Die Wahrheit verkündigen,
den Glauben verteidigen

Predigten des H.H. Prof. Dr. Georg May

Glaubenswahrheit.org  
2. Januar 2000

Die Regierungs- und die Lehrgewalt

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Geliebte im Herrn!

An den vergangenen Sonntagen hatten wir die Stiftung der Kirche durch Jesus Christus bedacht. In ihr wollte er die Auserwählten sammeln, die Geheiligten zu einem Reiche zusammenführen. In der Kirche sollte der Auftrag, den er vom Vater empfangen hatte, weitergeführt und durchgeführt werden bis an die Grenzen der Erde und bis ans Ende der Zeit. Um diesen Auftrag durchzuführen, vermachte der Herr seiner Kirche Kräfte. Diese Kräfte sind bestimmte Vollmachten, und diese Vollmachten wurden nicht allem Volke gegeben, sondern bestimmten auserwählten Gliedern dieses Volkes, die wir Amtsträger nennen.

Die Vollmachten, die Jesus seiner Kirche gegeben hat, lassen sich in drei zergliedern. Es ist die Regierungsvollmacht, es ist die Lehrvollmacht, und es ist die priesterliche Vollmacht. Die erste dieser Vollmachten nennen wir Regierungs- oder Jurisdiktionsgewalt. Sie ist dazu bestimmt, das Dasein und das Wirken der Kirche zu sichern. Die Kirche ist ja ein Verband von Menschen, und Menschen bedürfen der Führung. Diese Führung soll die Regierungsgewalt der Kirche gewährleisten. Man könnte sie als eine Ordnungsmacht bezeichnen. Die Regierungsgewalt der Kirche dient dazu, die Ordnung in der Kirche aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck wird sie unterschieden in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Gesetzgebung legt die allgemeinen Normen fest, nach denen die Glieder der Kirche wandeln sollen. Die Verwaltung regelt das tägliche Leben. Die Rechtsprechung entscheidet Streitigkeiten, klärt unklare Rechtsverhältnisse und greift erforderlichenfalls zum Schwert, um Strafen zu verhängen.

Die Kirche lebt in ständig sich wechselnden Verhältnissen. Sie weitet sich aus, sie büßt auch ein; sie hat ständig neue Völker und Rassen sich anzugliedern. Der Aufgabe, in diesen sich wandelnden Verhältnissen die Ordnung Christi aufzurichten, dient die Regierungsgewalt der Kirche. So werden Kirchenprovinzen errichtet, so werden Diözesen geschaffen, so werden Vorsteher für die einzelnen kirchlichen Einheiten bestellt. Das alles ist Aufgabe der kirchlichen Regierungsgewalt. Sie hat das Dasein und das Wirken der Kirche sicherzustellen, aber nicht nur nach innen, sondern auch nach außen. Die Regierungsgewalt sorgt dafür, daß die Kirche auch von den Mächten, die außerhalb der Kirche stehen, geschützt und anerkannt wird. Die Kirche verlangt das Recht, zu bestehen und zu wirken, und dieses Recht sucht sie auch nach außen durchzusetzen. Dabei weiß sie sich an das Sittengesetz gebunden. Sie ist ja die Verkünderin des Sittengesetzes; infolgedessen muß sie sich auch selbst daran halten. Sie will das Sittengesetz in all ihren Gliedern durchsetzen, und dazu gibt sie Gebote. Die Kirchengebote entstehen aus dem Bemühen, das Sittengesetz ins Leben überzuführen. Wenn die Kirche sagt: Du sollst wenigstens einmal im Jahre deine Sünden beichten und wenigstens einmal die heilige Kommunion empfangen, dann ist das ein Versuch, das Sittengesetz über die religiösen Beziehungen wenigstens im äußersten Minimum in den einzelnen Gliedern der Kirche durchzusetzen.

Das Sittengesetz geht alle Menschen an. Die Menschen, die im profanen Bereich tätig sind, sind an das Sittengesetz nicht weniger gebunden als in ihrem Verhältnis zur Kirche. Man spricht hier von der „potestas indirecta“, von der mittelbaren Gewalt der Kirche. Das ist so zu verstehen: Die Kirche maßt sich nicht an, die weltlichen Gebiete in sich zu ordnen – Staat, Wissenschaft, Kunst, soziale Bereiche. Das alles hat seine relative Eigengesetzlichkeit und seine relative Selbständigkeit. Die Kirche gibt keine mathematischen Gesetze. Sie verfügt auch nicht über die Fähigkeit, wirtschaftliche Regeln aufzustellen. Aber die Menschen, welche in diesen Bereichen tätig sind, unterstehen der Weisung der Kirche. Überall da, wo das Sittengesetz in Frage steht, sind die Menschen an dieses Sittengesetz, das die Kirche vorlegt, gebunden.

Die Päpste haben die Wahrheit von der potestas indirecta, von der mittelbaren Gewalt der Kirche, über alles, was Sitte und Religion betrifft, deutlich ausgesprochen. Papst Leo I., also im 5. Jahrhundert, schreibt: „Gott hat die Obsorge für das Menschengeschlecht unter zwei Gewalten verteilt, die kirchliche und die staatliche. Die eine dient den religiösen, die andere den weltlichen Interessen. Eine jede hat in ihrem Bereich keine andere Gewalt über sich. Jede hat auch ihre bestimmten Grenzen, wie sie ihr durch ihr Wesen und ihren Zweck gezogen sind. Darum läßt sich für jede von beiden ein Kreis beschreiben, in dem eine jede nach ihrem eigenen Recht handelt. Es ergibt sich also: Alles, was in den menschlichen Lebensverhältnissen irgendwie Gott angeht, was das Heil der Seele oder den Dienst Gottes betrifft, das steht der Autorität und dem Befinden der Kirche zu.“ Papst Nikolaus I., der im 9. Jahrhundert regierte, hat noch einmal die Bereichsscheidung zwischen Staat und Kirche in einem Lehrschreiben aus dem Jahre 865 an den oströmischen Kaiser dargelegt. „Es gab zwar in früheren Zeiten Fälle“, schrieb er, „wo einer zugleich König und Priester war. Aber seitdem der wahre König und Hohepriester gekommen ist, hat sich kein Kaiser mehr die Rechte des Priestertums angemaßt und kein Priester mehr den Kaisertitel beansprucht. Denn er, der Mittler zwischen Gott und den Menschen, hat den Bereich der beiden Gewalten geschieden, indem er jeder von ihnen ihre eigene Tätigkeit und ihre eigene Würde zusprach.“ Aus diesen beiden Texten ergibt sich, daß die Kirche die relative Eigenständigkeit oder Autonomie, wie man heute sagt, der weltlichen Bereiche achtet, daß sie aber die Menschen ausnahmslos in jedem Tun an das Sittengesetz gebunden weiß. Die Kirche mischt sich nicht in die Weise ein, wie Operationen durchgeführt werden, aber sie legt dem Operateur die Pflicht auf, in seiner Tätigkeit nach dem Sittengesetz zu handeln. Die Kirche legt den Politikern nichts in den Weg, Steuern zu erheben, aber sie fordert Steuergerechtigkeit. Die Kirche schreibt den Künstlern nicht vor, welche Gesetze sie bei ihrer Kunst zu beachten haben, aber sie fordert, daß auch die Künstler nicht unter Berufung auf die Kunst die Sitten zerstören, z. B. indem sie Pornographie darstellen.

Die Regierungsgewalt der Kirche ist die erste, aber nicht die höchste Gewalt, die ihr eigen ist. Sie dienst dazu, der Wahrheit und der Gnade Christi den Weg zu bahnen. Die Regierungsgewalt steht gewissermaßen im Dienste der beiden Lebensgewalten, die wir die Lehrgewalt und die priesterliche Gewalt nennen. Lehrvollmacht und priesterliche Vollmacht sind die Wege, auf denen die Wahrheit und die Gnade zu den Menschen gelangen soll. Christus hat die Wahrheit gebracht; ja, er war die Wahrheit. Jeder, der aus der Wahrheit ist, hört auf seine Stimme. Und diese Wahrheit hat er seiner Kirche anvertraut. Die gesamte Kirche ist mit der Wahrheit beschenkt. Sie woll die Wahrheit bewahren und weitertragen. Alle Menschen sollten die Wahrheit annehmen. „Lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe.“ Alle Menschen sollten zum Glauben kommen. Ja, der Glaube ist unerläßlich; er ist der einzige Weg zum Heile. Wer zu Gott kommen will, muß glauben, daß er existiert und daß er denen, die ihn suchen, ein Richter wird, ein Vergelter. Wenn aber der Glaube den Menschen pflichtmäßig auferlegt ist, dann muß auch dafür Gewähr geboten sein, daß dieser Glaube unversehrt erhalten wird. Christus konnte die Menschen nicht auf einen Glauben verpflichten, der schwankt, der unsicher ist, bei dem man nicht weiß, was nun zu glauben und was nicht zu glauben ist. Er konnte die Forderung, zu glauben, nur erheben, wenn er seine Kirche mit der Gabe der Unfehlbarkeit bedachte. Eben das hat er getan. Er hat der Gesamtkirche verheißen, daß in ihr seine Botschaft, seine Wahrheit, daß in ihr der Glaube niemals untergehen wird. Er hat ihr seinen Beistand verheißen, daß sie in der Wahrheit verharren kann.

Nun ist die Aufgabe, zu lehren, nicht allen Gliedern des Volkes Gottes in gleicher Weise aufgetragen. Es gibt hervorgehobene Glieder des Volkes Gottes, die das Lehramt in einem besonderen Sinne innehaben. Da nun aber der Glaube von der Lehrverkündigung dieser Inhaber des Lehramtes abhängt, mußte Christus auch die Inhaber des Lehramtes mit der Gabe der Unfehlbarkeit ausstatten. Es gibt in der Kirche ein unfehlbares Lehramt.

Die Inhaber dieses unfehlbaren Lehramtes sind die Bischöfe mit dem Papst. Man kann zwei Träger des unfehlbaren Lehramtes unterscheiden, einmal die Körperschaft der Bischöfe mit dem Papst zusammen, zum anderen der Papst allein. Die Körperschaft der Bischöfe mit dem Papstz zusammen kann nicht insgesamt aus der Wahrheit herausfallen. Einzelne Bischöfe können irren und haben sich oft genug geirrt. Auch der einzelne Papst kann, wie wir sehen werden, irrige Lehren verbreiten. Aber niemals kann die gesamte Körperschaft der Bischöfe mit dem Papst zusammen oder der Papst allein etwas als unter dem Glaubensgebot verpflichtend darlegen, was Unwahrheit ist. Das ist durch den Beistand des Heiligen Geistes ausgeschlossen. Die Körperschaft der Bischöfe mit dem Papst übt ihre unfehlbare Lehrtätigkeit auf zwei Weisen aus. Einmal auf einem allgemeinen Konzil. Auf einem allgemeinen Konzil ist gewissermaßen die ganze Kirche versammelt, nämlich in den repräsentativen Gliedern. Und wenn dieses allgemeine Konzil unter Anrufung seiner höchsten Vollmacht etwas als Glaubenswahrheit verkündet, dann sind wir gewiß: Hier ist die Unfehlbarkeit der Verkündigung durch Gottes Beistand gewährleistet.

Unfehlbare Entscheidungen des Konzils sind allerdings außerordentlich selten. Das Zweite Vatikanische Konzil hat keine einzige Lehre unter Anrufung der Unfehlbarkeit verkündet. Selbstverständlich bleibt das unfehlbar richtig, was schon immer unfehlbar richtig war. Aber was an Neuem im Zweiten Vatikanischen Konzil verkündet wurde, das ist nicht unter Anrufung der Unfehlbarkeit gelehrt worden. Nun versammeln sich ja die Bischöfe sehr selten zu einem allgemeinen Konzil. Sie haben die Aufgabe der täglichen, allgemeinen, ordentlichen Lehrverkündigung. Auch da sind sie unfehlbar, wenn sie in der Gemeinschaft mit der Gesamtkirche lehren und ihre Lehre als verbindlich für jedes Gewissen vorlegen. Es ist ausgeschlossen, daß die Gesamtkirche, daß der gesamte Körper der Bischöfe jemals aus der Wahrheit herausfällt. Noch einmal: Einzelne Bischöfe mögen irren, und leider Gottes ist das oft genug der Fall, aber die Gesamtheit der Bischöfe kann in ihrer täglichen Lehrverkündigung nicht aus der Wahrheit fallen.

In besonderer Weise ist die Unfehlbarkeit dem römischen Bischof, dem Papst, zu eigen. Schon am Anfang des 2. Jahrhunderts schrieb der Bischof Ignatius von Antiochien nach Rom: „Für mich steht das fest, was Ihr bestimmt und festsetzt.“ Im Jahre 107! „Für mich steht das fest, was Ihr bestimmt und festsetzt.“ So schrieb er an die römische Gemeinde. Die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes ist im Laufe der Zeit immer deutlicher hervorgetreten. Am Ende des 2. Jahrhunderts sagte der Bischof von Lyon, der heilige Irenäus: Wenn man die echte und unverfälschte Lehre Christi feststellen will, dann muß man an die Kirche zu Rom gehen. Es genügt, die Lehre dieser Gemeinde zu erfragen, denn „mit dieser Gemeinde müssen wegen ihrer überragenden Autorität alle anderen Gemeinden, das heißt sämtliche Gläubige des Erdkreises, in Übereinstimmung sich befinden. In ihr bewahren auch die über den Erdkreis zerstreuten Gläubigen die von den Aposteln übernommene Lehre.“ Also schon damals, am Ende des 2. Jahrhunderts, ist die Überzeugung vorhanden: Wer nach Rom geht, der findet dort die wahre, die unverfälschte Lehre. Das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes ist dann im Jahre 1870 aufgestellt worden auf dem Ersten Vatikanischen Konzil. Da heißt es: „Wir lehren und erklären als eine von Gott geoffenbarte Wahrheit: Wenn der römische Papst ex cathedra spricht, d. h. wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen und mit Einsatz seiner höchsten apostolischen Autorität eine Glaubens- oder Sittenlehre der ganzen Kirche zu halten vorschreibt, ist er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm in der Person des heiligen Petrus verheißen ist, im Besitz jener Unfehlbarkeit, mit der unser göttlicher Erlöser seine Kirche bei Verkündigung der Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet sehen wollte.“ Das ist das berühmte Dogma der Unfehlbarkeit, das auf dem Ersten Vatikanischen Konzil definiert wurde.

Nun könnte man ja meinen: Ist das nicht etwas viel an Wagnis, das Gott hier eingegangen ist, indem er einen Menschen, einen einzelnen Menschen mit der Gabe der Unfehlbarkeit ausrüstet? Dazu ist einmal zu bemerken: Es hat im Laufe der Kirchengeschichte bei den 265 Päpsten auch unwürdige Inhaber des Papstamtes gegeben, aber es hat unter den 265 Päpsten nicht einen einzigen gegeben, der seine Lehrvollmacht mißbraucht hätte. Sodann ist zu bemerken: Die Unfehlbarkeit ist eingeschränkt. Christus hat sie gewissermaßen auf das geringste mögliche Maß beschränkt. Sie ist eingeschränkt dem Umfang nach und den Bedingungen nach. Die Unfehlbarkeit erstreckt sich nämlich dem Umfang nach nur auf die Offenbarung und was mit ihr unmittelbar zusammenhängt. Profane Dinge fallen nicht unter die Unfehlbarkeit. Die Kirche kann nicht bestimmen, wie der Lauf der Sonne ist; die Kirche kann nicht sagen, wie die Gesetze der Atome sind. Die Kirche ist in ihrer Unfehlbarkeit auf die Offenbarung und die damit zusammenhängenden Wahrheiten eingeschränkt. Die zweite Einschränkung liegt darin, daß die Unfehlbarkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, nämlich es muß sich um eine Entscheidung handeln, die  für die ganze Kirche bestimmt ist, die endgültig ist und die durch ihren Wortlaut erkennen läßt, daß das oberste Lehramt hier mit vollem Einsatz seiner gesamten Autorität reden will. Das ist in verhältnismäßig sehr wenigen Fällen gegeben. Ich will Ihnen ein Beispiel erwähnen, wo einmal diese Bedingungen zusammengekommen sind, um eine unfehlbare Erklärung abzugeben, nämlich am 8. Dezember 1854. Damals wurde das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens verkündet. Da sieht man schon am Wortlaut, daß hier die Unfehlbarkeit angerufen wird. „Zur Ehre der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit, zur Zierde und Verherrlichung der jungfräulichen Gottesgebärerin, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zum Wachstum der christlichen Religion verkünden und bestimmen Wir in Vollmacht unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und Unserer eigenen: Die Lehre, daß die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers des Menschengeschlechtes, von jedem Fehl der Erbsünde rein bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und deshalb von allen Gläubigen fest und standhaft zu glauben.“ An dem Wortlaut dieser Definition ist klar zu erkennen, daß hier die Kirche endgültig und für immer alle ihre Gläubigen verpflichten will.

Die Lehre der Kirche ist die eine Weise, wie das Erlösungswirken Jesu sich fortsetzt. Die zweite Weise ist ihr priesterliches Amt, ihre priesterliche Vollmacht. Die Menschen sollten nicht nur mit der Wahrheit Christi beschenkt werden, sondern auch mit seiner Gnade. Sie sollten Anteil bekommen am göttlichen Leben. Sie sollten in einer unanschaulichen Weise in ihrer Seele geheiligt werden und Freunde Gottes und Erben des Himmels werden. Diesem Zweck dient die Vermittlung der Gnade. Der Fluß der Gnade ist unsichtbar, aber die Handlungen, durch welche die Gnade mitgeteilt wird, sind sichtbar. Die Sakramente sind sichtbare Zeichen der unsichtbaren Gnade. Und diese Sakramente sind der Kirche anvertraut, damit sie die Gnade den Menschen vermittelt. Ein Sakrament ragt gewissermaßen als Zeugungssakrament hervor, es ist das Sakrament der Weihe. Hier werden die Glieder des Gottesvolkes geschaffen, welche die übrigen Sakramente zuverlässig und in unverbrüchlicher Weise den anderen Menschen vermitteln können.

Normalerweise sind die drei Vollmachten, von denen ich heute sprach, in einem Menschen verbunden. Der Bischof besitzt alle drei Vollmachten; er ist Regent, er ist Lehrer, er ist Priester. Aber er läßt andere teilhaben an diesen Vollmachten, vor allem an der Lehrvollmacht und an der priesterlichen Vollmacht. Deswegen weiht er Priester und Diakone. Priester und Diakone nehmen in einer untergeordneten Weise teil an der Vollmacht des Hohenpriesters, des Bischofs. Doch die priesterliche Vollmacht heute zu behandeln ist nicht mehr möglich. Sie ist ein Widerschein aus dem Allerheiligsten der Kirche, und darüber wollen wir an anderer Stelle uns unterhalten.

Amen.

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