nicht selten in einer wenig ehrenvollen, ja verletzenden Weise von der Frau. Im Jahre 1524 führte er in einer Predigt aus: Der Leib der Weiber sei nicht stark und ihre Seele noch schwächer. „Das Weib ist ein halbes Kind“, sagt er wörtlich, „wer ein Weib nimmt, soll sich als Wächter eines Kindes fühlen. Sie ist auch ein tolles Tier, erkennt ihre Schwäche an.“ Er eifert gegen jene, welche über die Leiden der Mutter bei der Schwangerschaft und bei der Geburt klagen. „Ob sie sich aber auch müde und zuletzt tottragen, das schadet nichts. Lass sie nur tottragen, dazu sind sie da.“ Mit der ihm eigenen Bedenkenlosigkeit kommt er zu dem Ausspruch: „Weiber müssen entweder zur Ehe oder zur Hurerei gebraucht werden.“ Von geschlechtlichen Dingen sprach er widerwärtig, roh, derb. Er unterhielt seine Tischgenossen mit taktlosen und unanständigen Anekdoten. Mit seinen ungehörigen Reden, Scherzen und Äußerungen über Geschlechtliches könnte man eine kleine Schrift füllen. Den gegen den Glauben Versuchten rät er, von wollüstigen Dingen zu sprechen, das sei ein unfehlbares Mittel gegen Glaubensschwierigkeiten.

Die Stellung Luthers zur Ehe ist zutiefst geprägt von seiner Meinung, Enthaltsamkeit und Keuschheit sei unmöglich. Er lehrt die Unüberwindlichkeit des fleischlichen Triebes im Menschen. „So wenig es in meiner Macht steht“, erklärt er, „dass ich kein Mannsbild bin, also wenig steht es auch frei bei mir, dass ich ohne Weib sei.“ Die Enthaltsamkeit sei eine seltene Gabe Gottes; von Tausenden und Tausenden habe nur einer sie. Wer die Gnade der Keuschheit von Gott hat, ist kein natürlicher Mann. Nach Luther ist die Ehe für jeden Menschen unausweichlich, ja sogar für jeden Menschen geboten, der nicht die sonderliche Gnade Gottes genießt. Ohne Ehe müsse man in Sünden des Fleisches verfallen. Der Mensch muss sich besamen und mehren wie alle Tiere, sagt er.

Luther schreckte nicht zurück, Gottes Willen über der Ehe zu missachten. Im Jahre 1523 schrieb er: „Es ist nicht verboten, dass ein Mann mehr als eine Frau halten dürfe.“ Als 1524 ein Ehemann in Orlamünde zwei Frauen haben wollte, da erklärte er, er könne es nicht verbieten, in der Heiligen Schrift sei nichts zuwider gefunden. Luther gab also die Einheit des Ehebandes, die Einehe grundsätzlich preis. Das war selbst seiner Ehefrau zu viel. Als er mit ihr stritt, ob ein Mann nicht mehrere Frauen haben könne, sagte Katharina von Bora: „Ehe ich das gestatte, gehe ich lieber ins Kloster zurück und lasse Euch mit den Kindern allein.“ 1531 wurde Luther in die englische Ehesache hineingezogen. Er erkannte, dass an der Gültigkeit der Ehe König Heinrichs VIII. mit Katharina von Aragonien nicht zu rütteln war. Aber er empfahl der Königin, zu erlauben, dass der König noch eine andere Königin heirate. Immer mehr gewöhnte er sich daran, die Doppelehe als erlaubt zu betrachten. Der Landgraf Philipp von Hessen war 1539 entschlossen, neben seiner Gemahlin Christine das junge Fräulein Margarethe von der Saale zu ehelichen. Er begründete seinen Entschluss mit dem Satze: „Ich kann mich nicht enthalten, ich muss Hurerei bei dem Weibe treiben.“ Der Fürst ging Luther in der Sache an. Luther, Melanchthon und Bucer genehmigten die zweite, die Nebenehe. Was vom Ehestand im Gesetze des Moses zugelassen sei, das sei auch im Evangelium nicht verboten. Dieses unerhörte Schriftstück findet in der ganzen Kirchengeschichte keine Parallele. Am 4. März 1540 traute der Hofprediger Melander den Landgrafen Philipp mit der 17-jährigen Margarethe von der Saale.

Luther hatte seine eigene Ansicht auch über die geschlechtliche eheliche Einigung. Er sagte, dass keine Ehepflicht ohne Sünde geschieht. Es geschehe zwar unleugbar Sünde, aber man dürfe und solle sie tun. Der eheliche Akt – ich zitiere wörtlich: „ist eine Sünde, in nichts sich unterscheidend von Ehebruch und Hurerei, soweit die sinnliche Leidenschaft und die hässliche Lust in Betracht kommt. Gott rechnet aber den Eheleuten die Sünde nicht an, wegen seiner Barmherzigkeit, da es ihnen unmöglich ist, sie zu meiden.“ Hier zeigt sich wieder seine in sich unmögliche Anrechnungstheorie, nach der Gott imstande ist, eine Sünde nicht zu sehen, die in Wirklichkeit geschehen ist. Von katholischer Seite wurde diese Lehre von Anfang an zurückgewiesen. Luthers Lehre von der Unwiderstehlichkeit des Geschlechtlichen wirkte sich auch auf seine Beurteilung geschlechtlicher Verfehlungen aus. Die sinnliche Leidenschaft, sagt er, kann durch kein Mittel geheilt werden, nicht einmal durch die Ehe, denn – jetzt kommt seine Äußerung: –„denn der größere Teil der Eheleute lebt in Ehebrüchen“. Nach dem 6. Gebot sei alles voll Ehebrecher und Ehebrecherinnen, alle seien Ehebrecher, alle seien Hurentreiber. Wegen unserer Begierde sehe uns Gott als solche an und gebe deshalb das 6. Gebot. Wo wir Raum, Zeit, Statt und Gelegenheit hätten, brächen wir alle die Ehe; die Art ist allen Menschen eingepflanzt.

Das göttliche Gebot der Unauflöslichkeit gilt für Luther nicht. Er gibt sechs Fälle an, in denen er die Lösung des Ehebandes gestattet. Erstens: bei Verweigerung der ehelichen Pflichten. Der verletzte Teil dürfe eine neue Ehe eingehen. Und hier steht der Ausspruch von ihm, der böses Blut gemacht hat: „Will die Frau nicht, komme die Magd.“ Das ist wahrscheinlich nicht so gemeint gewesen, dass man von einer Ehefrau zu einer anderen weiblichen Person übergehen könne, aber es ist sicher, dass es so verstanden wurde. Will die Frau nicht, komme die Magd. Zweitens gestattete er die Lösung des Ehebandes bei Ehebruch. Drittens: wenn ein Teil nicht gestatten will, dass man christlich miteinander lebe. Viertens: wenn ein Teil sich als physisch untauglich, also z.B. impotent, zur Ehe herausstellt, dann kann der andere die Ehe als gelöst ansehen. Auch bei Aussatz dürfe der gesunde Teil zu neuer Verehelichung schreiten. Nach Luther kann die Frau, die von ihrem Mann keine Kinder erzielt, was ja auch ohne Impotenz z.B. bei Unfruchtbarkeit möglich ist, mit dessen Zustimmung in der Stille die Ehe lösen und einem anderen, z.B. dem Bruder, beiwohnen, aber in heimlicher Ehe, denn das Kind soll dem ersten Manne zugeschrieben werden, von dem es gar nicht stammt. Fünftens: sei die Ehe mit der Witwe des Bruders ungültig. Sechstens: wenn ein Teil sich trenne und davongehe, sei der unschuldige Teil frei und dürfe sich verändern. Infolge dieser Freigabe der Ehescheidung nahmen die Ehescheidungen in der Zeit Luthers enorm zu. Georg Witzel, der ursprünglich Protestant war und sich dann zum Katholizismus bekehrte, schreibt im Jahre 1542: „Von Christi Geburt an sind nicht so viele Ehescheidungen geschehen als diese fünfzehn Jahre, da Luther das Regiment hat.“

Das Luthertum hat die Klöster geöffnet, die heiligen Bande der Gelübde zersprengt und zahlreiche Geistliche in Niederungen geworfen, gegen die ihr eigenes Gewissen Protest erhob. Einer von ihnen war Martin Luther selbst. Sein Absturz ist die Folge seiner Lehre und seines Lebenswandels. Er vergaß, dass die geschlechtliche Entsagung ein gern Gott gebrachtes Opfer für den wird, welcher das Gebet pflegt, die Schutzmittel der Tugend braucht und die vielfältigen geistigen Vorteile seines Standes benützt. Wer dagegen die unumgänglichen Pflichten und Regeln einer gottgeweihten Person verwirft und verletzt, steuert auf seinen eigenen Untergang hin. Zu ihnen gehört Luther. Er hat frühzeitig das Gebet beschränkt oder aufgegeben, wie er selber gesteht; er hat die Messe unterlassen; er hat nicht die nötige Bescheidenheit im Essen und Trinken gezeigt. Am 14. Mai 1521 schreibt er von der Wartburg: „Ich sitze den ganzen Tag hier in Untätigkeit und fülle mir den Leib.“ Mehr als einmal schreibt er in seinen Briefen: „Ich fresse wie ein Böhme und saufe wie ein Deutscher.“ Einem schwankenden Ordensmann schreibt er, dass Keuschheit so wenig in unserer Macht sei, als Wunder zu wirken. „Euer Leib fordert es und darf es. Gott will es und zwingt.“ Mit solchen Ratschlägen führte er Gelübdeträger zum Abfall, bereitete aber auch seinen eigenen Ruin vor. Lange Zeit wurde er der Unruhe des Gewissens nicht Herr, wenn er an eine Heirat dachte. Nur allmählich gelangte er durch eigenen und fremden Zuspruch dazu, die nagenden inneren Bedenken zu ersticken. Im Herbst 1524 legte er das Ordensgewand ab. Das war ein Anzeichen seiner beginnenden Veränderung. Noch am 30. November 1524 schrieb er: „Mein Sinn steht nicht nach der Ehe.“ Aber damit täuschte er sich und andere. Luther hatte in seinem Hause in Wittenberg – er wohnte ja im ehemaligen Kloster – mehrere weibliche Gäste, mit denen er sehr ungebunden umging, und gegenüber denen er sich wenig Schranken auferlegte. Unter ihnen waren auch die ehemaligen Nonnen aus Nimbschen, die er hatte entführen lassen. In Nimbschen bei Grimma befand sich nämlich ein Zisterzienserinnenkloster. Ein Teil der Nonnen war ohne Beruf in dieses eingetreten, oder war durch fortgesetzte Pflichtuntreue und Lauheit allmählich mit Überdruss gegen diesen Stand erfüllt worden. Diese Nonnen setzten sich mit Luther in Verbindung, und er betrieb ihre gewaltsame und listige Entführung. Am Karsamstag 1523 nahmen zwölf Klosterfrauen unter der Decke eines Planwagens Platz und verließen das Kloster. Sie kamen nach Wittenberg, und Luther trat zu ihnen in vertraute Annäherung. Er warf ein Auge auf Katharina von Bora. Am 4. Mai 1525 nennt er sie „meine Käthe“ und erklärt, sie bald zur Ehe nehmen zu wollen. Am 3. Juni 1525 findet sich das erste Anzeichen einer bevorstehenden Verheiratung. Er möchte, so sagt er, im Ehestande erfunden werden, bevor er stirbt. Am 13. Juni 1525 abends vollzog er in seiner Wohnung die Heirat mit der Bora. Eine öffentliche Feier fand am 27. Juni statt. Im Grunde waren es die peinlichen Gerüchte, die über seine Intimität mit der Bora umliefen, welche den Abschluss der Verbindung so beschleunigten. Wann geschah er? Er geschah vor dem schrecklichen Hintergrund des Bauernkrieges. Der Himmel war gerötet von den Flammen der Häuser, welche die Bauern angezündet hatten, und die Erde war getränkt vom Blute der Bauern, die von den Herren überwältigt wurden. Das war der Hintergrund seiner Heirat.

Luther war Mönch und Priester, also auf doppelte Weise zu geschlechtlicher Enthaltsamkeit verpflichtet, durch Gelübde und Gesetz. Aber er machte sich den Bruch einfach. Er erklärte: Gott hat es gewollt. Der Herr hat mich in den Ehestand geworfen. Er nahm also für sich in Anspruch, in unmittelbarer Verbindung mit Gott zu leben, der ihn befugte, sich über sittliche Gebote und kirchliche Gesetze hinwegzusetzen. In der Kirche, die er verlassen hatte, regiert nach seiner Meinung der Teufel; aber zu ihm und durch ihn spricht Gott. Der einstige gottgeweihte Mönch und Diener des Altars brach in sakrilegischer Weise sein Gelübde und schloss eine ungültige Ehe mit einer ebenfalls durch Gelübde gebundenen Nonne. Das weltliche Recht erkannte damals die Ehen der Priester und Mönche nicht an. Luther war deswegen lange Zeit in Besorgnis wegen der bürgerlichen Anerkennung seines neuen Standes. Daher kommt auch sein Hass gegen die Juristen, denn die Juristen hielten seine Ehe für ungültig. Angst und Trauergedanken, an denen er häufig litt, suchte er fortan durch Umarmungen seiner Frau zu vertreiben. „Wie oft“, schreibt er, „habe ich meine Frau umarmt, und wie oft die Unbekleidete betrachtet, nur um mit dem Reize die Gedanken Satans zu vertreiben.“ Die besten Kämpfe mit dem Teufel habe er im Bette gehabt, an der Seite seiner Gattin.

Meine lieben Freunde, Luther hatte Erfolg mit seinen Vorstellungen von der Ehe. Diese kamen der Mentalität von Menschen, die allein auf das Irdische, Diesseitige und Fleischliche abstellen, entgegen. Zahlreiche weltliche Regierungen und Parlamente sahen in der lutherischen Auffassung von der Ehe ein geeignetes Mittel, ihren Völkern und Ländern zu gefallen und sie setzten sie in Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit um. Besonders wirksam waren die Männer der Französischen Revolution, also in einem katholischen Lande. Diese Atheisten und Antichristen machten sich die Vorstellungen Luthers über die Ehe zu eigen. Die Ehegesetzgebung, die sie schufen und die noch heute gilt, sieht in der Ehe einen bürgerlichen Vertrag, der jederzeit gelöst werden kann. Nach ihnen haben viele – auch katholische – Länder ihre Ehegesetzgebung übernommen, d.h. den Ansichten Luthers angeglichen. In Deutschland hat das Bürgerliche Gesetzbuch, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, die Ehe im Wesentlichen nach protestantischen Prinzipien ausgestaltet. Die späteren Eingriffe in das Eherecht rückten noch weiter von christlichen Elementen ab. Es ist nicht zweifelhaft, dass Luther damit einverstanden gewesen wäre. Die Ehe ist eine weltliche Sache, so hatte er erklärt. Von Gottes Erlösungsordnung, aber auch von seiner Schöpfungsordnung, an der Luther festhielt, ist im staatlichen Eherecht nicht mehr die Rede. Die Ehe ist dem Kauf- oder Tauschvertrag angenähert. Die Ehe ist eine weltliche Sache, sagt Luther. Daraus ergibt sich: Der Abschluss der Ehe ist Sache des Staates, geschieht auf dem Standesamt. Und so hat er die obligatorische Zivilehe im Grunde vorbereitet. Die Ehe ist eine weltliche Sache, sagt Luther. Daraus folgt: Der Staat kann den Vertrag, der vor ihm geschlossen wurde, auflösen. Die Gründe der Auflösung liegen in seiner Hand. Sie alle überwölbt der eine Grund, das sog. Scheitern der Ehe, die Zerrüttung. Die Ehe ist eine weltliche Sache, sagt Luther. D.h. der Staat bestimmt, welche Verbindung zweier Menschen darunter fällt. Neuerdings deckt der Begriff Ehe auch das Miteinander gleichgeschlechtlicher Personen. Ich stelle die Frage, meine lieben Freunde: Müssen offenbarungsgläubige Christen Luther dankbar sein für seine Ehelehre?

Amen.

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